Durch Verschulden der Familienkasse zwei Jahre kein Kindergeld

Berlin

Im März 2007 wurde ich anspruchsberechtigt für das Kindergeld (meine Tochter war damals 1,4 Jahre alt).

Ich bin Ausländer mit Aufenthalt nach § 21 AufenthG (selbständige Tätigkeit). Meinen Antrag hat die FK damals abgelehnt mit nur einem Begründungssatz:  "§ 21 AufenthG begründet keinen Anspruch auf Kindergeld".

Unser Familienrechtsanwalt sagt aber, dass gerade selbständige Ausländer nach diesem § in erster Linie kindergeldberechtigt sind. Also, es war eindeutig vorsätzlich falsche Deutung der Rechtslage seitens der FK.

Ich habe erneut einen Antrag gestellt mit rückwirkender Prüfung des Anspruchs ab April 2007 (Einspruchsfristen versäumt). Bis heute keine Meldung. FK sagt, die Unterlagen liegen zur Bearbeitung vor, Warten angesagt. 

Wir sind hier doch nicht in Afrika, zumindest eine einzige schriftliche Mitteilung über den Stand der Dinge habe ich "verdient".

Meine Forderung an Familienkasse Berlin-Mitte:

Ich will bekommen, was mir zusteht. Schliesslich zahle ich hier in DE meine Steuern ohne Verzug.

Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 255 Tagen und 3 Stunden.

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Sarah M.
In den einschlägigen Foren finden Sie eine Unzahl vergleichbarer Fälle:

http://bit.ly/pKHuP6

Ebenso düster sieht's bei den deutschen Finanzrichtern aus.
OK, alles klar

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