Unverzinst Geld anlegen bei der Stromio-Bank

Stromio GmbH
Düsseldorf

Seit vielen Monaten lese ich hier die Beschwerden von anderen geschädigten Stromio-Kunden und es ist einfach an der Zeit, dass ich mich hier ebenfalls verewige.

Was man bei der Stromio-Bank erleben kann, hält man in einem Rechtsstaat wie Deutschland eigentlich für unmöglich. Dass eine Bundesnetzagentur es duldet, einen kundenverachtenden Verein wie die Stromio-Bank am deutschen Markt zu halten, ist ein Skandal.

Nach einem Jahr Belieferung des dreckigsten Stroms von ganz Deutschland endete der Vertrag glücklicherweise am 31.10.2011.

Viele Monate zuvor wurden E-Mails, Telefaxe und Briefe gar nicht beantwortet, bis es plötzlich mal Klick machte, nachdem ich die Schlagwörter "Strafanzeige, Rückbuchung und ReclaBox" in meinen E-Mails verwendete.

So können E-Mails an die sagenhafte kundenservice@stromio.de Emailadresse selbst innerhalb von weniger als 24 Stunden beantwortet werden.

Nach meinem Widerruf der Lastschriftabbuchungserlaubnis buchte Stromio bei mir weiterhin noch zwei Monate fröhlich ab. Anschließend rechnete ich die bei Vertragsabschluss gültige Gesamtsumme aus (ohne Abzug der Bonis) und teilte die offene Restsumme durch die restliche Anzahl der Monate der Vertragslaufzeit. Es kamen zwar zuerst Antworten per E-Mail "Summe stimmt nicht", aber bis auf eine Mahnung, die ich nie in der geforderten falschen Summe erfüllte, blieb es ruhig.

Inzwischen habe ich meine falsche Abschlussrechnung erhalten und versuche nun noch der Stromio-Bank freundlich mitzuteilen, dass die Preiserhöhung zum 1.1.2011 nicht rechtsgültig war.

Die bei Vertragsabschluss versprochenen, Bonis wie Frei-kWh und Neukundenbonus wurden aber tatsächlich korrekt verrechnet.

Mein Tipp: Wer Langeweile hat und gerne gegen Unternehmen klagt, böse E-Mails und Briefe schreibt, ist bei Stromio richtig aufgehoben. Wer einfach nur einen günstigen und guten Stromanbieter sucht, sollte einen großen Bogen um die Geschäftspraktiken dieser Firma machen.

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1322244

Meine Forderung an Stromio:

Auszahlung der Rückerstattung in voller Höhe

Antwort auf die Beschwerde vom 14.11.2011
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

15.11.2011 | 09:39 Uhr

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Stromio ist eine der Top Firmen bei Reclabox.
Überall gibts Stress mit denen: http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/stromio__8985077

Tragen Sie Ihr Anliegen auch der Schlichtungsstelle Energie vor!

Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Von den betroffenen Unternehmen, unabhängig ob Mitglied im Trägerverein oder nicht, wird pro Verfahren eine Fallpauschale in Höhe von derzeit 350 € erhoben.

Nach Antragsstellung prüft ein unabhängiger Ombudsmann den Anspruch und gibt innerhalb von drei Monaten eine Empfehlung ab.

Diese Empfehlung ist zwar für beide Seiten nicht bindend, aber Energieversorger, die Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle sind, verpflichten sich, normalerweise den Schlichterspruch zu akzeptieren.

Unseriösen Anbietern wird es damit zunehmend schwerer auf dem Anbietermarkt gemacht, während die Verbraucherrechte und Handlungsoptionen gestärkt werden sollen.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/energie/schlichtungsstelle-energie.html

Zitat:

"Seit dem 1. November 2011 können Verbraucher, die Ärger mit ihrem Energieversorger haben, kostenlos die Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen. Hier werden Streitigkeiten um Anbieterwechsel, Bonus- oder Abschlagszahlungen außergerichtlich, neutral und unabhängig geregelt. Einzige Voraussetzung: der Verbraucher muss seine konkrete Beschwerde bereits erfolglos beim Versorger vorgetragen haben.

Laut dem Energiewirtschaftsgesetz ist der Versorger verpflichtet, binnen vier Wochen auf die Beschwerden von Verbrauchern zu antworten. Ist dies nicht der Fall oder ist die Antwort für den Verbraucher nicht zufrieden stellend, war bisher der Weg zum Gericht meist der nächste Schritt.

Ab sofort besteht die Möglichkeit, Unstimmigkeiten zwischen Verbraucher und Energieversorger in einem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie kurzfristig zu regeln.

Träger der Schlichtungsstelle sind der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne).

Der Antrag für das Verfahren kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bei der Schlichtungsstelle gestellt werden.

Dazu sollte der Anspruch vom Verbraucher klar formuliert werden sowie der Name des Versorgers, die Zählernummer, Kopien der Vertragsunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schriftwechsel vorliegen.

Hilfestellung zur Beantragung bietet die Schlichtungsstelle und die Verbraucherzentrale.

Sollte allerdings bereits ein Verfahren vor einem Gericht laufen, ist das Schlichtungsverfahren nicht mehr möglich.

Nach Antragsstellung prüft ein unabhängiger Ombudsmann den Anspruch und gibt innerhalb von drei Monaten eine Empfehlung ab.

Diese Empfehlung ist zwar für beide Seiten nicht bindend, aber Energieversorger, die Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle sind, verpflichten sich, normalerweise den Schlichterspruch zu akzeptieren.

Von den betroffenen Unternehmen, unabhängig ob Mitglied im Trägerverein oder nicht, wird pro Verfahren eine Fallpauschale in Höhe von derzeit 350 € erhoben.

Unseriösen Anbietern wird es damit zunehmend schwerer auf dem Anbietermarkt gemacht, während die Verbraucherrechte und Handlungsoptionen gestärkt wurden."

So wie's aussieht, übernimmt Stromio nun die Rolle von Teldafax, ist ja seit einiger Zeit nicht mehr besetzt, also aufpassen, keinesfalls Vorkasse leisten, falls es das bei denen auch gibt. Und die Bundesnetzagentur schläft wieder ganz tief. So eine unnütze Behörde sollte man wirklich auflösen.

Die übliche Vorgehensweise Stromios. Geld wird nicht rechtzeitig zurück überwiesen, Abrechnungen verschleppt, unverschämte Briefe mit unrealistischen Mahngebühren, Inkassodrohungen und flapsige Emails, alles selbst so erlebt. Dann diese scheinheiligen Kommentare bei Reclabox, in denen sich Stromio ja so kooperativ zeigt. Aber das Problem liegt meiner Einschätzung nach tiefer, ein gewisses System zeichnet sich ab, es wird systematisch unter Druck gesetzt und eingeschüchtert und erst, wenn Öffentlichkeit hergestellt wird, reagiert Stromio, wenn auch dann noch schleppend. Anscheinend ist das die Unternehmensphilosophie. Mein Tipp: mit aller Härte zurückschlagen, jeden Cent einklagen und nicht mit Beschwerden geizen. Verbraucherzentrale, Ordnungsamt Düsseldorf, Schlichtungsstelle, Staatsanwaltschaft und was einem noch so einfällt. Stromio wird sich vermutlich nicht mehr lange halten können, da ist dann (wie bei o. g. Teldafax) alles im voraus gezahlte oder durch Stromio noch zu zahlendes Geld futsch. Also, Achtung: lieber einen seriösen Stromanbieter wählen.

Genauso hat diese "Organisation" sich auch bei mir verhalten.

Rechnungen gehen nicht zu (angeblich in die falsche Adresse), Mahnungen sehr wohl, diese sind sogar teilweise in sich widersprüchlich.

Nach stundenlanger Nachrechnung der Abrechnung stelle ich fest, dass Stromio MIR noch über 300 EUR schuldet, obwohl ich eine Mahnung über 100 EUR erhalten habe!

Mir reicht es jetzt: Ich warte nur noch darauf, dass die Mahnfrist verstreicht, dann lasse ich einen Mahnbescheid gegen diese H. ergehen. Die Schlichtungsstelle habe ich ebenfalls informiert. An der Strafanzeige arbeite ich derzeit.
Danke für den Tipp mit dem Ordnungsamt und der Verbraucherzentrale, die werde ich als nächstes informieren.

Es wird Zeit, dass dieser Organisation und Ihren Hintermännern endlich das Handwerk gelegt wird! Bei soviel Strafanzeigen sollte Herr Varol für mind. 30 Jahre hinter schwedische Gardinen.

Mein Tipp: mit aller Härte zurückschlagen, jeden Cent einklagen und nicht mit Beschwerden geizen. Verbraucherzentrale, Ordnungsamt Düsseldorf, Schlichtungsstelle, Staatsanwaltschaft

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

Sämtliche Forderungen wurden erfüllt. Auf Grund der Erfahrungen und der Geschäftspolitik ist dieser Anbieter aber trotzdem nicht weiterzuempfehlen.