21.09.2011 | 18:24 Uhr | 459 Views
Da schickt man einen FME zur Reparatur ein, bezahlt nicht rechtzeitig im voraus und dann wird das Ding zum Verkauf freigegeben, ohne eine Information im voraus.
Ende vom Lied: ich habe keinen Swissphone mehr.
Meine Forderung an SWISSPHONE:
Erstattung von mindestens 75% des Erlöses
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 272 Tagen und 23 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Nicht rechtzeitig im voraus = wie lange nicht bezahlt?