Nach meinem Umzug war es Vodafone nicht mehr möglich, die DSL-Signalstärke vertragsgemäß zu liefern. Auf Anraten eines Vodafone-Mitarbeiters kündigte ich fristlos.
Vodafone war nicht in der Lage, meine Kündigung zu bestätigen, obwohl man wusste, dass der Vertrag nicht mehr erfüllt werden konnte. Nach etlichen Telefongesprächen mit inkompetenten Mitarbeiter im Servicecenter, die einem immer wieder alles mögliche versprechen und nie einhalten, wurde mir dann nach ca. fünf Monaten einfach Festnetz- und Internetanschluss abgestellt.
Der neue Anbieter konnte gar nicht so schnell reagieren. Somit habe ich für ca. acht Tage kein Telefon und Internet.
Meine Forderung an Vodafone D2:
Entschädigung für fünf Monate langsamste DSL-Leitung und acht Tage kein Telefon und Internet
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Nach aktueller Rechtssprechung des OLG ist Ihr Entschluss umzuziehen.
Ihre ganz persönliche Entscheidung, d. h. Sie können keinen Dienstanbieter verpflichten, an Ihrem neuen Wohnort einen bestehenden Laufzeitvertrag zu erfüllen.
D. h. Sie haben keinerlei Ansprüche gegen einen Vertragspartner aus Gründen, die in Ihrem Umzug liegen.
Ich gehe davon aus, dass Sie Rechnungsbeträge durch Ihre Hausbank zurück buchen lassen haben, daraus wird die unverzügliche Sperrung Ihres Anschlusses resultieren.
Gewonnen haben Sie damit gar nichts, die Rechnungsbeträge laufen auf, erhöhen sich durch Mahngebühren und ggflls. Inkassogebühren, der Vertrag läuft weiter und Sie haben einen negativen Schufa-Eintrag mehr. Glückwunsch!
Also ist die fristlose Kündigung doch umgesetzt worden, oder nicht.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst.