Inhaltlich unbestimmtes Gerichtsschreiben vom 3.8.2011

Niedersächsiches Finanzgericht
Hannover

Ich bitte das Gericht um Konkretisierung, wozu ich mich äußern soll: In dem Schreiben der Bundesarbeitsagentur, welches das Gericht ungeprüft an mich weitergeleitet hat, nimmt der Beamte Sxxx Bezug auf Schreiben, die nicht das Geringste mit der Bitte des Klägers um Bestätigung der Rechtswirksamkeit der von ihm seinerzeit abgegebenen Berechtigtenerklärung - in der ungefälschten Version: zum Antrag der Ehefrau - zu tun haben.

Im Schreiben der Familienkasse vom 14.4.2011 behauptet die Beamte der Familienkasse darüber hinaus ebenfalls unbegründet, dass eine Berechtigtenbestimmung „nicht abgegeben“ wurde, wobei unklar ist, ob die Familienkasse (1) unbegründet behauptet, dass eine Berechtigtenbestimmung nicht getroffen wurde oder (2) begründet behauptet, dass sie dies bislang weder bestritten noch überhaupt interessiert hat. Im übrigen stellt auch dies Schreiben - unabhängig davon, was Beamte behaupten - einen Bescheid im Sinne geltenden Rechts dar. Welche der Fragen (1) oder (2) will das Gericht beantwortet wissen?

Das Schreiben des Gerichts gibt auch zu der Vermutung Anlass, dass das Gericht nicht zwischen Berechtigtenerklärung und Berechtigtenbestimmung unterscheiden kann. Stimmt das?

Soweit das Gericht auch die Rechtsfrage nach der Zulässigkeit der Untätigkeitsklage an mich richten will, teile ich mit, dass die Klage zulässig ist.

Soweit das Gericht von mir wissen will, ob die Schreiben der Familienkasse Bescheide im Sinne geltenden Rechts darstellen, ist dies zu bejahen. Sofern das Gericht den bescheidenden Inhalt nicht zu erkennen vermag, kann ich gerne bei der Urteilsfindung helfen. Das Gericht müsste aber klarstellen, ob es bei der beabsichtigten Entscheidung von der gefälschten Erklärung oder von der Originalversion ausgehen will.

Abgesehen davon, dass die Beamten der Arbeitsagentur hier definitiv nicht nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet haben – man schaue sich hierzu auch einmal den an Dreistigkeit nicht zu überbietenden Bescheid der Familienkasse im Schreiben vom 28.3.2011 an – sollte das Gericht einmal präzise darlegen, wozu ich Stellung nehmen soll.

Auch meine Rüge vom 30.11.2011 wg. falscher Verfahrensbezeichnung ist noch nicht durch das Gericht bearbeitet worden.

Bestell-/Kundennummer: 12 K 298/11

Meine Forderung an Niedersächsiches Finanzgericht:

Konkretisierung des gerichtlichen Begehrens

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hoffentlich wird bald der Termin für die mündliche Verhandlung bestimmt, dann kann diese unendliche Geschichte (den anderen nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen?) endlich geklärt werden.

Das soll auch mal einer verstehen. Wenn Sie nicht verstehen, welche der Fragen (1) oder (2) das Gericht beantwortet wissen will, warum beantworten Sie dann nicht ganz einfach beide?

Rüge vom 30.11.2011, da ist jemand seiner Zeit voraus. :P

Den Beamten bist Du (leider) ziemlich egal. Die bekommen von Dir, mir und den anderen (von denen für "dümmlich" gehaltenen Bürgern) sowieso per "Dauerauftrag" ihr monatliches, sicheres, Salär. Und später dann eine sehr sehr gute Beamten-Dauer-Familien-Versorgung.

Die Bundesagentur für Arbeit mischt sich als Großbehörde sowieso in ALLE größeren Angelegenheiten in Deutschland aktiv und in der Durchführung sehr mangelhaft ein.

Da ist Kreditvergabe an z. B. GLS Bank dabei. Es werden "Private Arbeitsvermittler" von dort "abgerechnet" (die rechnen also ihre sog. "Wettbewerber" gleich selbst (und zwar ziemlich unfair) ab!

Die Familienkasse ist - auch wie die ARGE - jetzt Jobcenter, ein weiteres "Feld" der Bundesagentur für Arbeit.

Leute, da arbeiten sogar unfähige, ehemalige, Verteidigungsminister, in der "Führungsspitze" mit.
Also all die Leute, welche selbst die "Politik" nicht mehr gebrauchen kann oder will. Also wirklich nur noch die "Unfähigsten der Korrupt-Unfähigen"!

Sozusagen der "Sondermüll" vom "deutschen Müll".

Die "arbeiten" immer gegen das Volk. Immer! Wenn sie was "arbeiten", dann GEGEN uns.

Selbst die Sozialgerichte sind eine einzige "Farce" und nur anscheinend dafür da, die vielen Fehler und Ungerechtigkeiten - teils mit voller Absicht - dieser Mammutbehörde so zu "richten", daß der Schaden in den Augen der "Öffentlichkeit" nicht all zu groß wird.

Mitarbeiter der Sozialgerichte sind eigentlich nur der "verlängerte Arm" der Widerspruchsstellen der Agenturen für Arbeit, der ARGE/Jobcenters sowie der Familienkassen.

Alles "Lug und Trug". Aber das "deutsche Volk" ist ja völlig unfähig selbst auf die Straße zu gehen. Uns geht es wahrscheinlich noch viel zu gut! Oder wir sind zu feige uns gegen die "Obrigkeit" endlich aufzulehnen.

Es ist schlimm, was hier passiert. Es geht aber noch menschenverachtender: http://www.taz.de/Jobcenter-durchsucht-Wohnung/!75721/

Bislang keine Reaktion des niedersächsischen Finanzgerichts.

Selbst auf meine Mail vom 18.8.2011 betreffend die unbeantwortete Beschwerde, adressiert an den Präsidenten des Niedersächsischen Finanzgerichts, Hartmut Pust, hat kein Richter reagiert.

Das Verfahren wird also rechtsgrundlos in die Länge gezogen.

Da kein Aufklärungswille seitens des Gerichtes zu erkennen ist, beantrage ich sofortige Entscheidung.

Mit Schreiben vom 22.08.2011 teilte mir Hartmut Pust, Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts, mit, dass er dafür Sorge getragen hat, dass das Gericht die Beschwerde nicht bearbeiten wird.

Ich danke Herrn Pust dafür, dass er damit bestätigt hat, dass das Gericht die Beschwerde ohne Probleme hätte berücksichtigen können.

Mit Schreiben vom 22.08.2011 teilte mir Hartmut Pust, Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts, mit, dass er dafür Sorge getragen hat, dass das Gericht die Beschwerde nicht bearbeiten wird.

Das Gericht (Richterin W.) unterstellt mir jetzt sogar einen gar nicht gestellten Antrag.

Vorsicht bei Finanzgerichten:

»Leider ist es in der Praxis immer wieder fetzustellen, dass Streitstoff im Tatbestand des Urteils nicht so wiedergegeben wird, wie er vorgetragen wurde, sondern so, wie es das Gericht für erforderlich hält, um ein bestimmtes Ergebnis - meist Klageabweisung - als schlüssig darzustellen. Der Sachverhalt wird im Urteil "hingebogen", um die rechtlichen Schlussfolgerungen zwangsläufig erscheinen zu lassen. Geht man dagegen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung vor, so wird dieser abgewiesen; ein solcher Beschluss ist dann unanfechtbar (§ 108 Abs. 2 Satz 2 FGO). Auf diese Weise werden zugleich Erfolgsaussichten von Nichtzulassungsbeschwerden weiter minimiert. Und eine Revision (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) kann auf diese rechtswidrige Praxis nicht gestützt werden.
Eine andere in der Praxis festzustellende Unsitte ist es, Sachverhaltsbestandteile nicht in den Tatbestand zu stellen, sondern - wertend abgeändert - in die Entscheidungsgründe. Dies, um für den Fall eines Tatbestandsberichtigungsantrages denselben mit der Begründung zurückzuweisen, es handele sich um ein nicht statthaftes Sachverhaltsberichtigungsbegehren zu den Entscheidungsgründen. Auch hier soll wiederum das klageabweisende Urteil dadurch abgesichert werden, dass eine Anfechtung des Beschlusses der Zurückweisung des Tatbestandsberichtigungsbegehrens nicht möglich ist (§ 108 Abs. 2 Satz 2 FGO). Und auch hier kann darauf eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden.
Auf diese FG-Praxis ist der Mandant von seinem Prozessbevollmächtigten hinzuweisen.«

Aus: K. -R. Wagner: Die Praxis des Steuerprozesses

Unbestimmte finanzgerichtliche Schreiben sind ein sicheres Indiz für die oben dargestellte "Sachverhaltsverbiegung".

Danke für den Hinweis!

Mit Schreiben vom 7.10.2011 behauptet Finanzrichterin Doris Wünsch wahrheitswidrig, dass sich meine Untätigkeitsklage nicht auch gegen die Weigerung der Beamten der Bundesarbeitsarbeitsagentur betreffend die Durchführung eines Vorverfahrens richtet.

Hätte die Bundesarbeitsagentur einen Bescheid erstellt, hätte ich diese Untätigkeitsklage natürlich nicht eingereicht.

Insofern unterstreiche ich die Vermutung der Herren Drenseck und Wagner, dass hier wieder der Sachverhalt verbogen wird.

Schon wieder einen Volljuristen beim Raubkopieren erwischt:

http://blog.nz-online.de/vipraum/tag/ccc/

Auch der Typ ist/war Rechtsprofessor!

Um es mit den Worten des Möchtegern-Professors zu sagen: “Strafbare Handlungen können wir nicht tolerieren.”

Gibt's eigentlich schon Untersuchungen zu den Richtern des Finanzgerichts?

Richter und rechtsfreie Räume

Eine Variante der von Klaus-R. Wagner beobachteten Rechtsbeugung besteht darin, dass das "Hinbiegen" des Sachverhalts bereits im Vorverfahren vorbereitet wird, wobei das Finanzgericht dann im Hauptverfahren den für die Stimmigkeit der Begründung notwendigen Sachverhalt "definiert".

Das kooperative Vorgehen von Finanzbehörde (hier: Bundesarbeitsagentur) und Finanzgericht (hier: Niedersächsiches Finanzgericht) ist etwa in den beiden Verfahren NFG 11 K 420/00 und NFG 11 K 449/00 schön dokumentiert:

- M stellt Kindergeldantrag bei der Bundesarbeitsagentur.

- Die Bundesarbeitsagentur fordert daraufhin V auf, dass er einen Antrag stellen solle. - V beschwert sich wegen des rücksichtslosen Vorgehens - ohne Erfolg - bei der Bundesarbeitsagentur.

- Die Bundesarbeitsagentur verweigert daraufhin die Bescheidung des Kindergeldantrags von M, stellt ohne nähere Begründung fest, dass V Kindergeldantrag gestellt habe und setzt mit der Begründung, dass die Unterschrift von M fehlt - Kindergeld auf 0 Euro fest.

- V beantragt beim Niedersächsischen Finanzgericht gerichtliche Feststellung, dass er keinen Antrag gestellt habe. Das Niedersächsische Finanzgericht lehnt den Antrag wg. Unzulässigkeit ab (NFG 11 K 420/00).

- V fechtet außerdem beim Niedersächsischen Finanzgericht den Bescheid betreffend die Kindergeldfestsetzung an. Das Niedersächsische Finanzgericht lehnt die Klage ab und definiert dabei den Sachverhalt neu (NFG 11 K 449/00).

Als Folge ist der tatsächlich gestellte Kindergeldantrag nie beschieden worden. Unter Berufung auf die Nicht-Bescheidung zahlt die Bundesarbeitsagentur kein Kindergeld aus.

Peinliche Anekdote des BFH: Im Revisionszulassungsverfahren lässt der BFH die (wg. Verfristung) STRITTIGE Frage nach der Zulässigkeit des Zulassungsantrags (!) offen, entscheidet aber gleichzeitig, dass der Antrag zu verwerfen sei.

12 K 298/11

Hiermit beantrage ich Ablehung der Richterin Wünsch und der anderen Richter des 12. Senats (Schwick, Wienbergen) aus folgenden Gründen:

1) Wie unter

http://de.reclabox.com/beschwerde/41826-niedersaechsiches-finanzgericht-hannover-inhaltlich-unbestimmtes-gerichtsschreiben-vom-3-8-2011

dargestellt, haben die Richter - ohne jede Überprüfung - am 03.08.2011 ein Schreiben der Bundesarbeitsagentur weitergeleitet und dabei nicht einmal die offensichtlichen Unbestimmtheiten beseitigt.

2) Die Richterin Wünsch und ihre Kollegen stellen sich dumm: Mit meiner Klage vom 16.4.2011 habe ich einen eindeutigen Antrag gestellt (". beantrage ich Bestätigung der Rechtswirksamkeit meiner am 28.01.2000 abgegebenen Erklärung durch das Gericht. "). Nachdem ich mich - auch in der Reclabox - mehrfach über die Untätigkeit der Richter beschwert habe, schreibt Richterin Wünsch am 19.09.2011: "Nach Dursicht der Kindergeldakte ist mir nicht klar, was Sie mit Ihrer Klage erreichen wollen. " Daher muß davon ausgegagen werden, daß sich die Richter sich auch bei Urteilsfindung dumm stellen werden. "

3) Die Richterin Wünsch und ihre Kollegen verweigern mir die Übersendung der Kopie meiner Kindergeldakte: Nachdem sie mir mit Schreiben vom 19.09.2011 zunächst die Übersendung einer Kopie der Kindergeldakte angeboten hatten, verweigern sie mit Schreiben vom 07.10.2011 grundlos die Übersendung, indem sie sich zu Marionetten der Beamten der Bundesarbeitsagentur machen ("Die Beklagte ist mit der Überlassung der vollständig kopierten Kindergeldakte nicht einverstanden. ").

4) Anstatt sich mit meinen Klageantrag auseinander zu setzen, verweisen die niedersächsischen Finanzrichter auf ihr unbegründeten Feststellungen vom 18.01.2001, ohne daß erkennbar wäre, was die unbegründeten Feststellungen mit meinem Klageantrag zu tun haben. In diesem Punkt beantrage ich darüberhinaus die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die Richter/innen Wünsch, Schwick und Wienbergen, denn unbegründete Feststellungen bleiben auch nach Wiederholung unbegründet.

5) Die Richter stellen im Schreiben vom 19.09.2011 wahrheitswidrig fest, dass für meine Tochter nur dann (ein Teil) des gesetzlich vorgesehenen Kindergeldes gezahlt wird, wenn ein ZWEITER Kindergeldantrag gestellt wird. Bislang waren es in er Reclabox immer Beamte der Arbeitsagentur, die mit solchen Schikanen versucht haben, die Bürger einzuschüchtern. Nunmehr schliessen sich die Richter des Niedersächsichen Finanzgerichts diesen Methoden an.

6) Die Richter versuchen, den Umstand, dass die Beamten der Bundesarbeitsagentur
die Durchführung eines Vorverfahrens verweigern, dem Kläger zu Last zu legen. Ich versichere im übrigen, dass ich keine Klage eingereicht hätte, wenn die Bundesarbeitsagentur bezüglich meines Antrags einen sachgerechten Bescheid erstellt hätte.

7) Die Richter wissen, dass der Kläger, der die von ihm angeforderte Berechtigtenerklärung unverzüglich abgegeben hat, einen Anspruch darauf hat, dass ihm amtlich die Rechtswirksamkeit der Erklärung bestätigt wird. Trotzdem suggerieren sie dem steuerzahlenden Bürger, dass Behörden solche Erklärungen anfordern dürfen ohne sie zu verwerten.

8) Obwohl die Richter mitbekommen haben müssen, dass die Beamten der Bundesarbeitsagentur mit Schreiben wie dem vom 28.3.2011 nur ihre Kunden provozieren wollen, dulden sie das.

9) Mehrfach stellen die Richter Behauptungen in den Raum ("Ich weise nochmals darauf hin, dass ihre Klage keinen Erfolg haben dürfte. "), verweigern aber ihre Behauptungen zu begründen. Es besteht wieder die Gefahr, dass die Richter hier - wie von K. -R. Wagner beschrieben - im Urteil den Sachverhalt verbiegen werden, oder - was ebenso häufig im Bereich der deutschen Finanzgerichtsbarkeit gescheieht - neues "Recht" im Verfahren definieren werden (Selbstjustiz).

10) Die Richter haben sich bislang nicht einmal dafür entschuldigt, dass sie die erste Version meiner Klage verschlampt haben und ich die Klage noch einmal einreichen musste (Schreiben der Finanzrichterin Gascard vom 01.07.2011).

11) Obwohl die Richter wissen, dass die Urteile in den Verfahren NFG 11 K 420/00 und NFG 11 K 449/00 durch "Sachverhaltsverbiegung" zustande gekommen sind, dulden sie das. Dies ist beschrieben unter

http://de.reclabox.com/beschwerde/41826-niedersaechsiches-finanzgericht-hannover-inhaltlich-unbestimmtes-gerichtsschreiben-vom-3-8-2011#comment91386

Der finanzgerichtliche Skandal ist also mitnichten ein Einzelfall (vgl. K.-R. Wagner).

12) Auch dulden die drei Richter, dass mir in dem Verfahren NFG 11 K 420/00 - bis heute - der gesetzliche Richter verwehrt wird.

13) Seinerzeit hat Finanzrichter Lehmann selbst über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch entschieden. Die Gemeinschaft der Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts hat sich bislang nicht von den illegalen Praktiken distanziert. Werden auch diesmal wieder die Richter in eigener Sache entscheiden?

Ich darf auch noch einmal darauf hinweisen, dass ich die beantragte Kopie der Kindergeldakte auch für dies Verfahren benötige. Ich beantrage Verschiebung der mündlichen Verhandlung, so dass ich mich nach Erhalt einer Kopie mindestens vier Wochen auf die mündliche Verhandlung vorbereiten kann.

Die Richter der Niedersächsischen Finanzgerichts sind genauso seriös wie der derzeitige Bundespräsident!

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,804319,00.html

. die düfte die Seriösität der meisten Schreiber hier jedoch weiterhin turmhoch übersteigen.

@Annas Vater
Haben Sie den Antrag so gestellt, wie von Ihnen am 03.12.2011 hier eingestellt? In dem Fall würde mich interessieren, ob das Gericht darüber bereits entschieden hat. Falls ja, könnten Sie doch die Entscheidung hier ebenfalls einstellen. Mir drängt sich bei Ihren Beschwerden hier der Verdacht auf, dass Sie wesentliche Teile des Sachverhaltes bewusst auslassen, um die Meinung der User hier zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Vielleicht brächte dies etwas mehr Licht ins Dunkel.

Gibt es in dem Verfahren, zu welchem Sie das Aktenzeichen hier weiter oben bereits mitgeteilt hatten bereits einen Termin zur mündlichen Verhandlung? Dem könnten Interessierte ja im Zuschauerraum beiwohnen. Der Termin dürfte ja öffentlich sein.

@Horst K.: Ihre Unterstellungen ("Mir drängt sich der Verdacht auf. ") sind widerlich.

Es spricht für sich, dass Sie Christian Wulff selbst jetzt noch in Schutz nehmen, nachdem er wie keine andere Person zuvor das Amt des Bundespräsdienten so beschmutzt hat (und seinerzeit auch dem Präsidenten des Volkes Herrn Gauck das ihm zustehende Präsidentenamt verweigert hat).

Anliegend finden Sie "Gründe" der niedersächsischen Finanzrichter Schwick, Wünsch, Wienbergen für die unbegründete Entscheidung. Viel Spass damit!

Die Richter Schwick, Wünsch und Wienbergen vom 12. Senat des niedersächsischen Finanzgerichts stellen in ihrem Urteil fest, dass die Beamten der Arbeitsagentur eine Zustimmungserklärung (für die Kindergeldzahlung an meine Frau) von mir anfordern dürfen, gleichzeitig die abgegebene Zustimmungserklärung aber nicht bearbeiten müssen und nicht einmal verpflichtet sind, mir die Rechtswirksamkeit meiner Erklärung zu bestätigen.

Wann endlich greift der Gesetzgeber, wann endlich der EMGR hier ein?

Wie in der obigen Beschwerde erwartet, haben die Finanzrichter Schwick, Wünsch und Wienbergen nicht - wie beantragt - über die Wirksamkeit meiner Zustimmung zum Kindergeldantrag meiner Frau (Berechtigtenerklärung), sondern über die Wirksamkeit der Berechtigtenbestimmung (Vereinbarung zwischen Eheleuten) entschieden.

K. R. Wagner konnte diese Art der richterlichen Rechtsbeugung sogar verallgemeinern: "Der Sachverhalt wird im Urteil 'hingebogen', um die rechtlichen Schlussfolgerungen zwangsläufig erscheinen zu lassen. "

Im konkreten wurde damit (1) über eine Frage entschieden, die gar nicht streitig war und (2) die Entscheidung in der strittigen Rechtsfrage verweigert. Letzteres ist anerkanntermassen gleichwertig mit der Verweigerung des gesetzlichen Richters.

Der Präsident des Finanzgerichts Hartmut Pust wurde rechtzeitig vor dem Urteil auf diese Reclabox-Beschwerde hingewiesen (s. o.), nahm und nimmt aber das Verhalten seiner Richterkollegen billigend in Kauf.

Anliegend findet ihr die eingereichte BFH Nichtzulassungsbeschwerde.