Dank Reclabox habe ich es zwar geschafft, mich von diesem Unternehmen loszusagen, jedoch am 21.07.2011 die Endabrechnung. Ich war nur vom 01.05.2011 bis einschl. 31.05.2011 bei diesem Unternehmen Kunde.
Stromio aber schickte mir eine Abrechnung für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis einschl. 31.05.2011 und dann noch über einen Verbrauch von 683 kWh (das wären 8196 kWh pro Jahr). Stromio hat zu keiner Zeit bei mir den Zählerstand abgefragt. Lediglich der Netzbetreiber n-ergie regelmäßig zum 01.02.2011/30.04.2011/31.05.2011.
Ich habe am 23.07.2011 Stromio per Fax (erfolgreicher Sendebericht liegt mir vor) meinen Einspruch ggü. der mir zugesandten Rechnung. Bis gestern keine Reaktion. Heute kam per Post eine Mahnung inkl. Drohung, wenn ich nicht innerhalb von sieben Tagen zahlen, man ein Inkassobüro einschalten würde. Aber keinerlei Hinweis, was mit meinem Einspruchsfax passiert ist und keinerlei Erklärung bzgl. der dubiosen Abrechnung.
So langsam habe ich das Gefühl, dass die sowohl hinter ihrem Briefkasten, als auch an ihrem Faxgerät bzw. an ihrer Mailbox jemanden sitzen haben, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist und dieser wiederum ein gutes Verhältnis mit seinem Kollegen Herrn Reißwolf hat. Anders kann ich mir diese penetrante Ignoranz ggü. Beschwerde-, Widerrufs- und Einspruchsschreiben nicht erklären.
Ich will doch nur Klarheit zur Abrechnung vom 21.07.2011. Das kann doch nicht so schwer sein. BITTE!
Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 10177304 - Vertragskonto: 121614202
Meine Forderung an Stromio:
Endlich eine Antwort zum Einspruch vom 21.07.2011 und keine DROHUNGEN mit Inkassobüros
Antwort auf die Beschwerde vom 01.10.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Die Zählerstände wurden uns sowohl per 01.05.2011 als auch per 31.05.2011 vom zuständigen Verteilnetzbetreiber übermittelt. Beide Zählerstände wurden dabei als "Kundenselbstablesung" gekennzeichnet.
Sollten die Zählerstände nicht korrekt sein, bitten wir Sie sich an den Netzbetreiber zu wenden und diese zu korrigieren. Sollten Sie dies wahr nehmen, bitten wir Sie um eine kurze Information über reklamation@stromio.de damit wir Ihre Schlussrechnung bevorzugt neu erstellen können. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir die entstandenen Mahnkosten storniert.
Sollte uns bis zum 31.10.2011 keine Rückmeldung von Ihnen vorliegen, gehen wir von korrekten Zählerständen aus und wir bitten um Ausgleich der Schlussrechnung per 21.07.2011.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 5
Tja, da sind Sie nicht der erste, der eine solche "Rechnung" von Stromio bekommt und statt einer Antwort auf den Widerspruch wird mit Kündigung (!) - ja, trotz bereits bestätigter Kündigung - oder Inkasso gedroht.
Einfach Aussitzen und sich im Zweifel verklagen lassen. Wenn die eine Forderung haben, müssen die sie belegen. Mit frei erfundenen (angeblich geschätzten) Zählerständen wird das einigermaßen schwierig.
Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Stromio den Verbrauch, die Kosten und das Guthaben mit
(z. B. : ". da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Schon irgendwie witzig. Diese Zählerstände sind aber nicht die, die ich an den besagten Tagen an den Netzbetreiber n-ergie übermittelt hatte. Lediglich der Schlusszählerstand stimmt. Man, oh man. Schon seltsam. Auf mein Fax wird nicht reagiert und hier ist es nicht mal ein voller AT und eine Rückmeldung von denen kommt. Naja, ich habe Stromio nun ein Einschreibebrief mit Darstellung der Sachlage geschickt inkl. den richtigen Zählerständen. Bin mal gespannt, was das jetzt noch gibt.
Und was daran Kulanz ist, die Mahngebühren zu stornieren, wenn es Stromio zwei Monate lang nicht schafft, auf mein Schreiben zu antworten, keine Ahnung.
@ReclaBoxler-5156511
Ja, das gehört auch zur Stromio-Masche, dass man den Kunden mit abenteuerlichen Forderungen bombardiert und diese dann nach mehreren Widersprüchen "aus Kulanz" zurück nimmt.
Neue, korrekte Abrechnung kam gestern. Hoffe, dass das Thema Stromio nun endgültig abgeschlossen ist.