Falsche Schlußabrechnung bei Auszug!

Stromio GmbH
Düsseldorf

Ich bin am 15.05. aus meiner Wohnung ausgezogen und habe meinen Zählerstand abgelesen und an Stromio und meinen Grundversorger EON übermittelt!

Der Zählerstand war 50.654, so lag mein Verbrauch seit Januar bei 1.055 kWh für 135 Tage.

Nun bekomme ich meine Schlussabrechnung von Stromio mit Kündigungsdatum 23.05.mit einem geschätzten Mehrverbrauch vom 15.05. - 23.05. von 584 kWh, lso eine Abrechnung über 1.639 kWh, anstatt richtig 1.055 kWh.

Ich soll also in der Zeit, in der ich nicht mehr in der Wohnung wohnte, für acht Tage mehr als die Hälfte verbraucht haben, als in den 135 Tagen während meiner Miete?

Des weiteren kenne ich den Nachmieter, der seinen Bezugs Zählerstand bei seinem aktuellen Stromanbieter mit 50.654 angemeldet hat.

Ich gehe da mal von einem Fehler im Stromio System aus und erwarte schnellst möglich eine Rückmeldung und Richtigstellung der Schlussabrechnung.

Denn nach meinen Berechnungen habe ich ein Guthaben bei Stromio und erwarte eine Rückzahlung von über 41,95.

Bestell-/Kundennummer: 10187405

Meine Forderung an Stromio:

Überweisung des Guthabens über 41,95 €

Antwort auf die Beschwerde vom 23.07.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

26.07.2011 | 09:37 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Ist immer noch in Klärung zwischen Stromio und EON.

Die Richtigstellung des Zählerstandes ist nun lt. E-ON Aufgabe von Stromio.

Zählerstand nun korrekt und Guthaben durch Stromio bestätigt! Nun nennt Stromio seit zwei Wochen jede Woche ein "technisches Problem" beim Buchungslauf, so dass sich die Auszahlung immer um eine Woche verschiebt. Bis Dato kein Geld erhalten.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.