Nach langjährigem Auslandsaufenthalt in USA hatten meine Frau und ich unseren Wohnsitz zurück nach Deutschland verlegt. Da meine Frau Ausländerin ist, brauchten wir für die Ausländerbehörde den Nachweis einer Krankenversicherung. Ich hatte mich deshalb sofort zur AOK Dienststelle in Lauf begeben, da ich bereits früher bei der AOK versichert war.
Die AOK Lauf verweigerte unsere Aufnahme mit der Begründung, dass ich angeblich niemals dort krankenversichert war und ich deshalb auch keinen Anspruch hätte. Selbst etwas unsicher geworden, stellte ich Aufnahmeanträge bei etlichen anderen gesetzlichen Krankenkassen wie DAK, IHK, Bermer usw. Überall hatte ich es versucht. Alle Bemühungen waren erfolglos und ich wurde überall abgewiesen. Mehrere Male habe ich in diesen Wochen und Monaten erneut bei der AOK vorgesprochen und beteuert, dass ich dort versichert war, aber man hat mich hartnäckig jedes Mal abgelehnt.
Eine der AOK-Mitarbeiterinnen gab mir den Rat, mich arbeitslos zu melden mit der Zusage, dass ich dann bei der AOK aufgenommen würde. Ich meldete mich arbeitslos, obwohl ich lieber weiterhin freiberuflich tätig sein wollte, aber ich entschied, dass der Umstand, endlich krankenversichert zu sein, es wert sein würde, mich wenigstens für einige Zeit in ein Anstellungsverhältnis zu begeben - ich hatte ja auch keine andere Wahl.
Als ich durch den ganzen Papierkrieg der Arbeitslosenmeldung durch war, hatte ich wieder bei der AOK in Lauf vorgesprochen, um jetzt endlich aufgenommen zu werden - aber wieder nichts! Nun stellte man fest, dass ich als Arbeitsloser in meiner Kategorie nun doch nicht aufgenommen werden konnte.
Natürlich bin ich sofort zurück zum Arbeitsamt, um meine Arbeitslosenmeldung zurück zu nehmen. Als ich der Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes meine Beweggründe erklärte, hatte sie mir geraten, mich an die Rentenversicherungsstelle zu wenden, da dieses Amt wissen müsse, wo ich krankenversichert war. Das Landesversicherungsamt war dann auch sofort bereit zu helfen und binnen weniger Tage erhielt ich ein Schreiben, welches mir meine Vorversicherung bestätigte - AOK.
Ich bin dann sofort mit diesem Schreiben als Beweismittel zurück zur AOK. Dort hat man mich sofort und ohne zu zögern aufgenommen. Der einzige Kommentar war, dass man mich eben nicht gleich im Computer gefunden hatte, da ich früher bei einer anderen AOK-Geschäftsstelle geführt worden war.
Okay - nun hatten wir also endlich nach Wochen eines "Buchbinder Wanniger Daseins" unsere Krankenversicherung und wir dachten, dass nun alles in Ordnung sei - allerdings ging es jetzt erst richtig los.
Nach ein paar Tagen erhielt ich eine Nachberechnung für den ganzen Zeitraum vor meinem Versicherungsbeginn - die Wochen und Monate, in denen mir die AOK die Mitgliedschaft verweigerte, in denen ich eine Reiseversicherung zahlte und in denen ich Arztkosten selbst getragen hatte.
Sofort wieder zur AOK Lauf, die nun wieder auf stur stellte und mir erklärte, dass dies der Versicherungspflicht entspreche, da ich in dieser Zeit nicht versichert war, hatte die AOK einen Strafbetrag erhoben (in der Höhe eines Monatsbeitrages multipliziert mit den Monaten), den ich jetzt zahlen müsse. Versicherungsschutz hätte ich aber dennoch keinen. da es sich ja dabei um einen Strafbetrag handele und nicht um normale Mitgliedschaftsbeiträge.
Um das nochmal zusammen zu fassen:
Die AOK verweigerte mir die Aufnahme. Nach Wochen mit erheblichem Papierkrieg und unglaublichem Zeitaufwand hatte ich bewiesen, dass die AOK falsch handelte. Dann erst hatte man mich aufgenommen. Nun berechnet die AOK mir eine Strafe für den Fehler, den die AOK selbst begangen hat. War das im Sinne des Gesetzgebers, als er die Versicherungspflicht einführte?
Natürlich bezahlte ich diese Beitragsrechnung nicht, da man mir außerdem sagte, dass selbst, wenn ich jetzt die normalen Monatsbeiträge bezahle, würde ich dennoch keinen Versicherungsschutz genießen, bis diese alten Rückstände ausgeglichen werden.
Nun bezahle ich doch - die AOK hat mir jetzt nämlich den Gerichtsvollzieher ins Haus geschickt und, um einen Offenbarungseid zu vermeiden, zahle ich nun auch diese ungerechten Beiträge ab. Bis jetzt ist zusammen mit den normalen Beiträgen eine Summe von über 4000.- Euro angelaufen, die ich nun so schnell wie möglich abzahle. In ein paar Wochen werde ich dann endlich Ruhe - und Krankenversicherung haben. Inzwischen hatte ich auch noch meine Zahnarztrechnung selbst bezahlt (2300.- Euro) und eine Augenoperation meiner Frau (1300.- Euro). Nun verstehe ich auch die Werbung der AOK "Gesundheitskasse" - ist ja auch genug, wenn man Beiträge zahlt, oder?
Nebenbei bemerkt. Natürlich hatte ich etliche Male versucht, eine Schlichtung meines Falles zu erreichen und war deswegen viele Male bei der AOK Lauf. Ich hatte auch angeboten, normale Monatsbeiträge zu bezahlen und die Strafmonate abzubezahlen - keine Einigung und keinerlei Zugeständnisse seitens der AOK. Das Problem ist auch, dass die AOK Lauf die wirklichen Umstände ihrer Hauptstelle gegenüber verschweigt und man mit den Vollzugsleuten der AOK keinen Kontakt bekommt.
Übrigens hat man mir schon gesagt, dass auch, wenn ich jetzt alle Beiträge bezahle, ich dennoch nicht für angefallene Arzt- oder Zahnarztrechnungen entschädigt werde, darauf werde ich wohl auch sitzen bleiben. Für was habe ich dann über 4000.- Euro an die AOK bezahlt?
Meine Forderung an AOK Bayern - Die Gesundheitskasse:
Übernahme von Leistungen oder Erlassung ungerechter Beiträge - Schlichtung
Antwort auf die Beschwerde vom 17.11.2011
Hallo Herbert,
vielen Dank für diesen Eintrag in reclabox.com und für die ausführliche Schilderung.
Zugegeben - das Sozialversicherungsrecht ist kompliziert und wir würden natürlich gerne Ihren Hinweisen nachgehen. Gerade in Ihrem Fall kommt es aber auf etliche Voraussetzungen an, die wir uns gerne nochmals anschauen.
Bitte geben Sie uns dazu Gelegenheit. Wir benötigen Ihre persönlichen Daten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum Ihrer Frau etc.). Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Sie sich bei mir melden, zum Beispiel unter internetserviceby.aok.de.
Freundliche Grüße
Armin Meinelt
AOK Bayern
kommentare und trackbacks 5
Haben Sie sich schon einmal an einen Anwalt für Sozialrecht gewandt?
Zur Not hilft Ihnen auch der VdK weiter.
Also, ich kenne mich zwar damit nicht aus, aber ich würde Ihnen auf jeden Fall raten, einen Anwalt einzuschalten.
Ich würde ihnen raten, Strafanzeige zu erstatten.
Außerdem würde ich zivilrechtlich sämtliche Kosten einklagen!
Grund dafuer ist der Umstand dass ich zwei Tage unterwegs war und erst jetzt an den Kontakt gekommen bin - nehme an dass ich noch bis ins Wochenende brauchen werde - muss ja auch noch erst eine Entscheidung der Aok haben was sicher andauert.
AOK hat sofort zugesagt, dass man sich darum kümmern will, habe aber bis jetzt nichts gehört.