Ursprünglich trat ich als geprellter Gläubiger gegenüber TelDaFax auf und forderte meine zwei Monatsbeiträge zurück, die ich noch im guten Glauben an TelDaFax überwies, noch von ihnen beliefert zu werden. TelDaFax kam jedoch bereits seit längerem ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach und meldete erst stark verzögert Insolvenz an.
Nun fordert Herr Biner B. als Insolvenzverwalter aber von mir Geldbeträge für die kalte Jahreszeit vom 01.11.2010 - 31.03.2011 ein, die selbstverständlich weit über dem, ehemals vertraglich zugrunde gelegten Jahresdurchschnittsverbrauch liegen.
Mein Vertrag mit TelDaFax belief sich jedoch auf ein Jahr. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen berechnete sich mein Standardverbrauch über das gesamte Jahr.
Aus meiner Sicht liegt dadurch eine grobe Verzerrung der Vertragsbedingungen vor, denn die Vertragsgrundlage bezog sich auf eine Versorgung über die komplette Vertragslaufzeit. Somit wurde TelDaFax, und nicht ich, vertragsbrüchig. Es war nicht meine Schuld, dass TelDaFax mich nicht nicht weiter beliefern konnte. Dadurch gelten die Rahmenbedingungen des Vertrages nicht mehr.
Bei einer sachgemäßen Vertragserfüllung, seitens TelDaFax, relativieren sich die Monatsbeiträge im Laufe des Jahres und ich wäre, wie vertraglich vereinbart, mit den Zahlungen hingekommen.
Beim Folgeanbieter zahle ich wieder den Durchschnittspreis, der selbstverständlich über das komplette Jahr berechnet wird. Durch TelDaFax hätte ich Zusatzkosten von 600€ zu tragen. Für mich ist das unzumutbar und eine absolute Unverschämtheit.
TelDaFax hat sich grob fahrlässig benommen, den Insolvenzantrag verzögert und wurde zudem noch vertragsbrüchig. Ich sehe nicht ein, deren Verschulden auch noch zu finanzieren.
So was darf in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.
Wie sieht hierzu die Rechtsgrundlage aus?
Meine Forderung an TelDaFax:
Gerechtigkeit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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1) Wenn noch nicht geschehen, dem Insolvenzverwalter den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : ". da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich melde hiermit das Guthaben von xxx € als Insolvenzforderung an.)
2) Vgl. Artikel "Teldafax-Kunden können Ansprüche geltend machen"
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13580979/Teldafax-Kunden-koennen-Ansprueche-geltend-machen.html
Zitat:
"Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren können die Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Im Rahmen des bislang laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens war das nicht möglich.
Insolvenzverwalter Bähr kündigte an, dass alle bekannten Gläubiger ein Anmeldeformular erhalten, auf dem sie ihre Ansprüche anmelden können.
Dieses ist mit einem elektronisch lesbaren Barcode versehen und ermöglicht so eine sachgerechte Zuordnung und Bearbeitung der Forderungsanmeldung. Wegen der einmalig großen Zahl von Gläubigern werde das einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Gläubiger würden gebeten, auf ihr Anmeldeformular zu warten und von Anmeldungen auf anderem Wege abzusehen.
Sollte ein Gläubiger bis zum Jahresende vom Insolvenzverwalter nicht kontaktiert worden sein, sollte er seine Forderungsanmeldung selbstständig vornehmen.
Informationen zum weiteren Vorgehen und zur Gläubigerversammlung werden zudem im Internet veröffentlicht. Der Insolvenzverwalter kann keine Eingangsbestätigung verschicken. Aber Gläubiger, die ihren PIN-Code erhalten haben, können ab Anfang Oktober auf der Internetseite des Insolventverwalters die Forderungsanmeldung einsehen.
Die erste Gläubigerversammlung soll am 8. November in Köln stattfinden.
Bei diesem so genannten Berichtstermin informiert der Insolvenzverwalter über den bisherigen Verlauf des Verfahrens. Eine schriftliche Zusammenfassung ist danach im Internet einsehbar. Nötig ist dafür aber ein Sicherheitscode (PIN) für das „Gläubigerinformationssystem“.
Die PIN erhalten die Gläubiger mit Übersendung des Anmeldeformulars durch den Insolvenzverwalter." (Zitatende)
2) www.ag-bonn.nrw.de/service/Insolvenzverfahren_TelDaFax-Gruppe/index.php
3) www.vz-bawue.de/UNIQ131532343209973/teldafax
4) Verbraucherzentrale NRW am 06.09.2011 mit Hinweisen
- Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
- Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
- Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
- Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
- Was ist jetzt dringend zu tun?
im Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"
www.vz-nrw.de/UNIQ131554787916443/L25111A36073001A924801A527261/link924801A.html
Unter "Raubritterin ach egeal" verbirgt sich keine andere als Frau Opfad. Deren Gedankengänge sind selbst für normale Menschen (die es in diesem Portal so gut wie gar nicht gibt) nur schwer zu durchschauen.
@Udo 3
Wer soll denn das verstehen, was Sie hier schreiben. Entweder Sie haben die angemahnte Menge verbraucht oder nicht. Was hat das mit dem "Standardverbrauch über ein Jahr" zu tun, was immer das ist?
@ 8714188
Was ist daran unverständlich, dass TelDaFax vertragsbrüchig geworden ist und nach § 280, 281 BGB alle Mehrkosten zu übernehmen hat.
@ Udo 3
Sie müssen diese Mehrkosten gegenüber dem Massenverwalter geltend machen. Von sich aus wird er sie nicht berücksichtigen.
Die 1. Bemerkung von "ReclaBoxler-5514325" bzgl. des Spinnerkommentars von Frau Opfad (?) war übriges von mir. Ich war nur nicht eingeloggt. Ich hoffe, diese "Dame" hält sich künftig zurück und belästigt nicht weiterhin normale Menschen. Vlt. sollte sie über eine Einweisung nachdenken.
Vielen herzlichen Dank an alle anderen, speziell an *Josef* und *Habe Strom*. Eure Tipps können Gold wert sein. ;-)
Weiß jemand, ob mir der nette Herr Bähr über sein Inkassobüro einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen kann, falls ich seiner Kalkülforderung nicht nachkomme? Seine festgesetzte Frist läuft am 4.11.2011 aus.
Wie kann ich dem entgegenwirken, ohne direkt einen Anwalt beauftragen zu müssen?
@Habe Strom
Erstens können Geldbeträge nicht über einem Jahresdurchschnittsverbrauch liegen und zweitens zahlt man keinen Durchschnittspreis, sondern das, was die Kwh kostet, mal verbrauchte Kwh zuzüglich Grundpreis, oder sind die Abschläge gemeint? Wenn man mehr verbraucht hat, als man an Abschlägen gezahlt hat, muss man nachzahlen, wenn nicht, bekommt man was zurück, im Falle TF eher nicht. Ob TF vertragsbrüchig geworden ist, steht auf einem anderen Blatt und ist für den geschilderten Sachverhalt völlig unerheblich. Das Ganze ist überdurchschnittlich schlecht verstehbar, aber wenn Sie's ja verstehen. (Ich glaube eher nicht)
Ich gewinne den Eindruck, dass für ReclaBoxler-8714188 die Sachlage sehr klar pro TelDaFax und alles andere völlig missverständlich ist. Dann werde ich ihm die Sachlage mal verdeutlichen: ich zahle für meinen Verbrauch seit Jahren monatlich um die 100€. Dieser Durchschnittsverbrauch ist über das Jahr berechnet zutreffend. Dieser Betrag wurde und wird von mir das ganze Jahr über regelmäßig und ohne Unterbrechung (an welchen Anbieter auch immer) abgeführt. Wenn ich nun TelDaFax rückwirkend über 600€ überweise, so sind das Zusatzkosten, für die ich keinerlei Zusatzdienstleistung erhalten habe und die vermeidbar gewesen wären, wenn der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt worden wäre. I. d. F. hätte ich nämlich weiterhin eine zumutbare Belastung von 100€ mtl. gehabt. Aus diesem Grund ist dieser zusätzliche Kostenaufwand für mich nicht gerechtfertigt, da ich diese Mehrkosten nicht verschuldet habe, sondern TelDaFax. TelDaFax hat sich grob fahrlässig verhalten, den Insolvenzantrag verzögert und wurde zudem noch vertragsbrüchig. Ich sehe nicht ein, deren Verschulden auch noch zu finanzieren.
Für mich bedeuten knapp 640€ eine Menge Geld. Dies ist eine unzumutbare Zusatzausgabe, an der sich Manager nun gütlich tun. Dies soll nicht zu meinen Kosten gehen.
Erneutes Rekordergebnis: White & Case führt die Bankruptcy Leagues Tables an
März 2011, The Deal
Die White & Case Insolvenzrechtspraxis bleibt der unangefochtene Spitzenreiter der Bankruptcy League Tables. Im vierten Jahr in Folge führt White & Case The Deal's Global Bankruptcy League Tables als Nummer 1 der Insolvenzrechtskanzleien an und rangiert mit 776 aktiven Verfahren weltweit auf dem ersten Platz. Dr. Biner Bähr, Dr. Sven-Holger Undritz und Bettina Schmudde zählen zu den meist beschäftigten Insolvenzverwaltern weltweit.
Na, herzlichen Glückwunsch. Kein Wunder bei dem Geschäftsgebaren.
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Außerdem sieht es ja wohl so aus, dass TelDaFax den Weg so beschreiten will, dass all die Verbraucher, die zu viel gezahlt haben, auf Ihren Forderungen sitzen bleiben werden, da sie als Schuldner erst an 3. oder 1000. Stelle rangieren und an erster Stelle das Finanzamt wartet, aber die Verbraucher, die mutmaßlich zu wenig gezahlt haben, doch noch zur Kasse gebeten werden sollen.
Wer soll die Zeche wieder ohne Verschulden zahlen?
Ich hoffe, dass es noch so etwas wie Gerechtigkeit gibt in D, ansonsten würde das ganze Rechtssystem ad absurdum geführt, denn Betr. würden durch ihre Taten noch belohnt werden.
Danke, lieber Tipgeber, habe gerade mal hinein geschaut und muss gestehen, dass mir ein Studium reicht.
Jura war mir seit jeher etwas zu trocken. Leider muss ich meine Zeit auch noch nebenbei dafür verwenden, arbeiten zu gehen.
Nur um etwas klarzustellen: Es geht mir darum, dass ich nicht einsehe, für vorsätzliches Fremdverschulden knapp 640€ zusätzlich zu zahlen. Für diejenigen, die es immer noch nicht verstehen wollen: Für gewöhnlich zahle ich über das Jahr 100€ pro Monat. Das sind 1.200€ im Jahr. Genau aus dem Grund bieten Energieversorger auch niemals Verträge an, die eine kürzere Laufzeit als ein Jahr haben, damit sie einen gerechten, repräsentativen Jahresdurchschnitt errechnen können. Da ich beim folgenden Energieversorger natürlich wieder 100€ pro Monat bezahlen darf, habe ich somit für das Jahr 2011 nicht, wie gewöhnlich, 1.200€ zu zahlen, sondern urplötzlich 1.840€ an der Backe.
Und nun würde ich gerne die Schuldfrage stellen.
@ Udo 3:
Also, wenn ich das richtig verstehe, wurde der Abschlag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens "neu berechnet", auf der Basis der Winterverbrauchsdaten.
Das wirft erst mal die Frage auf: Wie kam Teldafax an die Verbrauchsdaten?
Wenn nun tatsächlich mehr verbraucht wurde (weil Winter war), als in den auf zwölf Monaten vorgesehenen Abschlägen berechnet, dann ist das Gas ja tatsächlich verbraucht worden. Frag sich nur, wer wann was geliefert hat, also wann der Ersatzlieferant eingesprungen ist.
Der müsste ja dann eine Rückzahlung berechnen, wenn der Verbrauch sich nicht geändert hat und Teldafax die verbrauchsintensive Zeit lieferte, der neue aber die magere Sommerzeit.
Interessant für einen Juristen dürften die Vertragsdaten und die Verbrauchsdaten zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels sein.
Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen: Pech gehabt, denn schließlich war es nicht Ihr Verschulden, dass Teldafax Insolvenz anmeldete.
Und 600 Euro Mehrkosten geht nun gar nicht.
Also, so ganz sauber ist die Beschwerde wirklich nicht formuliert. Ich denke aber, dass die Forderung von Teldafax rechtens ist.
Mal angenommen, Sie haben einen Jahresverbrauch von 1.200 EUR, dann zahlen Sie monatlich einen Abschlag von 100 EUR. Der Verbrauch in den Wintermonaten ist natürlich erheblich höher und im Sommer erheblich niedriger.
In der Zeit vom 01.11.2010 bis 31.03.2011 haben Sie -weil es sich um die kostenintensiven Wintermonate handelt- natürlich deutlich mehr als den Durchschnittsbetrag von 100 EUR verbraucht.
Ihre Lieferung von Teldafax endete (so habe ich es verstanden) am 31.03.2011. Gezahlt haben Sie 4 x den Durchschnittsbetrag. Verbraucht haben Sie aber natürlich ein Vielfaches davon, weil es sich um die kalten Wintermonate handelte.
Demnach wird von Ihnen das gefordert, was Sie tatsächlich in diesem Zeitraum verbraucht haben. Sie können doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Sie nur die vier Monatsdurchschnittsbeträge zahlen müssen.
Natürlich ist es ärgerlich, dass Sie durch die Insolvenz nun die Differenz bis zum tatsächlichen Verbrauch in einer Summe zahlen müssen. Dadurch ist die Forderung aber nicht unberechtigt. Aber ansonsten ist Ihnen kein Schaden entstanden.
Alles in allem werden Sie den Betrag also zahlen müssen. Ich würde mit einer Verweigerung sehr vorsichtig sein, weil Sie ansonsten auch noch die Kosten der zwangsweisen Beitreibung bezahlen müssten.
Übrigens bin ich nicht pro Teldafax eingestellt. Ich war selber Kunde dieses unseriösen Unternehmens; habe aber den Absprung noch rechtzeitig hinbekommen. Mein o. g. Ratschlag erfolgt, da ich in rechtlichen Dingen berufsbedingt sehr bewandert bin und die Rechtslage ziemlich eindeutig zu sein scheint. Entscheiden müssen Sie allerdings selbst.
@ Udo 3
Genauso wie Jens sehe ich das auch, deshalb verstehe ich Ihre Beschwerde bzgl. dieses Sachverhalt überhaupt nicht.
Wenn Sie sich über die Insolvenzverschleppung von TF beschweren, ok, das steht, wie gesagt auf einem anderen Blatt. Aber da haben die Schlafmützen (oder vielleicht vorsätzlich) der Bundesnetzagentur ja einiges dazu beigetragen, die müssten auch zur Verantwortung gezogen werden, was aber wohl leider nicht passieren wird.
Auch ich war Kunde von TF, habe aber mein Geld glücklicherweise noch, siehste hier
http://de.reclabox.com/beschwerde/11342-teldafax-troisdorf-ignoranz-von-teldafax
Vor ca. einem Jahr kam mal ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem ich aber umgehend widersprochen habe.
Na, wenn das kein guter Hinweis ist!
@ Udo 3
Ihre Logik möchte ich mal haben. Das Studium, das Sie lt. eigener Aussage absolviert haben, ist von Mathematik wahrscheinlich weit entfernt.