FlexStrom akzeptiert das Sonderkündigungsrecht nicht.

FlexStrom AG
Berlin

Seit 01.03.2009 bin ich bei FlexStrom Kunde mit dem Tarif 4500er Family.

Im ersten Jahr waren es 891,00 €. Im Jahr 2010 anschließend 992,80 €. Für das Jahr 2011 hatte ich rechtzeitig einen Wechsel zu TelDaFax veranlasst, und angeblich kam dann die Kündigung von TelDaFax zu spät und ich sei weiterhin an Sie gebunden.

Ich bekam anschließend die Rechnung für 2011 mit dem Garantiepreis 1.314,15€/Jahr. Es war aber ein Vermerk, klein geschrieben, dass, wenn ich keine Preisgarantie wünsche, ich nur dann 1.179,15 € bezahlen sollte, was ich auch tat.

Und es kamen Mahnungen ins Haus geflattert, da ich den Garantiepreis nicht bezahlt hatte, was ich anschließend ungewollt auch tat. Vor wenigen Wochen wurde mir eine Preiserhöhung bekannt gegeben, der ich rechtzeitig widersprochen habe: "Ich möchte hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag kündigen". Mir wurde geantwortet ,das ich nicht verpflichtet bin, dem neuen Preisblatt zuzustimmen, aber ein Sonderkündigungsrecht stehe mir nicht zu und ich sei weiterhin an meinen Vertrag bis zum 28.02.2012 gebunden.

Ich habe Ihnen jetzt eine Frist von 14 Tagen gesetzt, um meinen Vertrag zu beenden, und bereits einen Rechtsanwalt beauftragt, wenn die Frist abgelaufen ist, gerichtlich gegen Sie vorzugehen.

So gewinnt man keine weiteren Kunden.

Durch diese Vorgehensweise solcher Stromanbieter habe ich leider das Interesse an anderen Stromanbietern verloren und gehe lieber wieder zu meinem Netzbetreiber zurück.

Da weiß ich auch, woran ich bin.

Meine Forderung an FlexStrom:

Den Vertrag beenden und eine korrekte Endabrechnung vornehmen

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 298 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Klingt nach einer "optionalen" Preisanpassung. Nimmt man sie an, gilt sie und man hat ihr bewusst zugestimmt, nimmt man sie nicht an, gibt es keine Preisanpassung und folglich auch kein Sonderkündigungsrecht.

Leider noch nicht, danke für die Nachfrage. LG

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

1) Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

2) Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:

Http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 19.10.11 "FlexStrom AG: Diffuse Preiserhöhungs-Rätsel für Kunden"

Zitat:

"Wie Reaktionen des Stromanbieters auf Kündigungsversuche zeigen, will Flexstrom diese Kunden nun "bis auf weiteres" zu den alten Konditionen und Preisen beliefern.

Diese vorgebliche Großzügigkeit verschleiert aber nur das Kündigungsrecht der Kunden aufgrund zuvor angekündigter Preiserhöhungen.

Wer daran allerdings festhalten will, muss mit rechtlichen Auseinandersetzungen rechnen.

Doch genau das erscheint angesichts des zu erwartenden Aufwands an Zeit, Geld und Nerven nicht empfehlenswert. Wirtschaftlich vernünftiger wäre es für kündigungswillige Kunden, sich auf das neuerliche FlexStrom-Angebot einzulassen und zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen.

Hierzu gibt es hier ein entsprechendes Musterschreiben.

Kunden, die auf das Schreiben von Flexstrom gar nicht reagiert haben, sowie jene, die lediglich ihren Zählerstand gemeldet haben, können auf Fortsetzung des alten Vertrages zu den bisherigen Preisen bestehen.

Auch mit einem Zählerstand-Report hat man keinesfalls einer Änderung des Vertrages zugestimmt! Sollte Flexstrom dies anders werten, sollten Kunden einer etwaigen Mitteilung des Unternehmens widersprechen sowie Rechnungen sorgfältig überprüfen und im Falle von Erhöhungen entsprechend kürzen."