31.10.2011 | 00:29 Uhr · 1575 Views · von Udo Henn

Condor Flugdienst GmbH (Kelsterbach)

Nichtbeförderung

Am 12.9.2011 wollte ich den von mir gebuchten Condor-Flieger von San Jose nach Frankfurt besteigen. Trotz Vorlage des E-Tickets wurde mir der Mitflug verweigert, da angeblich meine Buchung im System nicht registriert sei.

Später stellte sich heraus, dass eine andere Fluggesellschaft möglicherweise einen Eingabefehler gemacht hat. Wie ist so was möglich?

Mein Schaden beträgt über 2000 Euro, mir wurde kein Cent Entschädigung bezahlt. Ich musste die Sache einem Anwalt übergeben. Super-Kundendienst! In diesem Leben fliege ich nicht mehr mit Condor.

Meine Forderung

2.184, 49 Euro Schaden zzgl. 272,87 Euro Anwaltskosten

Firmenantwort

06.11.2011 | 22:13 Uhr · Condor Flugdienst GmbH

Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an Condor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Anfragen über nicht autorisierte Online-Portale beantworten können.

Sie können auch direkt an kommunikationcondor.com schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Winter

PS: Die Condor Flugdienst GmbH unterhält kein Code Sharing und ist in keiner Airline Allicance.

Kommentar

31.10.2011 | 08:20 Uhr · B767-Pilot

Wenn angeblich (möglicherweise) ein Eingabefehler einer anderen Airline vorliegt, warum beschweren Sie sich dann bei CONDOR? Außerdem ist mir auch unklar, was (möglicherweise) eine andere Fluglinie damit zu tun haben soll.

Haben Sie das E-Ticket hier in Deutschland als Hin- und Rückflug oder in Costa Rica als einfachen Flug gebucht? Haben Sie eine Buchungsbestätigung bekommen?

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31.10.2011 | 22:19 Uhr · Sled Driver

"Außerdem ist mir auch unklar, was (möglicherweise) eine andere Fluglinie damit zu tun haben soll." @B767-Pilot: Carenado oder Aerosoft-B767, Flugsimulator 9.1 oder 10? Schon mal was von "Airline Alliance" oder "Code-Sharing" gehört, Herr Pilot? Oder wollten Sie nur ein bisschen Montagmorgen-Blödposten üben?

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10.11.2011 | 01:29 Uhr · Udo Henn

Condor hat sich zu dem Fall inhaltlich nicht geäußert.

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17.11.2011 | 13:27 Uhr · Udo Henn

Es gibt immer noch keine inhaltliche Stellungnahme von Condor. Mein Anwalt hat Frist bis 30.11. gesetzt und wird dann Klage einreichen.

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26.11.2011 | 19:51 Uhr · Flug Gast

Keine Sorge, die Condor hat auch auf meine Beschwerde der Nichtbeförderung nicht reagiert. Die sind der Meinung, wenn man es ignoriert, geht's schon weg.

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01.12.2011 | 15:45 Uhr · Udo Henn

Condor hat sich immer noch nicht zu dem Fall geäußert.

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22.12.2011 | 20:42 Uhr · Udo Henn

Condor hat über seine Anwälte eine Teilerstattung von ca. 500 Euro angekündigt. Ich werde zunächst abwarten, ob diese bezahlt wird.

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03.03.2012 | 23:03 Uhr · Udo Henn

Da von Condor keine Reaktion mehr erfolgte, hat mein Anwalt Klage eingereicht. Die Gerichtsverhandlung ist Mitte April beim AG Frankfurt. Werde hier ueber das Ergebnis berichten.

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03.03.2012 | 23:50 Uhr · ReclaBoxler-1287453

@ Herr Henn

Mich würde schon mal interessieren, ob Sie den Flug direkt bei Condor gebucht haben oder über ein Reisebüro oder Portal.

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01.06.2012 | 01:09 Uhr · Udo Henn

Den Flug hatte ich bei Expedia gebucht.
Das Gericht hat einen Hinweisbeschluss erlassen und einen Vergleich angeregt. Dazu ist Condor aber nicht bereit. Ein Urteil wurde fuer den 31.7. angekuendigt.

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29.07.2012 | 16:09 Uhr · ReclaBoxler-6223342

Berichten Sie über den Ausgang

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07.10.2012 | 17:19 Uhr · ReclaBoxler-1287453

Bericht kommt wohl nicht. Verloren?

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14.02.2013 | 14:26 Uhr · Udo Henn

Condor wurde nunmehr vom AG Frankfurt verurteilt, die mir entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, einschl. der Pauschalentschaedigung fuer Nichtbefoerderung gem. EG-Verordnung von 600 Euro. Der Fall ist damit geloest.