Ich stehe seit über acht Wochen mit Stromio zwecks Kündigung und Endabrechnung in Kontakt.
Nach mehreren E-Mails (die letzte heute) mit der Aufforderung um eine Endabrechnung sowie die Überweisung meines Abschlagguthabens erhielt ich keine Antwort. Ich habe eine Frist bis zum 05.10.2011 gesetzt, um meine Abrechnung und Guthaben endlich zu erhalten. Ansonsten werde ich meine Anwältin einschalten.
Selbstverständlich wird die Beschwerde und Fristgebung auch per Einschreiben mit Rückschein bei Stromio eingehen.
Bestell-/Kundennummer: 1308077
Meine Forderung an Stromio:
Erstattung von 1500 kWh Strom
Antwort auf die Beschwerde vom 28.09.2011
Sehr geehrter Herr Mauersberger,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir haben Ihre Jahresverbrauchsabrechnung mit dem Zählerstand per 31.08.2011 erstellt. Diese wird mit separater Post versandt.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 5
Ich kann Ihnen nur dringend dazu raten, schnellstmöglich zu handeln. Beachten Sie bitte meinen letzten Kommentar in meiner Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/42579-stromio-duesseldorf-stromio-schweigen-der-laemmer.
Wunder gibt es nicht. Scheinbar ist der Druck auf Onkel stromilein so groß geworden, dass er nun doch, zumindest zeitweise, seine Geldbörse für unbequeme Kunden öffnet. Bleiben Sie konsequent, nur so kommen Sie möglicherweise an Ihr Geld. Je schneller, desto besser! Und denken Sie daran: sämtliche Schriftstücke nach Düsseldorf NICHT nach Magdeburg senden. Viel Glück
Viel diskutieren und monieren hilft bei Stromio nicht viel: Wenn die Frist abgelaufen ist, beantragen Sie einen Mahnbescheid u. s. w. - wie hier oft beschrieben.
Ich habe erst meinen, zunächst nicht ausgezahlten Bonus auf diesem Wege erhalten und durch die eingeleitete Vollstreckung - alles unkompliziert - auch die Nebenkosten erstattet bekommen. Wenn alle so vorgehen, stellt Stromio sicher sein "teures" Geschäftsmodell um oder verschwindet vom Markt.
Nur Beschwerden in diesem Forum tragen dazu bei, dass von Stromio mal eine Antwort kommt. Ich habe wegen des mir verursachten Schadens und der Verweigerung des Ausgleichs Strafantrag gegen den Geschäftsführer gestellt und glaube, dass nur solche Maßnahmen helfen. Die Bundesnetzagentur kümmert sich ja nicht.
Rechnung wurde erstellt, alles ok.
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.
Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.
Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de