12.11.2011 | 08:12 Uhr | 312 Views
Ich habe die Maschine ohne Benutzung am darauf folgenden Tag zurückgebracht. Eine Rückerstattung meines Geldes wurde abgeblockt.
Ich dürfe die Ware nur zur Kommission hier lassen zum Verkauf. Dabei habe ich ein 30 Tage Rückgaberecht.
Ist diese Aktion rechtens?
Bestell-/Kundennummer: 226059
Meine Forderung an Karl electronics:
Auszahlung des nicht unerheblichen Betrags von 179,99 Euro
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 220 Tagen und 12 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe nach Rücksprache eines Anwaltes die Sache geregelt. Man hat bei kleinen Geschäften auf die Kulanz der Inhaber zu hoffen, ansonsten nur auf einen Gutschein über diesen Betrag. Grab. P.S Aber vielen Dank für Ihr Eintreten für mich.