Ich rief Anfang Juni bei der Allianz Kundenbetreuung (große interaktive Homepage) zwecks Kündigung meiner Rentenversicherung an.
Dort sagte man mir, Kündigung jeweils monatlich möglich. Also schrieb ich eine fristgemäße Kündigung und da ich ja bei meinem Arbeitgeber mitversichert bin, gab ich diese auch bei meinem Chef ab.
Bis Mitte Juli hörten wir nichts (Kündigungstermin 01.08.2011). Nach einem telefonischen Rückruf meinerseits erfuhr ich, dass die Allianz nun auch ein Bestätigungsschreiben vom Chef benötige, da nun aber mittlerweile der 25.07. war, hoffte ich, dass das Schreiben von meinem Chef noch fristgemäß einging.
Und obwohl man mir bei Vertragsabschluss eine unkomplizierte und rasche Abwicklung zusicherte bei Kündigung oder Versicherungsfall, passierte bis heute nichts. Monatliche Beiträge wurden aber immer rechtzeitig und überpünktlich seitens der Versicherung abgerechnet, aber vermutlich geht´s ja wieder darum, wenn Versicherungen mal was geben müssen.
Meine Forderung an Allianz Deutschland:
Rückkaufwert bzw. eingezahlte Beiträge
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Früher gab es bei der Allianz Service. Dies gehört nun leider der Vergangenheit an. Vor ein paar Jahren noch hatte ich einen Vertreter der alten Schule, welcher sich immer rasch um alle meine Anliegen gekümmert hat - ein Anruf genügte. Aufgrund der guten Services kam es für mich nicht in Frage, zu wechseln, auch wenn die Konkurrenz günstiger war.
In den letzten Jahren bis heute hat der Service dermaßen stark nachgelassen, dass man nicht mal mehr informiert wird, wenn die zuständige Agentur umzieht oder geschlossen wird.
Allianz, früher wart ihr besser als die Anderen - heute seid ihr 0815!
Für mich gibt es keine Gründe mehr, nicht zur günstigeren Konkurrenz zu gehen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst.
Es ist sehr ärgerlich zu lesen, dass Ihre Kündigung immer noch nicht bearbeitet sein soll. Dies kann ich mir einfach nicht vorstellen!
Vielleicht sollte man beachten, dass es sich bei Ihrer Vers. evtl. um eine betriebl. Altersvorsorge handelt, bei welchem der Schriftwechsel immer mit dem Arbeitgeber geführt wird.