RA Frank Schiffmann wollte auch mein Geld aus einem Verkehrsunfall, in dem ich der Geschädigte war, nicht weiterleiten. Mir wurde seitens der Kanzlei telefonisch immer gesagt, dass die Versicherung noch nicht gezahlt hätte. Ging um 3.500, - €.
Habe bei der Versicherung angerufen und nachgefragt. Der Schaden inklu. Anwaltskosten war von der Versicherung schon längst an RA Frank Schiffmann gezahlt worden. Bin dann direkt in die Kanzlei von RA Schiffmann gefahren und habe ihn zur Rede gestellt und ihm mit Strafanzeige gedroht. Er gab mir dann widerwillig einen Scheck mit, hat aber davon noch 500, - € abgezogen für seine Mühe. Obwohl die Versicherung die Anwaltskosten übernommen hat. Aber das, was die Versicherungen für seine Mühen zahlen, wäre ihm zu wenig.
Ich kann nur jeden den guten Rat geben, bloß nicht zu RA Frank Schiffmann zu gehen, und ihm keine Vollmacht zu unterschreiben. Das nutzt der Vogel richtig aus und Sie rennen dann hinter ihrem Geld her.
Mfg.
Meine Forderung an RA Kanzlei Frank Schiffmann:
Stellungnahme
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich würde sagen, dieser Rechtsanwalt ist hier schön öfter aufgefallen, den müsste doch schon jeder kennen!
@Beobachter Nr. 3: Ihren Spruch hätten Sie bei Hermes (z. B.) einfügen können – hier ist er nicht angebracht.
Es kann doch nur von Nutzen sein, wenn weitere Zeugen und Geschädigte das frevelhafte Verhalten von RA Schiffmann bestätigen. Von mir hätte der geldgierige RA sein „Zusatzhonorar“ einklagen müssen. Freiwillig hätte ich keinen € darauf gepackt. Wozu gibt es die Gebührenordnung?
Rechtsanwaltskammer? Was für ein Irrglaube, die tun sich doch nichts.
Anwaltskammer? Er ist Kammermitglied. Die beißen sich nicht gegenseitig in den Schwanz. Auch wenn es da Möglichkeiten gibt. Die muss ja schließlich geben. Aber das ist ein Trugschluss. Klage einreichen? Verdienen nur Gerichte und RAs. Am Ende steht ein Vergleich an, der wieder in die Berufung geht, also noch mehr Kosten und noch weniger, was am Ende übrig bleibt. Ganz zu schweigen davon, dass es eh weniger wird in der Berufung. Strafrechtlich muss man echte Beweise haben. Sonst wird das StV. eingestellt, weil keine Beweise da sind. Was einmal eingestellt wurde, ist schwer wieder in Gang zu setzen. Am besten, er kriegt was an die Ohren und zahlt das unterschlagene Geld + Wiedergutmachung. Meiner Ansicht nach.
Mfg.
Rechtsanwaltskammer? Wie naiv kann man sein. Ihr solltet das mit der Rechtsanwaltskammer nicht so hoch preisen. Kommt nicht viel bei rum.
Also, da muss ich sagen, hier schreiben nur Menschen, die keine Ahnung haben.
Sorry, der RA ist einer der besten und holt so gut wie immer das Recht auf seine Seite. Wahrscheinlich hättest du den Fall mit dem Unfall verloren, wenn du zu jemand anderem gegengen wärst.
Und er ist jeden Cent wert und über 500 Euro kann man hier nur lachen.
Gute Leistung hat seinen Preis. ;-)
@Danny K. Wenn es Kassiber sind, wie an anderer Stelle beschrieben, mögen in manchen Fällen 500 € wenig sein. Für Otto Normalverbraucher ist so eine Summe jedoch viel Geld.
Info für Danny K, gib unter "suchen" hier auf dem Portal "Schiffmanns deal mit der StA" ein. Wenn du den Bericht nicht glaubst, kann ich hier sogar die Urteile zu den zwei gleichen Verfahren einstellen. Mit RA Schiffmann StV verloren. In zweiter Instanz mit anderen RA gewonnen. Soviel Ahnung von StV und guten RAs kannst du nicht haben, Danny K., sonst würdest du nicht so schreiben. Wer unschuldig mit einem StV zu RA Schiffmann geht, kann davon ausgehen, dass er schuldig gesprochen wird. Einen Freispruch wird er mit RA Schiffmann nicht erleben. Dafür ist der zu geldgierig. Freispruch bedeutet "Kosten der Staatskasse", das ist viel weniger, als wenn du schuldig bist und er die Kosten von dir bekommt. Mandanten kann er über den Tische ziehen, Staatskasse nicht.
Bei dem Versicherungsschaden gab es die Option des Verlierens nicht. Die Kosten des RA Schiffmann wurden von der Versicherung übernommen. Das war RA Schiffmann zu wenig. Lässt sich bezahlen wie ein Bossi. Mit dem Unterschied, Bossi kann was. Schiffmann kann nur Absprachen treffen mit StA und Briefe aus dem Knast bringen.
Frank Schiffmann hat auf Facebook unter seinem Pseudo seine Fehler eingeräumt, im Bezug auf unterschlagene Gelder von Mandanten, und sich entschuldigt.Er gibt an, wenn ein Bundespräsident sich öffentlich entschuldigen kann, kann er das als Rechtsanwalt auch in Anspruch nehmen.
Wenn ich nicht gelesen hätte, das Herr Schiffmann Gelder unterschlägt, ich hätte das nie von ihm gedacht. Kenne ihn selbst. Aber alles kommt mal raus. Ich hoffe, sie bekommen alle ihre Gelder noch nachgezahlt. Sie sollten eine Strafanzeige gegen Herrn Schiffmann nicht ausser ht lassen.
Versuchen sie auf schnellstem Wege ihr Geld zu bekommen, da es um RA Schiffmann wirtschaftlich als auch finanziell sehr schlecht steht.
Mfg.
An Rechtsanwalt Schiffmann ist bestimmt die eine oder andere Behörde schon am ermitteln. Bei so viel öffendlichen Interesse kann man nicht ignorieren, bei beweisbaren Fakten die hier im Portal hochgeladen wurden. Da wird es für Schiffmann schwer zu beweisen, das er Gelder einfach einbehalten "durfte". Fakt ist, ein Anwalt ist laut Gesetz dazu verpflichtet, Gelder die an ihn überwiesen werden, sofort oder binnen 3 Tagen an die Mandanten auszukehren, bzw. auszuzahlen. Aussaagen oder Bekundungen das die Mandanten ihm noch Geld schulden ist eine Schutzbehauptung des Anwalts. Diese ist nicht haltbar, weil er diese Gelder auszahlen MUSS. Er muss nach Abschluss des Falls den Mandanten eine Rechnung schreiben, die von den Mandanten dann gezahlt werden muss. Aber wie ich hier lese, hat Schiffmann noch nicht einmal Rechnungen geschrieben oder verschickt, was einem zu denken geben sollte. Vor allem, da jeder Fall bei Gericht in den Aktenschränken liegt, und jederzeit einblick genommen werden kann, welcher Anwalt an welchem Verfahren bevollmächtigt war.
Mfg.