Nach fristgerechter Ablesung und zweifachem Telefonat ohne Ergebnis erwarte ich, nachdem über zwölf Wochen verstrichen sind, immer noch eine Rückzahlung über mehrere hundert Euro und habe daher heute ein Einschreiben mit meiner Forderung, einer Frist (Datum) und einer Androhung gerichtlicher Schritte weggeschickt. Die ReclaBox hat mit sehr dabei geholfen.
http://de.reclabox.com/beschwerde/42767-stromio-duesseldorf-firma-verzoegert-endabrechnung
Meine Forderung an Stromio:
Abrechnung und Rückzahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 22.09.2011
Sehr geehrter Herr Ostkirchen,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
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Ich kann Ihnen nur dringend dazu raten, schnellstmöglich zu handeln. Beachten Sie bitte meinen letzten Kommentar in meiner Beschwerde: http://de.reclabox.com/beschwerde/42579-stromio-duesseldorf-stromio-schweigen-der-laemmer.
Wunder gibt es nicht. Scheinbar ist der Druck auf Onkel stromilein so groß geworden, dass er nun doch, zumindest zeitweise, seine Geldbörse öffnet.
Bleiben Sie konsequent, nur so kommen Sie möglicherweise an Ihr Geld.
Je schneller, desto besser! Viel Glück
Es gibt eine einfache Möglichkeit, Stromio auf die Sprünge zu helfen: Rechnen Sie sich Ihre Rechnung selber aus, berechnen Sie den Betrag, den Sie vorgelegt haben, und lassen Sie per Bank den zu viel gezahlten Betrag zurück überweisen (es können bis zu zwölf Monatsabschläge zurück gebucht werden). Wenn Strpmio nicht in der Lage ist (aufgrund von Systemfehlern), innerhalb von drei Wochen, was üblich ist, eine korrekte Rechnung zu erstellen, muss Stromio geholfen werden. Ich überlege mir, sogar eine Gebühr bei Stromio dafür zu erheben.
Ganz einfach!
@Lutz oder @Sowas oder @sonst wie: verbreiten Sie bitte hier nicht den mindestens halb illegalen Unsinn. Davon würde ich dringend abraten, da die Leistung (Stromlieferung) von stromio erbracht wurde. Erst den Mahnbescheid beantragen. Wenn dann immer noch keine Zahlung erfolgt, bekommt man den Vollstreckungstitel. Die Raten kann man anschließend immer noch zurück buchen lassen, um eigene Ansprüche zu sichern. Das ist m. E. der saubere Weg. Die orientalischen Geschäftsmethoden sollten wir Ömi überlassen.
Also, ReclaBoxler-4354952 oder so was,
was soll daran halb illegal sein, wenn man das zu viel gezahlte Geld, das Stromio nicht mehr herausrücken will, einfach zurück bucht? Diesen Beitrag verstehe ich nicht. Stromio hat geliefert. Ist klar. Aber auch ich habe geliefert und zwar wesentlich mehr, als Stromio Strom.
Und wenn man sich monatelang weigert, mir mein Geld zurückzugeben (was man sich vorher als zinsfreies Darlehen ergriffen hat), dann ist es doch mehr als Rechtens, diese Differenz wieder auszugleichen. Sind Sie Mitarbeiter von Stromio?
Bisher wurde nur eine Abschlagszahlung angekündigt.
Heute kam die Post von Stromio mit der endgültigen Abrechnung. Na endlich.
Die Abrechnung ist das eine. Die Rückerstattung das andere. Schauen Sie mal, wie lange die von Stromio angekündigten zehn Tage bis zur Rückerstattung wirklich dauern.
Fristgerecht wurde jetzt die Abrechnung zugeschickt und das ausstehende Geld überwiesen. Dank an Reclabox!
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.
Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.
Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
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E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de