31.10.2011 | 00:29 Uhr · 1575 Views · von Udo Henn
Condor Flugdienst GmbH (Kelsterbach)
Nichtbeförderung
Am 12.9.2011 wollte ich den von mir gebuchten Condor-Flieger von San Jose nach Frankfurt besteigen. Trotz Vorlage des E-Tickets wurde mir der Mitflug verweigert, da angeblich meine Buchung im System nicht registriert sei.
Später stellte sich heraus, dass eine andere Fluggesellschaft möglicherweise einen Eingabefehler gemacht hat. Wie ist so was möglich?
Mein Schaden beträgt über 2000 Euro, mir wurde kein Cent Entschädigung bezahlt. Ich musste die Sache einem Anwalt übergeben. Super-Kundendienst! In diesem Leben fliege ich nicht mehr mit Condor.
Meine Forderung
2.184, 49 Euro Schaden zzgl. 272,87 Euro Anwaltskosten
Firmenantwort
06.11.2011 | 22:13 Uhr · Condor Flugdienst GmbH
Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an Condor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Anfragen über nicht autorisierte Online-Portale beantworten können.
Sie können auch direkt an kommunikationcondor.com schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Winter
PS: Die Condor Flugdienst GmbH unterhält kein Code Sharing und ist in keiner Airline Allicance.