Bankeinzug - wie wirklich stoppen?

Hamburg

Ich habe mir Ende letzten Jahres den Prepaid Internet Stick von Tchibo gekauft. Dummerweise habe ich ich im Online Menü eingetragen, dass monatlich zehn Euro abgebucht werden sollen. Nach etwa einem halben brauchte ich den Stick nicht mehr. Die Abbuchung Online zu stornieren ging wegen "Wartungsarbeiten" nicht.

Ich habe daraufhin die Einzugsermächtigung schriftlich per Post u. per E-Mail storniert. Daraufhin bekam ich einen Brief, in dem stand, dass der Widerruf einer Einzugsermächtigung aus Datenschutzgründen nur telefonisch möglich ist (verstehe ich nicht so ganz, aber ok). Die Nr. war selbstverständlich kostenpflichtig. Nach ein paar Minuten in der Warteschlange habe ich irgendwann aufgegeben u. nochmals eine E-Mail geschickt.

Nun habe ich wieder eine E-Mail von Tchibo bekommen (Mahngebühren sind auch schon drauf, weil man versucht hat, vom Konto Geld abzubuchen, obwohl es das Konto nicht mehr gibt), in der steht, dass ich nochmal schriftlich die Einzugsermächtigung widerrufen soll u. dann bei der Hotline anrufen soll u. meine Kontonr. telefonisch durchgeben soll, damit wieder Geld abgebucht werden kann.

Einer Fa. einmal eine Einzugsermächtigung zu geben, bedeutet für mich, dass man diese auch jederzeit (schriftlich u. Online, wenn man die so auch erteilen kann) jederzeit widerrufen kann u. diese nicht lebenslang gültig ist.

Ich kann diesen Betrag auch nicht bezahlen, weil Sie mir ja geschrieben haben, dass ich Ihnen dann gleich wieder Geld schulde. Sie wissen - oder wollen nicht verraten - selber nicht, wie man bei Ihnen eine Einzugsermächtigung löscht. Zuerst schreiben Sie nur telefonisch u. dann plötzlich nur schriftlich u. hinterher anrufen...

Gruß

Rainer

Meine Forderung an Tchibo direct:

Löschung der EInzugsermächtigung für alle Zeiten/ tornierung des Rechnungsbetrages

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 335 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Was aus Ihrer Beschwerde nicht hervorgeht: erfolgte Ihrerseits eine fristgerechte Kündigung des Vertrages?

Zwei weitere Mahnungen am gleichen Tag (in einer stand nun, dass man nur schriftlich kündigen kann u. in der anderen steht, dass eine Kündigung der Einzugsermächtigung nur telefonisch möglich ist). Wie gesagt, es ist nur prepaid (in der Werbung steht: bezahlen u. surfen ohne jedes finanzielles Risiko).

Zitat: "Wie gesagt, es ist nur Prepaid."

Mit anderen Worten: Sie haben nicht gekündigt und wundern sich jetzt, warum das mit dem Widerruf des Bankeinzugs nicht funktioniert.

Mit der Abbuchung von 10€/Monat haben Sie einen Vertrag über eine Internet-Flatrate abgeschlossen. Wenn Sie den Stick nicht mehr benötigen, müssen Sie diesen Vertrag fristgerecht kündigen, steht auch so bei den Tarif-Infos auf der Tschibo-HP: "Festpreis von 9,95 € für die Internet-Flatrate L. Mindestlaufzeit 1 Monat, beiderseitige Kündigung jederzeit mit Wirkung zum Ende des lfd. Buchungsmonats möglich. Schicken Sie hierzu bei der Internet-Flatrate L eine kostenlose SMS mit dem Text "STOP IFLAT1M" an die 7777."

Stimmt, das steht auf den neuen Verträgen so. Als ich das aber abgeschossen habe, war es eine Aktion, dass es keine Laufzeit etc. gibt.
Ich habe mir den Vertrag u. die AGB´s nochmal durchgelesen. Kein Wort darüber. Ich weiß nicht, ob der genannte Passus damals schon auf der Homepage stand, aber wenn so was weder in den AGB´s noch im unterschriebenen Vertrag steht, ist es für mich eigentlich nicht wirksam.

Gruß
Rainer

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Nun kam Post von Real Inkasso. Angeblich habe ich mich nie auf die Mahnungen gemeldet. Als Beweis könnte ich ja viel erwähnen, dass Tchibo auf jede Nachricht geantwortet hat (auch mit unterschiedlichen Auskünften u. das ganze schriftlich). Es wird auch klar gesagt, dass im Falle einer Bezahlung die Einzugsermächtigung wieder gültig ist u. das Theater wieder anfängt (also muss ich vor Gericht).