Zu hohe Abschlagsforderungen

Stromio GmbH
Düsseldorf

Ich habe über das Portal Verivox mit Vertragsbeginn 15.10.2010 bei Stromio einen Stromvertrag beauftragt, weil sie zu diesem Zeitpunkt am günstigsten waren. Wir hatten immer einen Jahresstromverbrauch von 2700 KWH.

Ich habe bei Stromio 3300 KWH beantragt, weil durch Hauskauf ein höher Stromverbrauch zu erwarten war. Stromio hat mir mitgeteilt, dass sie von meinem Versorger 4068 kwh berechnen wollen, mit einem monatlichen Abschlag von 82,00 Euro. Ich habe vorher 54,00 Euro monatlich bei Vattenfall bezahlt.

Ich habe natürlich sofort noch am selben Tag Widerspruch eingelegt und Stromio hat einfach 82,00 Euro von meinem Konto abgebucht. Stromio hat nicht auf meinen Widerspruch reagiert. Ich habe daher der Abbuchung widersprochen und zeitgleich einen Abschlag in Höhe von 69,00 Euro überwiesen. Habe Stromio mitgeteilt per Einschreiben mit Rückschein, dass ich keine Mahnkosten und keine Rücklastschriftkosten hierfür zahlen werde.

Nun teilte mir Stromio mit, dass sie ab Monat 12/10 mit 69,00 monatlich einverstanden sind, aber für Monat 11/10 nicht. Auch hier habe ich widersprochen. Nun ging die Mahnerei los. 6 X 5 Euro sowie 11 Euro Mahnkosten und 19 Euro Mahnkosten. Wofür ich nicht weiß, wofür diese beiden Beträge sind. Die Mahnungen hat Stromio immer an meine alte Anschrift gesandt, keine Ahnung warum, beantragt war von Anfang an an der neuen Adresse.

Stromio hat mir inzwischen wegen Zahlungsrückständen gekündigt! Ich habe eine ganze Mappe mit Widersprüchen, die nicht bearbeitet wurden, von Seiten Stromio - alles wurde von mir per Einschreiben mit Rückschein gesandt. Trotzdem keine Reaktion. Nun haben Sie die Schlussrechnung auch wieder an meine alte Adresse gesandt und wieder 5 Euro Mahnkosten für deren Fehler.

Ich habe monatliche Abschläge in Höhe von 483,00 Euro bezahlt nachweislich! Stromio gibt in der Schlussrechnung an, ich hätte 423,00 Euro Abschläge bezahlt und zieht von meinen gezahlten Abschlägen für Strom einfach die 60 Euro strittigen Mahnkosten ab und verlangt nun von mir 97,21 inkl. 5 Euro Mahnkosten für die Schlussrechnung. Ich habe nun erneut Widerspruch eingelegt und nur 37,21 Euro an Stromio überwiesen, abzüglich der 60,00 Euro. Am 02.08. 2011 habe ich auf meinen Widerspruch eine E-Mail von Stromio bekommen, nach der sie die Forderung ausgebucht hätten und somit keine Forderung mehr bestünde. Heute teilen sie mir per E-Mail mit, dass diese E-Mail ein Fehler war und die 60 Euro an ein Inkassounternehmen abgegeben wurde.

Sobald ich Post von dem Inkasso bekomme, werde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Ich freue mich schon jetzt auf das Gerichtsverfahren. Zahlen werde ich nicht.

Bestell-/Kundennummer: 1320231

Meine Forderung an Stromio:

Rücknahme der Forderung durch Stromio

Antwort auf die Beschwerde vom 04.08.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

05.08.2011 | 10:05 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heut kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Hier die Antwort von Stromio:

Ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauere, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.

Hiermit bestätige ich Ihnen, dass das Inkassoverfahren eingestellt wurde.

Ich habe Ihre Schlussrechnung storniert, die entstandenen Mahnkosten ausgebucht und die Schlussrechnung neu erstellt.

Diese Rechnung wird Ihnen mit separater Post zugestellt.

Nunmehr ist eine Forderung von 29,68 Euro entstanden und ich bitte um deren Ausgleich.

Meine Zahlung in Höhe von 37,21 hat Stromio bereits an das Inkassounternehmen überwiesen, das soll nun an mich zurück überwiesen werden und sobald das da ist, soll ich die 29,68 Euro überweisen. Das werde ich auch tun.

Wieso geht das nicht gleich so, sondern nur über die Recla Box?
Der Fall ist nun gelöst.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.

Na, freuen Sie sich mal nicht zu früh. Der Fall ist gelöst, wenn der korrekte Betrag auf dem Konto eingegangen ist.

Zusagen hatte ich von Stromio auch schon sehr viele - der zugesagte Betrag steht noch aus.

Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.