Stromio zahlt vereinbarten Bonus nicht aus

Stromio GmbH
Kaarst

Ich bin seit 1.10.2010 Kunde von Stromio. Mit Vertragsabschluss wurde ein Bonus von 100 Euro vereinbart, der nach zwölf Monaten ausgezahlt werden sollte. Der Text aus den AGB, die damals gültig waren:

"Sofern bei Vertragsabschluss ein Bonus vereinbart wurde, schreibt Stromio dem Kunden den Bonus in vereinbarter Höhe einmalig mit der nächsten Rechnung nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres gut und verrechnet diesen. Die Bonuszahlung erfolgt nur, wenn der Kunde während der vereinbarten Bezugszeit ununterbrochen für die im Vertrag angegebene Verbrauchsstelle elektrische Energie bezogen hat. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam."

Ich habe weder gekündigt noch wurde die Stromlieferung unterbrochen. Stromio weigert sich nun, den Bonus mit der Jahresrechnung auszuzahlen, weil ich nicht die Mindestmenge für einen Einpersonenhaushalt verbraucht habe. Diese läge bei 1500 kWh pro Jahr. Ich habe nur 965 kWh verbraucht. Der Verbrauch ist richtig, jedoch ist in den AGB nirgends die Rede von einem verbrauchsabhängigen Bonus.

Dreist und unverschämt: Stromio verweist am Telefon darauf, dass ich dem verbrauchsabhängigen Bonus zugestimmt hätte, weil dieser in den AGB stünde. Dies ist NICHT der Fall. Zum Glück liegen mir die damals gültigen AGB vor.

Ich fordere eine Auszahlung des Bonus innerhalb von zwei Wochen, ansonsten werde ich über meine Rechtschutzversicherung einen Anwalt einschalten.

Bestell-/Kundennummer: 1310282

Meine Forderung an Stromio:

Unverzügliche Überweisung des vereinbarten Bonus von 100 Euro

Antwort auf die Beschwerde vom 15.10.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

21.10.2011 | 13:00 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wie bereits am 17.10.2011 mitgeteilt, haben wir den bestellten Bonus von 65,00 Euro manuell eingebucht und heute zur Auszahlung gebracht.

Wir hoffen Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben und bitten Sie Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kann ich bestätigen. Noch im November 2010 sprachen die von einem verbrauchsunabhängigen Bonus.

Haben Sie bereits eine Jahresrechnung bekommen und sich beschwert? Gab es eine Reaktion von Stromio?

Ich habe die AGB von damals nun an Stromio gemailt mit der Forderung, bis 5. November den vereinbarten Bonus auszuzahlen. Die Fristsetzung geht am Montag nochmal per Einschreiben raus.

Sollte bis November nichts passieren, muss ich eben über meine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einschalten. Werde auf jeden Fall keine Ruhe geben. ;-) Besonders geärgert hat mich die Aussage der Hotline, dass ich dem verbrauchsabhängigen Bonus ja den AGB zugestimmt hätte. Die Dame hatte offensichtlich nicht damit gerechnet, dass die AGB von damals neben mir lagen. Danach kam nämlich nur noch ein: Ach so, dann weiß ich auch nicht, schicken Sie uns das mal schriftlich.

Ich verstehe Ihre Beschwerde so, dass Sie tatsächlich vor kurzem eine Jahresrechnung erhalten haben.
Dies ist interessant, wo doch hier viele berichten, dass die Stromio GmbH aufgrund von "Systemfehlern" keine Rechnungen erstellen kann.
(Es wirkt so, dass dies wohl hauptsächlich der Fall bei Kunden ist, die mehr bezahlt haben an Abschlägen, als das, was sie tatsächlich an Strom verbraucht haben.)
Ist das bei Ihnen nicht der Fall, wenn man mal vom Bonus absieht?

Das ist richtig. Ich habe vor ein paar Tagen die Jahresrechnung bekommen. Sie weist sogar ein Guthaben von rund 85 Euro aus, das mir in den nächsten 14 Tagen ausbezahlt werden soll.

Stromio hat per Mail mitgeteilt, mir den Bonus "aus Kulanz" gutzuschreiben. Mal sehen, ob das klappt.

Das ging schneller, als gedacht: Der Bonus (65 Euro sind richtig, habe nochmal in den Unterlagen geschaut) wurde heute überwiesen. Auch das Guthaben wurde ausgezahlt.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.