Nachdem ich im September 2010 auch betroffener der Flexstrom-Täuschaktion geworden war: "Wechseln Sie jetzt zum Testsieger" --> Werbeflyer mit versteckter Preiserhöhung und einseitige Änderung der AGB habe ich mich entschlossen nicht nur jedes Schreiben von Flexstrom zu begutachten, sondern auch insgesamt zu wechseln.
NAch einer einer erneut versuchten Preiserhöhung durch Felxstrom im Dezember 2010 (und das in meinem Fall trotzt Vorauszahlung über Jahrespaketpreis *kopfschüttel*) kündigte ich fristgerecht zum 28.02.2011. Flexstrom ändert einseitig ständig die Konditionen (teilweise verdeckt -aufpassen). Seitdem meide ich auch die Hotline (teuer- lange warten - unfreundlich und inkompetent). Flexstrom kann einem richtig den Tag versauern.
Nun erhielt ich am 16.09.2011 meine Schlussabrechnung. Trotz in Rechnung vorliegender Spitzabrechnungswerte wurde ein fiktives Standardlastprofil mit frei erfundenen KWh berechnet. Insgesamt 330 KWh (15 PROZENT) mehr berechnet und das ohne irgend einen Grund. Wie gesagt die Spitzabrechnungswerte wurden sogar aufgeführt.
Da Flexstrom die Bedingungen (mehrfach) einseitig geändert hat, steht Sonderkündigungsrecht zu. Es ist eine Frechheit sich dann ein Standardlastprofil auf vereinbartes Paket (das mehrfach zügig Preiserhöhungen unterlag) auch noch FIKTIVE BERECHNUNGEN ANZUSTELLEN.
Ach so, BTW eine Gutschrift wird durch Flexstrom in der Schlussrechnung innerhalb von 14 Tagen zugesichert (das war am 16.09.11). heute ist der 06.10.2011.
Das ist nicht mehr tragbar.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900001050834
Meine Forderung an Flexstrom:
SOFORTIGE KORREKTUR DER ABRECHNUNG und ZAHLUNG
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen
Zitat:
"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.
Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."
Http://www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html
Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 19.10.11 "FlexStrom AG: Diffuse Preiserhöhungs-Rätsel für Kunden"
Zitat:
"Wie Reaktionen des Stromanbieters auf Kündigungsversuche zeigen, will Flexstrom diese Kunden nun "bis auf weiteres" zu den alten Konditionen und Preisen beliefern.
Diese vorgebliche Großzügigkeit verschleiert aber nur das Kündigungsrecht der Kunden aufgrund zuvor angekündigter Preiserhöhungen.
Wer daran allerdings festhalten will, muss mit rechtlichen Auseinandersetzungen rechnen.
Doch genau das erscheint angesichts des zu erwartenden Aufwands an Zeit, Geld und Nerven nicht empfehlenswert. Wirtschaftlich vernünftiger wäre es für kündigungswillige Kunden, sich auf das neuerliche FlexStrom-Angebot einzulassen und zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen.
Hierzu gibt es hier ein entsprechendes Musterschreiben.
Kunden, die auf das Schreiben von Flexstrom gar nicht reagiert haben, sowie jene, die lediglich ihren Zählerstand gemeldet haben, können auf Fortsetzung des alten Vertrages zu den bisherigen Preisen bestehen.
Auch mit einem Zählerstand-Report hat man keinesfalls einer Änderung des Vertrages zugestimmt! Sollte Flexstrom dies anders werten, sollten Kunden einer etwaigen Mitteilung des Unternehmens widersprechen sowie Rechnungen sorgfältig überprüfen und im Falle von Erhöhungen entsprechend kürzen."
Keine Reaktion seitens Flexstrom.