Unnötige Aufpres zu einer Datenänderung einer Reservierung

Berlin

Ich habe im Ende September für meine Frau hin und zurück zwei Bahntickets zwischen Weil der Stadt und Köln reserviert (Hinfahrt am 2.12.2011 -> Auftragsnummer: H3M186, Rückfahrt am 4.12.2011 -> Auftragsnummer: U1M7OM).

Wir beide (sie und ich auch) kommen aus Ungarn, sind keine deutsche Staatsangehörige. Derzeit hatte meine Frau keine ec/Visa/Bahn Karten, so habe ich bei der Online Reservierung eine Personalausweisnummer gegeben. Später habe ich gesehen, dass bei der Online-Reservierung kein ungarischer Personalausweis berücksichtigt werden kann.

In der Mitte von Oktober hat meine Frau eine ec Karte bekommen (früher war es nicht vorhanden). Ich habe bei dem DB Online bzw. DB Reisezentrum persönlich nachgefragt, wie wir statt Personalausweisnummer die ec Karte angeben könnten, damit dieses Ticket nicht ungültig wäre. Ich habe jederzeit alle Leute darauf hingewiesen, dass sie dieses Ticket verwenden möchte, sie möchte reisen, möchte sie die Hauptreisedaten (wie Zugnummer, Reisendename) nicht ändern. Die Antwort war immer: "Leider können Sie die Identifikationsdaten nicht ändern, Sie müssen das alte Ticket stornieren und die Reservierung neu machen".

Da wir keine Schwierigkeiten während dieses Zugfahrten haben möchten, habe ich - enttäuscht und traurig - die alte Reservierung storniert (insgesamt für Stornierung kommt noch 30 EUR Aufpreis) und eine neue Reservierung gemacht. Statt 38 EUR total kostete es schon 66 EUR (Auftragsnummer dieser neue Reservierung ist KWRUZE). Insgesamt wäre es 58 EUR. Als "Lehrgeld" berechne ich 8 EUR, da trage ich gern.

Ich möchte deshalb diesen unnötigen Aufpreis zurückbekommen. Ich verstehe alles, aber es ist ganz kundeunfreundlich, dass man die Identifikationsdaten nicht ändern kann. Die Reisende und die Zugbindung wären ähnlich geblieben. Damals gab es keine Probleme bei der Deutsche Bahn für uns. Es ist aber zu viel für mich. Grundsätzlich würden wir in der Zukunft auch die Leistungen der Deutschen Bahn in Anspruch nehmen, deshalb wäre auch eine gute Lösung, wenn wir einen DB-Gutschein im Wert von 50 EUR bekommen könnten.

Bestell-/Kundennummer: "alte" Auftragsnr.: H3M186 und U1M7OM; "neue" Auftragsnr: KWRUZE

Meine Forderung an Deutsche Bahn:

Erstattung des unnötigen Aufpreises (50 EUR)

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 227 Tagen und 2 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich warte noch auf die Reaktion von der Deutschen Bahn.

Seit einiger Zeit gibt es eine "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr", Fasanenstraße 81, 10623 Berlin.
Diese hat bei mir in einem etwas anders gelagerten Fall bei der Bahn viel erreicht.

Ich probiere die Schlichtungsstelle, da DB bis jetzt mir noch nicht geantwortet hat.

Bis jetzt keine Reaktion von DB.

Bis jetzt keine Reaktion. Warte ich nun.

Ich habe Kontakt mit dem SÖP aufgenommen. Es geht nicht, dass DB ohne Reaktion nur einfach sitzt und wartet.

Ich habe Kontakt mit der "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr" aufgenommen. Durch SÖP wollte DB nur einen Reisegutschein im Wert von 10 EUR mir als Entschädigung geben.

Vielleicht konnte ich "oh, gut, mehr als nichts" dazu sagen. Ich finde aber es zu wenig und seitens DB erniedrigend. Hat jemand noch ein Tipp, was ich noch zu tun kann, um eine beiderseitige akzeptable Einigung zu übernehmen?

Ich habe endlich einen Gutschein im Wert von 20 EUR bekommen.

Es wäre aber zu schön gewesen, falls es einfach ging. Bei der Einlösung (während einer Online Buchung) dieses Gutscheins kriegt man die folgende Fehlermeldung: "Die angegebene Gutscheinnummer xxxxxxx ist nicht zulässig." (xxxxxxx ist die Gutscheinnummer, die ich hier nicht verteilen möchte)