Klärung der Stromio Vertragsdaten + Bonus Anspruch

Stromio GmbH
Düsseldorf

Am 26.11.2010 habe ich über Check24 einen Vergleich angestellt, dabei schnitt Stromio für mich bzw. für uns am Besten ab.

Zu folgenden Konditionen habe ich damals den Vertrag abgeschlossen:

Grundpreis: 262,30 EUR

Arbeitspreis: 18,23 brutto (15,32 Cent pro kWh)

770,00 kWh einmalig Wechselbonus (ab 4000 kWh) +

145,00 EUR einmalig Wechselbonus (ab 4000 kWh)

12 Monate Preisfixierung

Die Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Stromsteuer, EEG, KWKG-Abgaben sowie der aktuellen MwSt.

Bereits am 27.12.2010 bekam ich Post von der Stromio GmbH mit folgender Information:"Wie Sie der Berichterstattung in den Medien in den letzten Wochen bereits entnehmen konnten, hat der Gesetzgeber für alle Stromkunden gleichermaßen die Förderumlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien um netto 1,483 Cent pro kWh Strom zum Jahresbeginn 2011 erhöht. Gleichzeitig können wir die um netto 0,1 Cent pro kWh gesunkenen gesetzlichen Abgaben für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zum Jahreswechsel an Sie weitergeben. Ihr Arbeitspreis erhöht sich dadurch insgesamt um 1,383 Cent pro kWh zzgl. 19% MwSt. (brutto 1,646 Cent pro kWh. Die weiteren Konditionen in Ihrem Stromliefervertrag verändern sich natürlich nicht."

Preis pro kWh nach Preiserhöhung: 19,88 kWh, daraus ergibt sich schon mal eine Erhöhung bei mind. 4000 kWh von knapp 66 EUR. Warum ich mich für Stromio entschieden habe, mal eine Rechnung:

4000kWh - 770kWh (Wechselbonus) = 3230kWh

3230kWh * 0,1823EUR = 588,83 EUR + 262,30 EUR (Grundpreis) = 851,13 EUR

851,13 EUR - 145,00 EUR (Wechselbonus) = 706,13 EUR

monatlicher Abschlag somit: 58,84 EUR

Zahle jedoch einen monatlichen Abschlag von 89,00 EUR.

Vorher bei Vattenfall Easy: 76,00 EUR, monatliche Ersparnis von 17,16 EUR.

Auf der Vertragsbestätigung vom 18.01.2011 steht jedoch folgendes:

Lieferbeginn: 01.02.2011

Tarif: Stromio basic

Arbeitspreis: 0,1823 EUR/kWh

Grundpreis: 262,30 EUR/Jahr

Was stimmt denn nun? Bin auch mit dem Bonus irritiert, laut AGBs steht folgendes drin.

"3.7 Sofern bei Vertragsabschluss ein Bonus vereinbart wurde, schreibt Stromio dem Kunden den Bonus in vereinbarter Höhe einmalig mit der nächsten Rechnung nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres gut und verrechnet diesen. Die Bonuszahlung erfolgt nur, wenn der Kunde während der vereinbarten Bezugszeit ununterbrochen für die im Vertrag angegebene Verbrauchsstelle elektrische Energie bezogen hat. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam."

Zu wann soll ich denn kündigen, wenn der Lieferbeginn 01.02.2011 begonnen hat? Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße aus Berlin,

Cyprian Urbaniak

Bestell-/Kundennummer: 10276584

Meine Forderung an Stromio:

Ich bitte um eine Transparenz ihrer Preispolitik und meine Fragen zu beantworten

Antwort auf die Beschwerde vom 18.09.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

21.09.2011 | 16:37 Uhr

Sehr geehrter Herr Urbaniak,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

bewerten sie die antwort von Stromio GmbH

Ja, diese Masche hat Stromio auch versucht - im Vertrag stand "inklusive EEG-Umlage" und in der Rechnung hat man dann versucht, die EEG-Umlage doppelt in Rechnung zu stellen.

Wir haben jede falsche Rechnung reklamiert und nach einigen Monaten haben wir dann im dritten Anlauf eine korrekte Rechnung erhalten.

Die Rückzahlung lag nach den versprochenen zehn Tagen natürlich nicht vor, dazu hat es eine weitere Aufforderung gebraucht.

Inzwischen ist das Thema ausgestanden und ich werde mich von seltsamen Unternehmen wie Stromio und Verivox fernhalten.

Hallo,
hast du denn den Bonus in Form von Frei kWh und eine Einmalzahlung erhalten? Wenn ja, wann war Lieferbeginn und zu wann hast du gekündigt?
Will die Odyssee zum Vertragsende hinter mich lassen.

cyprian

Folgendes hat mich per E-Mail am 21.09.2011 erreicht:

"Sehr geehrter Herr Urbaniak,

ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauere, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Der verbrauchsabhängige Bonus und die Frei kWh werden nach 12 Monaten Belieferung, mit der ersten Rechnung ausgezahlt. Dies ist nicht von einem zweiten Vertragsjahr abhängig.

Sollten Sie sich also zu einer Kündigung zum 31.01.2012 entschließen, wird der Bonus und die Frei kWh auf der Schlussrechnung ersichtlich sein.

Des Weiteren bestätige ich Ihnen hiermit, dass die Stromio GmbH in Ihrem Fall, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die staatliche Erhöhung der EEG Umlage verzichtet.

Ich habe unter diesem Gesichtspunkt den monatlichen Abschlag mit den bereits geleisteten Zahlung neu kalkuliert und ab dem 04.10.2011 auf 69,00 Euro gesenkt.

Ich hoffe, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben und bitte Sie, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0180 10 400 20* erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam
Martina S."

Ich warte jedoch bis zum 04.10.11, mal sehen, ob tatsächlich 69 Euro statt 89 Euro abgebucht werden.

Heute am 04.10.2011 wurden wie versprochen 69 statt 89 Euro abgebucht. Vielen Dank

@Herr Urbaniak:
Nee, wir haben das Thema nach einem Monat beendet, weil es schon in der Phase vor Lieferbeginn zu viele Ungereimtheiten gab. Daher haben wir den Bonus überhaupt nicht bekommen.

Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Nicht warten, keine eMail, keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Das bringt alles nichts.
Es gibt nur einen richtigen und schnellen Weg „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe“ darin: Rechnung widersprechen, Preise und Preiserhöhungen widersprechen, Forderung formulieren, d. H. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, etc. Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung, Erklären was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Nach Ablauf der Frist sofort klagen. Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen. Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren. Nach Ablauf dieser Frist sofort den Rechtsweg bestreiten. Natürlich nur wenn die Forderung begründet ist und rechtens scheint.

Hier ist ein Beispiel, wie zu verfahren ist:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

Die Beschwerdeführerin hat, wohl wegen ihrer unmissverständlichen Formulierung der Forderung, nach 10 Tagen Ihren Fall positiv abschließen können. Ich denke, das müsste bei jedem zum gleichen Erfolg führen.

Nur die Beschwerde, Unternehmensantwort und Abschluss lesen, da die Kommentare zum Teil sehr aggressiv gegen die Beschwerdeführerin gerichtet sind. Ein Schelm, wer hinter den Kommentaren böse Absichten vermutet?

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.