Vor längerer Zeit habe ich einen Gutschein bei GROUPON gekauft. Als ich diesen einlösen wollte, gab es die Firma nicht mehr. Lt. AGB von GROUPON werden in solchen Fällen die Kosten erstattet.
Trotz dreier Anschreiben keine Reaktion von GROUPON. Man hält es also nicht mal für nötig, auf meine Anschreiben zu reagieren. Man will es wohl aussitzen. Habe sofort gekündigt und werde auch in meinem Bekanntenkreis dieses empfehlen.
Bestell-/Kundennummer: Gutschein-Code 992/1267
Meine Forderung an Groupon:
Erstattung des Kaufpreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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AGB Groupon: 7.5. Ist auf dem Gutschein eine Gültigkeitsdauer vermerkt, kann der Gutschein nur innerhalb dieser Gültigkeitsdauer beim Partner eingelöst werden. Löst der Kunde den Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer ein, kann der Gutschein bei Groupon im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises für den Gutschein, maximal jedoch 10 EUR, gegen andere Gutscheine bis zur Höhe des Kaufpreises des umgetauschten Gutscheins umgetauscht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei Groupon ein wesentlich geringerer oder kein Aufwand durch den Umtausch entstanden ist.
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Die gesetzliche Frist beträgt drei Jahre nach Ausstellung (§ 195 BGB), gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres (§ 199 BGB)
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Groupon wurde 2008 gegründet.
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Zeitangaben somit unnötig.
Wenn sich etwas tut, werde ich mich sofort melden. Freundliche Grüße W.K.
Was soll ich dazu sagen. Armes Deutschland.
MfG
Geschädigter (Moralisch)
Keine Reaktion der Firma "GROUPON" - Deal - Nuernberg. Habe alle Kontakte abgebrochen, werde auch meinen Bekannten das Gleiche empfehlen.
MfG
Inserent