Warum lehnt ARGE die Rückzahlung von Betriebskosten ab?
Im Jahr 2007 mußten wir Betriebskosten nachzahlen, dabei hat die ARGE einen Eigenanteil von ca. €70 verlangt - weil Heizung und Warmwaser aus einer Anlage kommen. Bei der Miete ist das genauso, also einen Betrag aus eigener Tasche für Warmwasser.
Aber der Hammer aus dem Jahr 2008 erhielten wir eine Rückzahlung, aber diese wurde von der ARGE komplett eingezogen, eine Beschwerde blieb lange unbeantwortet. Doch jetzt erhielten wir die Antwort, es sei alles Rechtens.
Doch wir finden, dass das eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist, dass wir um unseren Anteil an den beteiligten Betriebskosten gebracht werden.
Kennt jemand ein Gerichtsurteil oä.
Wie können wir uns gegen diese Ungerechtikeit wehren?
Meine Forderung an ARGE Kyffhäuserkreis:
Rückzahlung der anteiligen Betriebskosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Arbeitsagentur.. Frag-einen-Anwalt. http://tinyurl.com/alg2-frag-einen-anwalt
Arbeitsagentur. Kundenreaktionsmanagement http://tinyurl.com/arbeitsagentur-beschwerden http://tinyurl.com/aa-beschwerdeformular Wenn das AA-Beschwerdeformular aufgrund von Sonderzeichen streikt, schreibe die Beschwerde in Google Docs und verwende ersatzweise ein Link von Google Docs http://docs.google.com/
Auskunftspflichten gemäss §15 SGB I:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt
http://www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000