Seit mehreren Monaten möchte ich den Stromanbieter wechseln, leider klappte der erste Wechsel nicht (mein Verschulden). Der zweite Wechsel klappt nicht, weil keine Ahnung. Der dritte Wechsel klappt nicht, da ich angeblich bei der eon kein Kunde mehr bin.
Lt. Aussage des Netzbetreibers sitzt eon hanse auf der Stromleitung und macht sie nicht frei. Wenn ich das dort den Leuten vom Kundenservice erzähle, werde ich als Lügner hingestellt, denn ich sei ja gar kein Kunde mehr. Der neue Anbieter wollte sich zum 01.11.11 (dritter Versuch) anmelden und schickte der eon eine Kündigung, die durch eon abgelehnt wurde, da ich ja kein Kunde sei. Wo bin ich denn nun Kunde? Netzbetreiber sagt eon, eon sagt nein und der neue Anbieter kann nichts. Also, was ist hier los?
Mir wird hier von eon dreist in den Telefonhörer gelogen, dass sich ja nicht mit dem Netzbetreiber in Verbindung gesetzt werden kann. Als ich darum gebeten habe, es schriftlich zu erhalten, dass ich kein Kunde mehr bin, wurde gesagt, dass ich ein Fax erhalten würde. Es ist noch nichts angekommen und ich warte seit über eine Woche drauf.
Auf Beschwerdemails wird nicht reagiert. Kundenservice ist unfähig...
Bestell-/Kundennummer: 242070216895
Meine Forderung an E.ON Hanse:
Sofortiger Wechsel mit Entschädigung
Antwort auf die Beschwerde vom 01.11.2011
es tut uns leid, dass Ihr Lieferantenwechsel nicht geklappt hat und Sie von unserem Service unterschiedliche Aussagen dazu erhalten haben. Das sollte nicht vorkommen. Bitte entschuldigen Sie.
Sie erhalten noch eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Vertrag mit uns zum 30. September 2011 beendet ist. Dem Schreiben ist auch die Schlussrechnung beigefügt.
Wir versichern Ihnen, dass wir den Wechsel zu einem anderen Lieferanten nicht blockiert haben. Ein Lieferantenwechsel funktioniert normalerweise ganz einfach.
Sie unterschreiben bei Ihrem Wunsch-Lieferanten einen Vertrag und der kündigt Ihren aktuellen Vertrag. Gleichzeitig müssen beide Lieferanten beim zuständigen Netzbetreiber die Netznutzung für Ihre Anlage an- bzw. abmelden. Dieses Zusammenspiel der Marktpartner muss innerhalb der von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Fristen ablaufen.
Wir hoffen, dass die Lösung so für Sie in Ordnung ist und wir Sie in Zukunft wieder einmal von unseren Preisen und unserem Service überzeugen können.
Beste Grüße
E. ON Vertrieb Deutschland
kommentare und trackbacks 4
Ab heute gehts zum Ombudsmann:
http://www.energieverbraucher.de/de/Umwelt-Politik/Politik/Brennstoff-Armut/Schlichtungsstelle__2584/
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen
Zitat:
"Nicht selten kommt es auch zu Problemen beim Anbieterwechsel. Auch hier hilft die neue Schlichtungsstelle. Doch auch ohne sie können Verbraucher aktiv werden. Wenn der Wechsel des Stromanbieters zu lange dauert, setzen Verbraucher dem neuen Lieferanten am besten schriftlich eine Frist. Denn der Kunde hat das Recht auf einen Wechsel innerhalb von drei Wochen nach der Neuanmeldung. Manche Stromanbieter könnten derzeit wegen des großen Andrangs nicht sofort liefern, sagt Claudia Bruhn von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Der Text für die Fristsetzung könne etwa so lauten: "Wie Sie mir in Ihrem letzten Schreiben angekündigt haben, sollte die Versorgung eigentlich bis zum Tag X aufgenommen werden, passiert ist aber nichts. Wenn bis zum Tag Y der Wechsel nicht vollzogen ist, werde ich vom Vertrag zurücktreten."
Anmeldedatum entscheidet
Die dreiwöchige Frist gilt offiziell ab dem Tag, an dem der Kunde beim neuen Anbieter angemeldet ist. " Das ist aber nicht der Tag, an dem er zum Beispiel im Internet den Online-Antrag ausgefüllt hat", so Bruhn. Den Anmeldetag lege das Unternehmen fest. "Insgesamt können aus den drei Wochen dadurch auch fünf oder sechs Wochen werden, mehr aber nicht", erklärte Bruhn..."
Http://www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html
Ich weiß ja nicht, wo Sie diesen Beitrag her haben @ ReclaBoxler-1225128, aber dieser Artikel ist schlecht recherchiert. Der Wechsel ist erst ab April 2012 innerhalb von drei Wochen möglich.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/111028_WechselStromUndGasanbieter.html?nn=65116
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst.