Stromio hatte eine Preiserhöhung angekündigt, da die Verbrauchspreise gestiegen seien.
So weit, so gut. Dass allerdings bei einer Verbrauchspreiserhöhung von 8,2% der monatliche Abschlag um fast 13,5% erhöht werden sollte, war nicht nachvollziehbar. Dies habe ich Stromio per E-Mail mitgeteilt und ausdrücklich die Abbuchung von Beträgen, die über den aus einer Erhöhung des Verbrauchspreises um 8,2% resultierenden neuen Abschlag hinausgehen, untersagt. Darauf erhielt ich die allseits bekannte automatisch generierte Eingangsbestätigungs-Mail, ansonsten aber nichts, nahezu zeitgleich wurde der zu hohe Betrag abgebucht.
Auf eine entsprechende Mail zwei Wochen später, in der ich nochmals die zu hohe Abbuchung untersagte und zur Rückerstattung des zu viel abgebuchten Betrags aufforderte, gleichzeitig auch auf die Strafbarkeit zu hoher Abbuchungen hinwies, erhielt ich wieder nur die automatisch generierte Eingangsbestätigungs-Mail, ansonsten wieder nichts.
Als sich die widerrechtlichen zu hohen Abbuchungen fortsetzten, habe ich drei Mal die Geschäftsführung von Stromio angeschrieben. Wie man sich denken kann, erfolgte auf keines der drei Schreiben eine Reaktion. Gleichzeitig hat Stromio weiter fröhlich zu viel abgebucht. Aufgrund des widerrechtlichen Verhaltens von Stromio habe ich dann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt. Hier erfolgte dann erstmals eine Reaktion, in der jedoch nur lapidar mitgeteilt wurde, dass die Kündigung nicht anerkannt werde, weil ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten hätte. Ich habe umgehend geantwortet, dass wohl übersehen worden sei, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund handle. Einzige Reaktion war wiederum die bereits sattsam bekannte Eingangsbestätigungs-Mail.
Ich werde nun, falls mir nicht bis zum 28.07.2011 eine Bestätigung und Anerkennung meiner Kündigung zugeht, wegen der trotz ausdrücklicher mehrmaliger Untersagung fortgesetzten widerrechtlichen Abbuchungen Strafanzeige erstatten.
Die E-Mail-Adresse lautet zwar kundenservice@stromio.de, aber die Bedeutung des Wortes "Kundenservice" ist meines Erachtens bei Stromio unbekannt.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 1297324
Meine Forderung an Stromio:
Anerkennung meiner Kündigung
Antwort auf die Beschwerde vom 26.07.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 5
Ja, Strafanzeigen sind die einzige Sprache, die man bei Stromio versteht. Von Kunden-Orientierung hat man in diesem Laden noch nie etwas gehört. Erfüllt der Kunde die absurden Forderungen nicht, wird mit Kündigung und Inkasso gedroht. Erfüllt aber Stromio die eigenen AGB nicht, kommen die hinlänglich bekannten Eingangsbestätigungen, zur Sache wird jedoch kein Beitrag geliefert.
Na, also. Stromio hat mir mitgeteilt, dass meine Kündigung anerkannt werde. Gleichzeitig wird die Abschlagszahlung zum 1. August ermäßigt (ist ja dann auch die letzte). Die Beschwerde ist damit erledigt.
Wie oben schon erwähnt, hat Stromio per Mail die Kündigung zum 31.08.2011 bestätigt. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass der Abschlag per 01.08.2011 herabgesetzt wurde. Da fragt man sich doch: Warum nicht gleich so? Ich bin dann nur noch auf die Schlussabrechnung zum 31.08.2011 gespannt.
Na, gibts schon Neuigkeiten zur Schlussabrechnung? Das würde mich mal brennend interessieren. Meine steht auch noch aus.
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.