Beschwerde - keine Kündigung trotz Sterbeurkunde

Sehr geehrte Leser

Mein Stiefvater hat einen Vertrag mit O2 Germany, es handelt sich um einen Duo Vertrag, den einen Vertrag hatte und nutzte meine Mutter.

Sie verlängerte den Vertrag noch im Mai und verstarb am 14.10 2011, trotzdem will O2 germany den zweiten Vertrag nicht kündigen.

So was ist doch unmenschlich - obwohl die Sterbeurkunde vorliegt, lösen sie den zweiten Vertrag nicht auf.

Meine Forderung an O2 (Germany):

Kündigung des Vertrages meiner Mutter

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 220 Tagen und 15 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Unverschämtheit so was. Was soll der arme Mann nun mit zwei Handys?

Bei Verträgen mit festen Laufzeiten – Telefon- und Handyverträge gelten meist für 24 Monate und verlängern sich jährlich - ändert auch der Erbfall nichts. Die Erben können nur versuchen, mit dem Anbieter eine außerordentliche Kündigung auszuhandeln. Allerdings hat der dann ein Recht auf Entschädigung – beispielsweise in Höhe der entgangenen Grundgebühr. Um solche Verträge sollten Erben sich möglichst rasch kümmern. Sonst verlängern sie sich womöglich auch nach dem Tod erneut – rechtlich wäre das wirksam.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.