Unberechtigte Kontoabbuchungen seitens Stromio

Stromio GmbH
Düsseldorf

Ich habe Stromio Ende Juli gekündigt. Es kam noch die Abschlussrechnung, wo ich sogar über 120 Euro zurück bekam. Ab 1.8.2011 beziehe ich nun Ökostrom von den Stadtwerken München. Trotzdem buchte mir Stromio noch im August, September und Oktober meine ehemalige Stromkosten von jeweils 36 Euro munter weiter ab.

Nachdem ich mich Mitte Oktober an Stromio per Mail an den Kundendienst gewandt habe, ist natürlich nichts passiert. Nach einer dreiviertel Stunde in der kostenpflichtigen Hotline habe ich auch aufgegeben, dort anzurufen. Zwei Wochen später habe ich noch eine E-Mail an den Kundendienst und sogar an den Vertrieb geschrieben, wieder keine Reaktion.

Nun habe ich den letzten Betrag von Oktober (36,00 €) von meiner Bank zurück buchen lassen. Leider kann man nur die letzten Abbuchungen von den letzten sechs Wochen zurück buchen lassen. Stromio schuldet mir noch zwei Monatsrechnungen (2x36 €).

Jetzt kam noch einer Woche endlich eine Reaktion von Stromio, ich solle die 36,00€ wieder bezahlen samt Mahngebühr und Rückbuchungsgebühr. Dies habe ich mit einer langen E-Mail an dem Kundendienst widersprochen, da ich ja schon seit 1.8.2011 bei einem anderen Stromversorger bin.

Anbei der aktuellste Beschwerdebrief an Stromio:

Vertragskonto 1308876 Bestellnummer 10139508

Sehr geehrte Damen und Herren von Stromio,

ich habe ihnen schon am 16.10.2011 eine E-Mail geschrieben (s. u. ) und noch einmal zwei E-Mails am 26.10.2011 (jeweils an den Vertrieb und an das Kundencenter).

Da Sie leider nicht geantwortet haben und ich nach über einer drei viertel Std. Telefondauerschleife aufgegeben habe, Sie telefonisch zu erreichen, sah ich mich gezwungen, wenigstens den letzten Betrag per Rücküberweisung meinem Konto wieder gutzuschreiben. Ich bin seit 1.8.2011 bei einem Münchener Stromversorger und bin bei ihnen kein Kunde mehr.

Es stehen immer noch die 36 Euro für den September aus, die Sie mir fälschlicherweise noch abgebucht haben. Auch noch die 36 € für August stehen aus. Heute erhielt ich von Ihnen eine Mahnung, ich solle die zurück gebuchten 36 Euro samt Gebühren (insgesamt 49 Euro) an Sie überweisen und mich mit dem Kundencenter in Verbindung setzen. Ich werde das Geld nicht bezahlen und erwarte von Ihnen eine interne Klärung des Vorfalls.

Ich hoffe, möglichst schnell von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

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Ich hoffe Stromio wird jetzt etwas unternehmen, sonst sehe ich mich gezwungen meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen.

Bestell-/Kundennummer: 1308876

Meine Forderung an Stromio:

Erstattung der noch ausstehenden zwei Monatsrechnungen: 2 x 36,00 € =. Insgesamt 72,00 €

Antwort auf die Beschwerde vom 06.11.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

07.11.2011 | 12:46 Uhr

Sehr geehrter Herr Serfling,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Machen Sie doch nicht so lange herum! Ab zur Bank und die Abbuchungen stornieren. Fertig! Wo ist das Problem?

Hallo,
den Spaß einer Anzeige bei der Polizei würde ich mir aber gönnen.

Stromio hat mich heute endlich kontaktiert. Die Schlussabrechnung war sehr intransparent. Ein Mitarbeiter hat mir dann die Abrechnung aufgeschlüsselt. Mir wurden in der Abschlussrechnung vom 31.7.11 schon die drei Monatsgebühr von jeweils 36 € im voraus überwiesen und dann anschließend jeden kommenden Monat (August, Sept., Okt.) nochmal einzeln vom Konto abgezogen. Habe dies nun endlich nachvollziehen können. Mir wurden die Mahnungsgebühr und die Kosten von der Rücküberweisungsgebühr aus Kulanz erlassen. Habe jetzt die 36,00 €, die ich per Rücküberweisung geholt habe, wieder überwiesen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.