Vertragskontonummer 121552017, Bestellnummer 103257775
Ich versuche seit Tagen irgendjemand von dieser Firma STROMIO zu erreichen. Es ist weder telefonischer, noch E-Mail Kontakt mit diesem Anbieter möglich, da man nie eine Rückantwort (außer automatische Antworten, wie Kunde ist nicht identifizierbar oder ähnliches, obwohl ich über selben weg Änderungen von meiner Bankdaten problemlos übermitteln konnte).
Jetzt auf einmal können die mich nicht identifizieren, obwohl ich eine Vertragskontonummer, die von STROMIO selber schriftlich mitgeteilt bekommen habe. Bitte macht nicht den selben Fehler wie ich und lasst euch nicht vom billigen Preis täuschen.
Der Service und Kompromissbereitschaft ist nicht gegeben! Jedenfalls lass ich mich definitiv so nicht behandeln. Da ich gut versichert bin, freut sich mein Anwalt für solche Fälle.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 121552017
Meine Forderung an Stromio:
Sofortige Kündigungsbestätigung
Antwort auf die Beschwerde vom 08.10.2011
Sehr geehrter Herr Sayar,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Leider haben Sie bei Vertragsabschluss keine E-Mailadresse angegeben. Durch eine Systemumstellung, die Ihren eigenen Datenschutz gewährleisten soll, ist die reine Angabe der Vertragskontonummer so nicht ausreichend.
Wir bitten daher um die Angabe Ihrer kompletten Anschrift um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer E-Mails zu gewährleisten.
Wunschgemäß werden wir Ihre Kündigung zum 29.02.2012 bestätigen und Ihnen Ihre aktuellen Konditionen mitteilen. Eine Änderung der Preise ist aktuell zum 01.03.2012 nicht geplant.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 6
1) Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Stromio und dem Netzbetreiber den Verbrauch, die Kosten und das Guthaben mit
(z. B. : " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
2) de.reclabox.com/beschwerde/42579-stromio-duesseldorf-stromio-schweigen-der-laemmer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde mein Antrag als gelöst nicht kennzeichnen, solange Sie mir mit unhaltbaren Begründungen vorkommen und versuchen, Ihre Firmenphilosophie vor der Öffentlichkeit zu täuschen.
Sie behaupten, dass Sie meine Mailadresse nicht haben. Dann frage ich, wie haben Sie von Änderung meiner Bankdaten erfahren? (Antwort ist: von mir und zwar per Mail.)
Wenn Sie Ihr System wegen Datenschutz umstellen und daher unbedingt meine E-Mailadresse brauchen, so hätten Sie mir schon längst diese Notwendigkeit mitteilen müssen, dass Sie unbedingt meine Mailadresse brauchen.
Darüber hinaus behaupten Sie, dass Sie keine Preisänderung planen und mir mitteilen, dass für das zweite Vertragsjahr mit den Konditionen:
Arbeitspreis: 21,95 Cent/kWh
Grundpreis: 52,30 Euro/Jahr
weiterlaufen wird. Anscheinend haben Sie Ihre eigene Mitteilung vom 02.02.2011 nicht vorliegen. Darin wurde festgehalten, dass für das Jahr 2011
Arbeitspreis: 20,30 Cent/kWh Brutto
Grundpreis: 52,30 Euro/Jahr
Haben Sie den Preis jetzt schon erhöht und mir nicht mitgeteilt? Oder werden Sie jetzt behaupten, dass die Gebühren sich erhöht haben? Wie dem auch sei, hätten Sie mir sowieso die Änderung rechtzeitig mitteilen müssen.
Daher werden Sie von mir nur die Summe bezahlt, die bereits vereinbart ist!
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.10.2011. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie nach wie vor um den heißen Brei herumreden! Wie bereits mitgeteilt, haben Sie per E-Mail meine Bankdaten erhalten und im System eingegeben. Stimmt? Sie haben damals mit meiner Mail das Schreiben von mir, welches mit meiner Adresse und meiner Unterschrift versehen war, in PDF Format bekommen. Dann frage ich, warum Sie dann neben meinen Bankdaten auch meiner Mailadresse nicht erfasst haben? Hier muss ich noch einmal unterstreichen: Wenn Sie Ihr System wegen Datenschutz umstellen und daher unbedingt meine E-Mailadresse brauchen, so hätten Sie mir schon längst diese Notwendigkeit mitteilen müssen, dass Sie unbedingt meine Mailadresse brauchen. Sie geben selber zu, dass die Angabe meiner kompletten Adresse auch möglich gemacht hätte, um mich eindeutig zu identifizieren. Aber vergeblich. Erst musste ich diverse Mails schreiben, anschließend ein Schreiben mit Einschreiben per Post wegschicken und musste ich bei Reclabox beschweren. Die Frage ist, warum das alles? Durch Ihr Fehlverhalten haben Sie mir meine Zeit und Nerven geklaut! Wenn Sie das alles nicht einsehen, dann bin ich nicht richtig bei Ihnen. Weil Sie nicht mal die von Ihnen mitgeteilte Vertragskontonummer erkennen. Ihre Mitteilung bzgl. Arbeitsdifferenz um die staatliche Erhöhung der EEG Umlage ab dem 01.01.2011 betrifft mich sowieso nicht, weil erstens mein Vertrag hat 01.03.2011 angefangen, zweitens Ihre Preismitteilung war vom 02.02.2011 (Arbeitspreis: 20,30 Cent/kWh Brutto, Grundpreis: 52,30 Euro/Jahr), drittens seitdem habe ich kein Schreiben von Ihnen bekommen. Daher werden Sie von mir nur die Summe bezahlt, die bereits vereinbart ist! Irfan Sayar "reklamation@stromio.de" An: irfan sayarGesendet: 12:32 Dienstag, 11.Oktober 2011 Betreff: Reclaboxbeschwerde - Vertragskontonummer: 121552017 Sehr geehrter Herr Sayar, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.10.2011.Gern habe ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nochmals geprüft. Wie bereits mitgeteilt, wurde unser System zu dem Schutz unserer Kunden umgestellt. Ihre Bankverbindung wurde bereits im April geändert. Weiterhin habe ich Ihre E-Mail-Adresse nunmehr erfasst. Weiterhin wäre die Angabe Ihrer kompletten Adresse auch möglich gewesen um Sie eindeutig zu identifizieren. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Vertragskontonummer auf jedem Kundenanschreiben ersichtlich ist. Des Weiteren handelt es sich bei der Arbeitspreisdifferenz um die staatliche Erhöhung der EEG Umlage ab dem 01.01.2011. Darüber haben wir Sie mit separater Post vor Vertragsbeginn informiert. Ich füge diese Mitteilung hier nochmals an. Ich hoffe, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben und bitte Sie, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter derTelefonnummer 0180 10 400 20* erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam
Martina S.
* 3,9ct/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42ct/Min. aus dem MobilfunkStromio GmbH Kundenservice - Postfach 1463 - 39004 Magdeburg - reklamation@stromio. deUst. -Id. -Nr. : DE 815091293 Geschäftsführer: Ömer Varol - Amtsgericht Düsseldorf · HRB 64133 · Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde mein Antrag als gelöst nicht kennzeichnen, solange Sie mir mit unhaltbaren Begründungen vorkommen und versuchen, Ihre Firmenphilosophie vor der Öffentlichkeit zu täuschen. Sie behaupten, dass Sie meine Mailadresse nicht haben. Dann frage ich, wie haben Sie von Änderung meiner Bankdaten erfahren? (Antwort ist: von mir und zwar per Mail. Wenn Sie Ihr System wegen Datenschutz umstellen und daher unbedingt meine E-Mailadresse brauchen, so hätten Sie mir schon längst diese Notwendigkeit mitteilen müssen, dass Sie unbedingt, meine Mailadresse brauchen. Darüber hinaus behaupten Sie, dass Sie keine Preisänderung planen und mir mitteilen, dass für das zweite Vertragsjahr mit den Konditionen: Arbeitspreis: 21,95 Cent/kWh Grundpreis: 52,30 Euro/Jahr weiterlaufen wird. Anscheinend haben Sie Ihre eigene Mitteilung vom 02.02.2011 nicht vorliegen. Darin wurde festgehalten, dass für das Jahr 2011 Arbeitspreis: 20,30 Cent/kWh Brutto Grundpreis: 52,30 Euro/Jahr Haben Sie den Preis jetzt schon erhöht und mir nicht mitgeteilt? Oder werden Sie jetzt behaupten, dass die Gebühren sich erhöht haben? Wie dem auch sei hätten Sie mir sowieso die Änderung rechtzeitig mitteilen müssen. Daher werden Sie von mir nur die Summe bezahlt, die bereits vereinbart ist!
Auf der Internetseite der Wettbewerbszentrale in der Rubrik "Aktuelles, 2. Quartal 2011" steht unter dem Datum 13.05.11 der Bericht "Irreführende Preiswerbung von Stromanbietern". Hierin heißt es unter anderem:
Zitat:
"Der Wettbewerbszentrale sind im ersten Quartal 2011 zahlreiche Beschwerden über zwei Stromanbieter zugegangen, die nach dem 15. Oktober 2010 – an diesem Tag wurde die Anhebung der EEG-Umlage um rd. 1,5 ct/kWh zum 1. Januar 2011 angekündigt – mit vergleichsweise günstigen Strompreisen geworben haben.
Angelockt von diesen Preisen und der entsprechend guten Platzierung bei Vergleichsportalen im Internet entschieden sich Ende 2010 viele Verbraucher für einen Wechsel zu diesen Stromanbietern.
Nach Vertragsschluss und noch vor Beginn der Stromlieferung Anfang 2011 wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass die Strompreise aufgrund der angehobenen EEG-Umlage erhöht werden.
Die Strompreise, mit denen die Verbraucher angelockt wurden, stellten sich somit als falsch heraus. Die Anhebung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2011 hätte bei der Preiswerbung Ende 2010 berücksichtigt werden müssen, da sie den Stromanbietern bereits bekannt war.
Die beiden Stromanbieter haben nach auf das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG gestützten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben." (Zitatende)
Um welche zwei Stromanbieter es sich handelt, steht leider nicht in dem Bericht der Wettbewerbszentrale.
www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1082
Vergleichen Sie auch diese Beschwerde, der Sachverhalt scheint gleich zu sein (Preiserhöhung nach Vertragsschluss mit Begründung EEG-Umlage und Preiserhöhung vor Lieferung, obwohl EEG-Umlage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Energielieferanten schon seit 15.10.2010 (!) bekannt war):
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
Zitat von Stromio (vom 21.10.2011): "Hiermit bestätige ich Ihnen, dass die Stromio GmbH aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in Ihrem Fall auf die Weitergabe der staatlichen Erhöhung der EEG Umlage verzichtet."