Ich habe Hitgas bestellt und danach fristgerecht per E-Mail widerrufen. Die Email-Antwort von Hitgas lautete, man werde den Widerruf bearbeiten.
Der Mitwettbewerber informierte mich darüber, dass eine Netzanmeldung beim Versorger nicht realisiert werden könne, weil Hitgas seine Netzanmeldung nicht storniert habe oder nicht fristgerecht stornieren konnte. Ein leitender Mitarbeiter der Marktkommunikation von Extraenergie speiste mich sinngemäß so ab, dass mein Widerruf zwar rechtmäßig bestehe, aber Extraenergie die Netzanmeldung beim Versorger nicht mehr verbindlich zurücknehmen könne (irgendwelche Richtlinien verhinderten dies).
Unter dem Strich, bestehende AGB von Extraenergie bzgl. Widerrufsrecht werden in meinem Fall nicht eingehalten - das ist eindeutig Rechtsbruch.
Ich fordere die sofortige Rückabwicklung meiner Bestellung und entziehe Extraenergie (Hitgas) meine erteilte Einzugsermächtigung.
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Sofortige Stornierung der Netzanmeldung von Extraenergie, Rückabwicklung meiner Bestellung
Antwort auf die Beschwerde vom 24.08.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über presse@hitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
kommentare und trackbacks 3
1) Netzbetreiber anrufen und fragen, unter welchen Voraussetzungen und Beachtung welcher Fristen Extraenergie / Hitgas frühestmöglich nach dem Widerruf Ihren Zähler zu welchem Termin abmelden kann / darf / muss.
2) Auf der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher (googeln) steht im Artikel "So klappt der Wechsel" (Pfad: Energiebezug + Strom + Wechsel des Stromanbieters + Rechtliche Fragen) unter anderem Zitat:
"Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.
Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen
beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (! )
und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat. Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, eine Email oder ein Fax, auch ein Computerfax genügt. Achtung: Der Widerruf darf nicht an eine Bedingung geknüpft sein ("Ich widerrufe, wenn Sie nicht bis übermorgen liefern"). Mit dem Widerruf fällt der Liefervertrag mit dem neuen Anbieter weg, egal, was im Vertrag steht.
Die eventuell bereits verbrauchte Energie muss entsprechend den Tarifen des Liefervertrags bezahlt werden. Der Anbieter ist verpflichtet, alle eventuell geleisteten Vorauszahlungen etc. unverzüglich und ohne Abzug zurückzuerstatten.
Bestreitet der Anbieter das Widerrufsrecht des Verbrauchers, so liegt die Beweislast dafür bei ihm.
Im Zweifelsfall muss er vor Gericht nachweisen, dass er länger als zwei Wochen vor dem Kündigungszeitpunkt bereits mit der Lieferung begonnen hatte, und er seinen Informationspflichten im vorgeschriebenen Umfang nachgekommen ist. Nach dem Widerruf sollte man umgehend einen neuen Anbieter beauftragen, um nicht allzu lange in der teuren Grundversorgung zu bleiben." (Zitatende)
Leider bin ich noch ohne Gaslieferanten. Der Netzbetreiber und vorige Lieferer die EWE stellen sich offensichtlich auch quer.
EWE als Grundversorger hat mich am 23.09.2011 telefonisch darüber informiert, dass einem Anbieterwechsel rückwirkend zun 01.07.2011 zugestimmt wird. Es lag offensichtlich an ExtraEnergy, meinem Widerspruch die entsprechenden Aktivitäten in Richtung EWE folgen zu lassen. Also ExtraEnergy kommt für mich nie wieder in Betrachtung.