12.11.2011 | 08:12 Uhr · 312 Views · von Doris Grab
Karl electronics GmbH (Rastatt )
Rückgabe einer Delongghi Nespr. Citiz en1
Ich habe die Maschine ohne Benutzung am darauf folgenden Tag zurückgebracht. Eine Rückerstattung meines Geldes wurde abgeblockt.
Ich dürfe die Ware nur zur Kommission hier lassen zum Verkauf. Dabei habe ich ein 30 Tage Rückgaberecht.
Ist diese Aktion rechtens?
Meine Forderung
Auszahlung des nicht unerheblichen Betrags von 179,99 Euro
Kommentar
29.11.2011 | 08:08 Uhr · Doris Grab
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe nach Rücksprache eines Anwaltes die Sache geregelt. Man hat bei kleinen Geschäften auf die Kulanz der Inhaber zu hoffen, ansonsten nur auf einen Gutschein über diesen Betrag. Grab. P.S Aber vielen Dank für Ihr Eintreten für mich.
ich habe nach Rücksprache eines Anwaltes die Sache geregelt. Man hat bei kleinen Geschäften auf die Kulanz der Inhaber zu hoffen, ansonsten nur auf einen Gutschein über diesen Betrag. Grab. P.S Aber vielen Dank für Ihr Eintreten für mich.