08.11.2011 | 23:01 Uhr | 2161 Views
Mir wurde auch zu Unrecht über meinen Handy-Netzanbieter für angebliche Sonderdienste Zed von meinem Konto bereits € 35,00 abgebucht. Ich habe keine Vereinbarungen und keinen Vertrag abgeschlossen.
Wie geht denn das, dass Zed an mobilcom debitel seine angeblichen Leistungen mir in Rechnung stellt. Das lass ich mir nicht gefallen, dass ich über den Tisch gezogen werde.
Meine Forderung an Zed:
€ 35,00
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 225 Tagen und 14 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Lassen Sie die 35 Euro durch Ihre Bank umgehend wieder zurück buchen, wenn definitiv kein Vertrag diesbezüglich abgeschlossen wurde!
Da haben Sie wohl (bewusst oder unbewusst) ein Abo abgeschlossen.
Irgend woher muss ZED ja Ihre Handynummer haben.
Vielleicht hier: Zed Germany alias www.drivingexam.de
Zed Germany hat mich über meinen Prepaid Mobilfunkanbieter um 200 E erleichtert.
Auf meine Frage nach dem, „wo ich einen Vertrag abgeschlossen hätte“, schrieb man mir zurück, dass er über www.drivingexam.de zustande kam. Ich prüfte die Seite und siehe da, ich hatte tatsächlich die dort zu findenden Führerscheinfragen beantwortet.
Am Ende dieses harmlos aussehenden Tests steht folgende Aufforderung: „Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie Ihr Ergebnis per SMS. Bitte fügen Sie Ihre Handynummer ein, um das Ergebnis zu erhalten.“
Unvorsichtigerweise gab ich meine Nummer ein. Damit schloss ein „ZedGames-Abonnement“ zum Preis von 2,99 €/ 5 Tage ab.
Die Seite www.drivingexam.de ist so programmiert, dass das Kleingedruckte erst durch betätigen des Scrollbalkens sichtbar wird. Dann ist dort zu lesen:
„Mit Eingabe des zugesandten SMS-Codes wird die Abobestellung (CMGames: 2,99 EUR /5 Tage) bestätigt. ... Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Telefonisch unter 0180 5 014 890 (14 Cent/Min.) oder unter www.clipmotion.de.
Mit folgenden Argumenten an info@zed.de bekam ich mein Geld auf „Kulanz“ zurück:
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Preisangaben sind gesetzlich in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Hiernach muss der Preis nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit dem Angebot eindeutig zugeordnet und gut wahrnehmbar sein.
Auf der Seite „www.drivingexam.de“ ist dieser Grundsatz nicht erkennbar, die Seite somit gesetzwidrig.
Folgende Punkte geben diese Anschauung Vortrieb.
1. Es existiert kein ÖRTLICHER ZUSAMMENHANG zwischen Angebot und Preis.
2. Die Seite „ www.drivingexam.de“ ist so programmiert, dass sie zu „Abschluss des Vertrags“ so springt, dass die Preisinformation nicht mehr sichtbar ist.
3. Dazu ändert sich das Kleingedruckte von einer „Bereitstellung der Prüfungsergebnisse“ hin zu „CMGames: 2,99 EUR /5 Tage“.
4. Auf der Seite ist kein THEMATISCHER ZUSAMMENHANG zwischen Fahrprüfungsergebnis und einem Games Abonnement erkennbar.
Dazu ein Urteil des Landesgerichts Hanau (Az. 9 O 870/07): "Der durchschnittliche Internetnutzer muss nicht ohne weiteres mit einer Vergütungspflicht für jedwedes Internetangebot rechnen, da im Internet bestimmte Dienstleistungen durchaus auch kostenlos angeboten werden".
Die Intention auf Ihrer Seite „www.drivingexam.de“ ist indiziert. Ein Gericht wird diese Anschauung teilen.
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ABHILFE gegen solche Machenschaften - schafft eine DRITTANBIETERSPERRE beim eigenem Mobilfunkbetreiber! Aber: Dies gilt leider nicht für bereits bestehende Verträge!
ZED Germany GmbH
Monbijouplatz 11
10178 Berlin – Germany
Tel: +49 30 2 00 038 440
Fax: +49 30 2 00 038 499
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Alternativ Einschreiben mit Rückschein!
Ja, es konnte gelöst werden. Nachdem ich mobilcom-debitel gedroht habe, sind sie bereit, mir für die angeblichen Kosten eine Gutschrift mit der nächsten Rechnung zu verrechnen.
Für mich bleibt es eine Abzocke. Ich denke, viele Kunden unternehmen gar nichts und bezahlen.
Vielen Dank für die Tipps.
Ich bin auch darauf reingefallen. Es wird sicher schwierig mein Geld zurückzubekommen. Ich habe kein Mobilfunkvertrag sondern nur eine Prepaid - karte.
Ich lasse mir das aber nicht gefallen und werde den Fall auch an die Verbraucherzentrale melden.
Gruß