Ich bin ab 01.07.2010 im Simmozheim eingezogen und habe den Anbieter Stromio GmbH als Stromversorger ausgewählt. Bis meinen nächsten Umzug gab es gar keine Probleme mit diesem Anbieter.
Mein Umzug war am 29.03.2011. Ich wollte die Kündigung wirksam machen, deshalb habe ich Ende Januar Stromio-Hotline unter Rufnummer 0180 10 400 20 angerufen. Die Frau war sehr nett und hat mir gesagt, dass ich am Ende März eine schriftliche Kündigung per Post oder per Fax schicken muss und die Schlusszählerstand mitteilen muss. Ich dachte daran, wie glücklich bin ich, dass ich nicht so viel mich damit beschäftigen muss und habe noch genug Zeit meine Kündigung zu schicken.
Leider kam dann die "schwarze Suppe": Ende März habe ich am 28.03.2011 per Fax geschickt, dass ich ab 30.03.2011 nicht mehr in dieser Wohnung wohnen werde, deshalb möchte ich den Vertrag kündigen. Am 30.03.2011 habe ich einen Brief geschickt, in denen ich diese Kündigung bestätigt habe und die Schlusszählerstand (von 29.03.2011) auch geschickt habe bzw. meine neue Postadresse mitgeteilt habe. Keine Antwort kam darauf bis heute.
Es scheint leider so, dass mein Brief komplett ignoriert wurde: was ich danach von Stromio per Post bekommen habe, war an meine alte Adresse geschickt (Glück, dass ich diese Briefe eigentlich bekommen habe => ich habe sie nur aufgrund meiner Weiterleitungsdienstleistung (von Deutsche Post) bekommen). Ich bin davon ausgegangen, dass die keine Antworten bedeuten, dass die Kündigung in Ordnung war.
Im April kam die erste Überraschung: eine Lastschrift wurde von meinem Konto abgebucht, als ob ich weiterhin den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. Ich dachte daran, dass dies ein Fehler ist, habe ich einfach diesen Betrag storniert. Bald danach ("natürlich" an meine alte Adresse adressiert) kam eine Mahnung im Höhe von 57,00 EUR (monatliches Gebühr) + 8,00 EUR Lastschriftgebühr + 5,00 EUR Mahnkosten.
Ich schrieb sofort danach eine E-Mail an Kundeservice, es kam sofort eine technische Fehlermeldung zurück: "tried to deliver your message, but it was rejected by the recipient domain. We recommend contacting the other email provider for further information about the cause of this error. The error that the other server returned was: 550 550 unrouteable address (state 14)." Ich kenne mich ziemlich gut in Informatik aus, deshalb weiß: das heißt, dass es irgendwas mit der Stromio E-Mail Adresse gar nicht stimmt. Okay, ging ich weiter: Ich habe die selbe durch Kontaktformular (durch www.stromio.de) geschickt. Antwort habe ich bis heute gar nicht bekommen.
Bald bekam ich die zweite Mahnung: weitere 5,00 EUR Mahnkosten + letzte Kosten. Ich rief die Kundeservice telefonisch an. Die Frau war auch sehr nett und hat meine Daten aufgenommen und meine Beschwerde weitergeleitet. Vielleicht ist es an dieser Stelle nicht überraschend, dass ich bis heute darüber auch keine Antwort/Bestätigung bekommen habe.
Im Mai bekam ich die letzte Mahnung: weitere 5,00 EUR Mahnkosten + letzte Kosten + weitere 57,00 Monatsgebühr sowie eine Bedrohung, lt. falls meine "Schulden" nicht bezahlt werden, wird Stromio GmbH einseitig unseren Vertrag kündigen. Das klingt sehr komisch, davon scheint es auch so, als ob die Firma meine Kündigung gar nicht quittiert hätte.
Ich ging zum Verbraucherschutz nachzufragen, was ich weiter tun habe/kann. Der Verbraucherschutz hat mir gesagt, dass lt. Stromio AGB (von 01.07.2010) meine Kündigung unwirksam war, da ich einer Frist von sechs Wochen nicht einbehalten habe. Hier ist das erste größere Problem: warum hat denn die Frau im Januar telefonisch mir gesagt, dass ich nur am Ende März die Kündigung schicken muss? Ich wurde falsch informiert. Ich weiß, dass die Nichtkennung der Regeln keinen Anspruch darauf ihnen nicht zu gehorchen/behalten, aber ist das ethisch, dass die Telefonzentralemitarbeiter die Kunden falsch Informieren, und dann wg. diese falsche Informationen Mahnungen schicken und so unfair mehrere Geld von Kunden fordern?
Bevor ich etwas getan hätte, bekam ich die einseitige Kündigung von Stromio mit 167,00 EUR offene Forderungen (letzte Kosten + 30,00 EUR Bearbeitungsgebühren). Ich habe diese offene Forderungen - nicht gern aber als MUSS - bezahlt und mit dem Unterschrift meines ehemaligen Vermieters die Zählerstände schriftlich (Einschreiben + Rückschein) geschickt.
Wer diese Geschichte liest, kann leider sehen, dass Stromio in meinem Fall leider kundeunfreundlich hat. Natürlich können Sie sich so verhalten, aber in der 21. Jahrhundert sollten Sie es auf keinen Fall machen.
Meine Forderungen (detailliert) sind:
Ich möchte die Endabrechnung schnellstmöglich (sofort wäre die beste) bekommen. Vorher war ein jährliches 2500 kWh Verbrauch vorgeschrieben/ausgesagt, dafür bezahlte ich 53 bzw. 57 EUR monatlich. Bis 31.12.2010 (vor der Preiserhöhung) habe ich tatsächlich 672,7 kWh verbraucht, nach 01.01.2011 (nach der Preiserhöhung) wurde noch weitere 380,5 kWh bis zu meinem Auszug verbraucht. Diese Ablesungen sind von meinem ehemaligen Vermieter auch bestätigt!
Bitte, bei der Abrechnung diese auch berücksichtigen. Die Mahn- und Bearbeitungskosten sind insgesamt im Höhe von 53 EUR berechnet, das habe ich schon zurück bekommen. Danke dafür. (Sollte ein Brief mit einem offiziellen Text bzw. Entschuldigung per Post, wäre es mehrmals kundefreundlicher, aber ich bedanke mich dafür trotzdem.)
Ich möchte endlich eine offizielle Entschuldigung per Post (NICHT per E-Mail oder hier) bekommen, in denen Sie sich entschuldigen für diese kundeunfreundliches Verhältnis und bestätigen, dass die Mahnkosten sind NICHT von mir zu bezahlen.
Wichtige Daten für meinen Vertrag: Bestellnummer: 10120588, Zählernummer: 40094480, Vertragskontonummer: 1290150
Ich wandte mich an Sie, weil ich jetzt davon ausgehe, dass wir endlich diese Geschichte gegenseitig respektiert, ehrlich und ohne weitere/andere offizielle Organisationen schließen können.
Ich hoffe auf eine rasche nette Reaktion!
Bestell-/Kundennummer: Bestellnr: 10120588, Kontonr: 1290150, Zählernr: 40094480
Meine Forderung an Stromio:
Erstattung die nicht verwendete Strompreis und offizielle Entschuldigung per Post an meine neue (! ) Adresse schicken
Antwort auf die Beschwerde vom 22.07.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 6
Der Kundenservice von Stromio redet von "in Kürze".
Normalerweise würde man darunter "wenige Tage" verstehen, bei Stromio bewegt sich das im Bereich mehrere Monate.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Stromio hat letzten Freitag (am 29.07.2011) einen Brief an mir geschickt, in dem sagt, dass für Herstellung der Schlussrechnung ich noch warten muss, da es mehrere technische Fehler auftreten. Aber als Kulanz bekam ich die letzte zwei Abschläge zurück.
Also, das Problem ist noch nicht gelöst, ist es aber eine halbe Lösung, mehr als nichts. Danke sehr ReclaBox.
Für die Schlussrechnung warte ich noch. Ich bin nicht unbegrenzt geduldig, aber es reicht noch bis 1-2 Monaten.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Stromio hat endlich die Abrechnung für mich gegeben und den Mehrpreis zurückgegeben mit Überweisung auf meinem Konto. Ich würde aber klarstellen, dass zuletzt ich keinen Kulanz bekommen habe, es war ein Vorschuss, die wurde in die Endabrechnung einbezogen. Trotzdem danke ich dafür, dass wir endlich diese Geschichte abschließen könnten. Es tut mir Leid aber, dass es nicht von selbst so gegangen werden konnte. Ich hoffe, bei dem Rest der Kunden nicht mehr solche auftreten wird.
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.