Transportschaden - Kunde trägt kategorisch die Schuld!

Ich habe ein in einem Online-Auktionshaus verkauftes Waschbecken der Firma Villeroy & Boch mit DPD in einem Versandkarton mit Polstermaterial, welches von der Herstellerfirma selbst hierfür verwendet wird, verschickt (Sendungsnummer 026500024052748).

Das Waschbecken kam bereits beim Empfänger völlig zertrümmert an, dieser verweigerte die Annahme, worauf hin das Waschbecken letzten Endes wieder bei mir landete. Die Verpackung wies diverse Löcher, Risse und Aufschlagsstellen auf, der Inhalt war fast bis zur Unkenntlichkeit zerstört. Zumindest war von einem Waschbecken nicht mehr viel zu erkennen.

Ich entschloss mich, persönlich nach Raunheim in das Depot zu fahren und hoffte, dass der Fall dort schnell, unkompliziert und kompetent bearbeitet wird. Leider erfuhr ich das Gegenteil.

Ich bekam in der Annahmestelle für Privatkunden nach einiger Wartezeit einen Sachbearbeiter aus der Schadensabteilung (Hr. Karl-Peter M.) zu sprechen, der zufällig vor Ort war. Herr M. warf einen kurzen Blick auf das Paket und erklärte mir wörtlich: "Manche Sachen können wir, manche können wir halt nicht. Dazu gehört zum Beispiel der Transport solcher Sachen wie Waschbecken etc."

Der Sachbearbeiter sagte zu mir, die Verpackung hätte den ersten Sturz aus 80 cm gemäß AGB wahrscheinlich noch ausgehalten, danach wäre dann aber der Schutz nicht mehr vorhanden gewesen. Ich frage mich allen Ernstes, wie will ein seriöses Transportunternehmen, welches europaweit agiert und sich in Deutschland zu den Marktführern zählen will, dem Kunden zuverlässig und sicher ausgeführte Dienstleistungen anbieten, wenn zum einen so fahrlässig mit dem Ihnen anvertrauten Eigentum Fremder umgegangen wird und durch eine fast schon dreist anmutende Klausel in den AGB im Schadensfall die Haftung kategorisch auf den Kunden abgewälzt wird.

Welcher Fernseher oder andere sensiblen Elektrogeräte halten mehrere Stürze aus einer Höhe von 80 cm aus? Hierbei muss zwangsläufig, unabhängig von der Verpackung, welche das Äußere oder vor Brüchen schützt, das elektronische Innenleben enormen Schaden erleiden.

Auch wenn die Schadensabteilung die Haftungsübernahme bereits kategorisch abgelehnt hat, erwarte ich eine Kostenerstattung des Sachwertes zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten in Höhe von 72,26 €.

Ich möchte aber vielmehr noch einmal zum Ausdruck bringen, dass dies in keiner Weise Kundenservice ist. Wenn das Fördersystem derartige oder ähnliche Sendungen (und die betroffenen Sendung wurde nicht einmal maschinell befördert) nicht ohne die Gefahr massiver Schäden bearbeiten kann, sollte der Kunde wenigstens vorher darauf aufmerksam gemacht werden, vor allem in Bezug darauf, dass Ihr Unternehmen entsprechend der Aussage von Herrn M. nicht in der Lage ist, Waschbecken zu transportieren.

Bestell-/Kundennummer: Sendungsnummer 026500024052748

Meine Forderung an DPD Dynamic Parcel Distribution:

Erstattung des Sachwertes in Höhe von 72,26, mindestens aber der Transportkosten

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Dann hätte man das Waschbecken sachgerecht verpacken müssen.
Was man auf Ihren Fotos sieht, ist die Verpackung, die für den Palettenversand geeignet ist, aber nicht als Einzelstück.
Jedes andere Versandunternehmen hätte die Haftung ebenfalls abgelehnt, da es nicht nach den allgemeingültigen Richtlinien verpackt war.

Ich kann dem, was ReclaBoxler-3424014 geschrieben hat, nur zustimmen.
In den seltensten Fällen eignet sich die Originalverpackung des Herstellers für den Einzelversand und schon gar nicht, wenn es um solche Ware wie in diesem Fall geht.

Da hat nicht der paketdienstleister die schuld sondern eindeutig der versender.
jeder paketdienst hat solch eine klausel drin und das mit guten grund. und wenn der versender ist das risiko einzugehn dann auf eigenes risiko.
dafür kann nicht der paketdienst was