Stromio Abschlussrechnung und Mahnungen, Stromio nie wieder

Stromio GmbH
Düsseldorf

Vertragsabschluss November 2010, Lieferbeginn 1.2.2011, überhöhte Abschlagszahlungen, undurchsichtiger Strompreis, die EEG kam zum Strompreis noch unberechtigt hinzu.

Am 13.02. per Mail, Fax und Einschreiben nach Magdeburg und Düsseldorf darauf hingewiesen, dass ich die Abschlagszahlungen von 50,-€ auf 47,-€ reduziere und die Einzugsermächtigung kündige. Es kam keine Antwort auf mein Einschreiben.

Am 25.02. noch mal per Fax und Mail darauf hingewiesen mit der Kündigung der Einzugsermächtigung und Reduzierung der Abschlagszahlung zum 01.03.2011. Die erste Antwort von Stromio war eine Mahnung. Dann ging munter weitere Mahnungen zum Teil 2 im Monat, es kamen immer 5,-€ hinzu. Die Mahnkosten beliefen sich zum Schluss auf 60 €.

Ende Juli bekam ich dann die vorzeitige Kündigung zum 31.08.2011.

Mitte September kam die Schlussrechnung. Die Schlussrechnung war falsch. Der Strompreis ist falsch, es ist ein anderer aufgeführt wie im Vertragsabschluss im November 2010, die EEG Umlage in der Rechnung überhöht. Die Mahnkosten wurden darin weiter aufgeführt.

Stromrechnung 339,58€ Abschlagszahlung gesamt 332 €. Den Differenzbetrag habe ich überwiesen. Die Begründung der Mahnungen war zuerst, ich hätte nicht, wie in der Vertragsbestätigung angegebenen, mtl. Abschlag bezahlt. Vertragsbestätigung 50 € Dauerauftrag mit 47 € eingerichtet.

Als nächstes kam die Begründung, ich würde nicht pünktlich bezahlen. Mein Dauerauftrag war so eingerichtet, dass am 2. eines Monats die 47 € überwiesen wurden.

In der AGB von Stromio wird nur darauf hingewiesen, dass monatliche Abschlagszahlungen zu leisten sind.

Mein Wunsch ist ganz einfach, bitte nehmen Sie die unberechtigten Mahnkosten zurück. Ich habe rechtzeitig auf die Reduzierung der Abschlagszahlung darauf hingewiesen, in der AGB steht nichts von Abschlagszahlungen, die am ersten eines Monats zu leisten sind, sondern nur von monatlichen Zahlungen. Ich werde dann den falschen Strompreis, die nachträgliche EEG Umlage nicht reklamieren.

Ich möchte einfach nur weg von Stromio!

Mit meinen 83 Jahren habe ich ja schon einiges erlebt, aber so was unseriöses wie Stromio habe ich noch nie erlebt. Stromio hat auf dem Strommarkt nichts zu suchen!

Bestell-/Kundennummer: Bestellung 10275439, Vertragskonto. 121545981

Meine Forderung an Stromio:

Unberechtigte Mahnkosten zurück nehmen

Antwort auf die Beschwerde vom 06.11.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

07.11.2011 | 14:15 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern. . . "

www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Schade, dass Sie die EEG-Umlage doppelt zahlen wollen. Die Taktik, die bereits im Preis enthaltene (siehe Angebot) EEG-Umlage nochmal zu berechnen, scheint zum Stromio-System zu gehören.

Der Fall ist für mich gelöst. Vielen Dank dem Team von ReclaBox!

Firma Stromio hat sich am 07.11.2011 gemeldet. Ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauere, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Die Mahnkosten sind aufgelaufen, da die monatlichen Abschläge nicht in der vollen Höhe und nicht fristgerecht ausgeglichen wurden.

Die genauen Fälligkeiten sind in Ihrer Vertragsbestätigung ersichtlich. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe ich die Mahnkosten storniert.

Das Kundenkonto ist somit ausgeglichen.

Ich hoffe, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben und bitte Sie, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen

Ja, das ist typisch für Stromio:

"Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe ich die Mahnkosten storniert."

Erst werden Forderungen frei erfunden und dann "aus Kulanz" storniert.

Bist Du denn sicher, dass die Forderungen "frei erfunden" waren? Die meisten verrechnen sich nämlich mit dem Bonus. Dieser wird nicht vom monatlichen Abschlag abgezogen, sondern erst nach ein paar Monaten komplett ausgezahlt.