Überhöhte Jahresabrechnung, Tarifänderung

FlexStrom AG
Berlin

Nach "nur" 3,5 Monaten habe ich meine Jahresabrechnung bekommen. Wie der Eingeweihte vermutet hätte, mit reichlich Problemen gespickt.

Da ich meinen Vertrag bis 2012 verlängert habe, gab's beim Bonus kein Problem. Dafür hat man aber meinen am 1.06.2011 im Kundenportal gemeldeten Zählerstand außer acht gelassen (vergessen? gelöscht?) und mir mal eben nach Standardlastprofil 1000 kwh darauf geschlagen. Nach meinen Berechnungen hätte ich nämlich nur 7,70€ nachzuzahlen anstatt geforderte 200,-€. Zwischen drin gab's dann ab 1.3.2011 auch noch eine Tarifänderung von 17,5ct. auf 19,265 ct, von der ich allerdings nichts erfahren, weil nichts bekommen habe.

Auf meinen Widerspruch hat man mir dann einen Emailtext als "Kopie des Originalschreibens" geschickt mit dem Kommentar: "Da wir keine anderslautenden Informationen erhalten haben, gehen wir von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus." Wie dreist ist das denn? Wie kann man deren Meinung nach auf etwas reagieren, von dem man nichts weiß? Auf die Idee, prophylaktisch alle zwei Wochen eine Nachricht an Flexstrom zu senden (oder wäre eine Woche besser?), dass ich aktuell kein(e) Schreiben/Mail(s) von ihnen bekommen habe, bin ich vorher einfach nicht gekommen. Natürlich nur mit Aufforderung der Bestätigung, dass sie den Inhalt dieser Mail gelesen und auch verstanden haben.

Meine bis dato immer eingesetzte Kristallkugel war zu der Zeit leider in der Werkstatt und an der Lage der Hühnerknochen in der Abfalltonne, die ich ersatzweise einsetzte, war auch nichts zu erkennen, mit Ausnahme, dass das Huhn seine besten Tage wohl hinter sich hat. Aber wenn das rein rechtlich funktioniert, habe (auch) ich endlich meine eierlegende Wollmilchsau gefunden.

Außerdem: hätte ich das Schreiben erhalten und wäre demzufolge nach ihrer Aussage damit einverstanden, warum sollte ich es denn jetzt erst reklamieren, anstatt sofort (lt. Emailtext) mein zugestandenes Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen? Oder bin ich am Ende nur ein Lügner, Querulant, Demenzkranker, der nicht mal das mehr mitbekommt? Aber vermutlich ist zumindest an letzterem was dran, denn an die Erteilung einer Einzugsermächtigung, mit der sie den Rechnungsbetrag abbuchen wollen, kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern.

Ein Tipp von mir: Sofort widerrufen (auch wenn man sie nicht wirklich erteilt hat). Übrigens, die 6-Wochenfrist, innerhalb der ein Rücklastschrift möglich ist, ist Humbug. Man kann auch nach Monaten eine Abbuchung noch "platzen" lassen, allerdings muss man (nach den sechs Wochen) der Bank begründen, warum (wenn ich mich recht entsinne). Oder warum sonst soll der Jahresbetrag überwiesen werden? Genau: Damit man nachträglich nicht mehr rankommt! (Was wären Teldafax-Kunden glücklich gewesen, hätten die doch abgebucht.)

Wie dem auch sei, den Emailtext erkenne ich als "Beweis" einer erfolgten Zustellung definitiv nicht an.

Nachdem ich mich hier durch eine endlos erscheinende Anzahl von Beschwerden bzgl. Flexstrom gekämpft habe, erwarte ich eher, dass die FDP nach dem kommenden Wahlsonntag hier in Berlin den regierenden Bürgermeister stellt als eine zügige Bearbeitung meiner Beschwerde. Und das deprimiert mich wirklich zutiefst (Anm. des Verf.: das mit der zügigen Bearbeitung natürlich :-))

In diesem Sinne

Morituri Te Salutant

Meine Forderung an FlexStrom:

Korrektur der Jahresabrechnung nach realem Zählerstand, Abrechnung nach vereinbartem Tarif des ersten Bezugsjahres

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 282 Tagen und 4 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hallo Leidensgenosse,

Die gleiche Nummer hat FS auch bei mir versucht.

Nachdem ich in der Rechnung auf den geänderten Tarif aufmerksam wurde und Widerspruch einlegte, erhielt ich von FS "den Text der damaligen Preisanpassung als Zweitausdruck", welcher zum überwiegenden Teil aus völlig unspezifischer Werbung für Ökostrom bestand, und ebenfalls die Aussage, dass FS mangels anders lautender Informationen von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgehe.

Was von FS lapidar als "Preisanpassung" bezeichnet wurde, war defakto ein Tarifwechsel, da sowohl die Bezeichnung als auch der Inhalt vollständig vom vertraglich vereinbarten Tarif abwichen. Derartige Tarifwechsel sind Vertragsänderungen, die grundsätzlich nur in gegenseitigem Einverständnis möglich sind. Daher erklärte ich FS, dass das "Preisanpassungsschreiben" bestenfalls als Angebot gewertet werden könne. Da es jedoch weder eine Aufforderung zur Zustimmung enthielt noch eine solche für den Fall der Nichtantwort indizierte und ich dem Angebot auch niemals zugestimmt hatte, war eine Einigung über einen Tarifwechsel niemals Zustande gekommen.

Daraufhin forderte ich FS auf, mir anzuzeigen, worauf sie das Recht auf eine einseitige Vertragsänderung zurückführen und einen Nachweis für die ordnungsgemäße Zustellung zu erbringen. Die Reaktion von FS war der Verzicht auf den Tarifwechsel aus "Kulanz".

@ Ghost
Ist ja ein Ding. In meiner "Emailkopie" steht nix von Ökostrom. Das "Original" sollte angeblich vom 07.01.2011 sein.
Was ich ohnehin nicht verstehe: Wieso schickt FS so etwas nicht separat auch noch mal als E-Mail an ihre Kunden? Von der Kostenseite sollten das eher Peanuts sein. Und das beides "abhanden" kommt, ist dann doch wohl eher unwahrscheinlich.

Inzwischen habe ich eine neue Abrechnung bekommen, die meinen tatsächlichen Verbrauch berücksichtigt.
Allerdings ist die Sache mit dem Tarifwechsel noch nicht geklärt!

1) Für die Nicht-Lateiner: "Ave, Caesar, morituri te salutant" („Heil dir, Caesar, die Todgeweihten begrüßen dich!“) gilt als Gruß der Gladiatoren im römischen Reich.

2) Verbraucherzentrale Hamburg: "Flexstrom muss sich berichtigen"

Http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

3) "Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung":

Http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Versteckte-Preiserhoehungen-von-Flexstrom-Nur-mit-Zustimmung-4179019-4179022/

4). . . auch interessant:

de.reclabox.com/beschwerde/42503-flexstrom-berlin-verivox-flexstrom-strommagazine#comment85452

Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle

Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeinen Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:

Http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 19.10.11 "FlexStrom AG: Diffuse Preiserhöhungs-Rätsel für Kunden"

Zitat:

"Wie Reaktionen des Stromanbieters auf Kündigungsversuche zeigen, will Flexstrom diese Kunden nun "bis auf weiteres" zu den alten Konditionen und Preisen beliefern.

Diese vorgebliche Großzügigkeit verschleiert aber nur das Kündigungsrecht der Kunden aufgrund zuvor angekündigter Preiserhöhungen.

Wer daran allerdings festhalten will, muss mit rechtlichen Auseinandersetzungen rechnen.

Doch genau das erscheint angesichts des zu erwartenden Aufwands an Zeit, Geld und Nerven nicht empfehlenswert. Wirtschaftlich vernünftiger wäre es für kündigungswillige Kunden, sich auf das neuerliche FlexStrom-Angebot einzulassen und zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen.

Hierzu gibt es hier ein entsprechendes Musterschreiben.

Kunden, die auf das Schreiben von Flexstrom gar nicht reagiert haben, sowie jene, die lediglich ihren Zählerstand gemeldet haben, können auf Fortsetzung des alten Vertrages zu den bisherigen Preisen bestehen.

Auch mit einem Zählerstand-Report hat man keinesfalls einer Änderung des Vertrages zugestimmt! Sollte Flexstrom dies anders werten, sollten Kunden einer etwaigen Mitteilung des Unternehmens widersprechen sowie Rechnungen sorgfältig überprüfen und im Falle von Erhöhungen entsprechend kürzen."

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

"Flexstrom zahlt Bonus nach Zustellung der Klage"!
Ich wurde von Flexstom vom 01.02.2010 – 31.01.2011 beliefert. Die Kündigung erfolgte durch einen anderen Stromanbieter. Ordnungsgemäß habe ich den Zählerstand am 31.01.2011 per Internet übermittelt und mir davon eine Kopie gemacht. Ich dachte damit ist alles getan, meine gekauften kWh waren auch knapp erreicht. Weil bei Vertragsabschluß Flexstrom mitgeteilt hatte: „Der Aktionsbonus wird Ihnen vereinbarungsgemäß nach 12 Monaten erstattet“, habe ich den Bonus in Höhe von € 110 dann im Mai 2011 eingefordert. Darauf hin bekam ich eine Rechung mit 2067 kWh zuviel, € 620,77 wurden einfach abgebucht. Den Betrag habe ich rückbuchen lassen. Nun begann der Papierkrieg, Emails, Briefe, Einschreiben mit Rückschein usw. Ich habe meinen Rechtsanwalt eingeschaltet, denn Flexstrom hatte mir schon mit Zwangsmaßnahmen gedroht. Der Rechtsanwalt hat dann eine Korrekturrechnung erreicht, aber den Bonus wollte Flexstrom nicht zahlen. Nach dem üblichen blablabla hat mein Anwalt am 07.10.2011 Klage beim Amtsgericht Tiergarten eingereicht. Am 11.11.11 hatte ich eine Korrekturrechnung im Briefkasten und am 01.12.11 € 110 auf dem Konto.