Zum 01.08.11 habe ich meinen Gas-Liefervertrag mit Hitgas aufgrund meines Umzugs in eine Wohnung mit Ölheizung fristgerecht gekündigt und den Zählerstand am 05.08.11 an Hitgas übermittelt. Eine Kündigungsbestätigung von Hitgas habe ich kurz vor Beendigung der Belieferung erhalten.
Das war es dann auch, denn bis heute fehlt mir die Endabrechnung, was ich mittlerweile mehrfach telefonisch und schriftlich angemahnt habe. Von den Mitarbeitern der Hotline bekomme ich immer wieder zu hören, es lägen alle Daten vor, aber man könne mir nicht sagen, warum keine Abrechnung erstellt wurde und wird. Verbinden mit der Abteilung oder einem Vorgesetzten konnte man mich auch nicht. Auch meinen Hinweis, den Vorgang der Bundesnetzagentur zu melden, hat Hitgas ignoriert. Dies habe ich jedoch am 20.10.11 per Mail getan und warte noch auf die Rückmeldung.
Auch eine schriftlich Beschwerde an den Hitgas Vorstand, Dr. Barnim Jeschke, vom 03.11.11 mit Fristsetzung zur Erstellung einer Abrechnung und Erstattung des Restguthabens bis zum 11.11.11 blieb unbeantwortet. Ich habe die Befürchtung, dass System dahinter steckt und Hitgas bewusst mit dem Geld der Kunden arbeitet. Des weiteren habe ich auch die Sorge, dass mit einer solchen Geschäftspolitik ein zweites Teldafax entstehen könnte.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 00174223
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Sofortige Erstellung der Endabrechnung und Auszahlung meines Guthabens
Antwort auf die Beschwerde vom 18.11.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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An die Bundesnetzagentur brauchen Sie nicht zu schreiben, dort schlafen sie fest, sieht man ja an Teldafax. Eine solch unnütze Behörde müsste man auflösen.
Wenden Sie sich an die neu eingerichtete Schlichtungsstelle Energie: http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Schlichtungsstelle__2864/#con-12252
oder erstellen Sie online einen Mahnbescheid:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=8759378-1321620594694&Command=start
Dann sollte Hitgas sich bewegen.
Wenn noch nicht geschehen, Hitgas / Extraenergie den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : ". . . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . . . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Hitgas / Extraenergie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Möglicherweise ist noch immer die Firma eg factory GmbH, Am Rathaus 2, 09111 Chemnitz, Telefon: +49 (0) 371 495 13 0, Fax: +49 (0) 371 495 12 520, als Dienstleistungsunternehmen für HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie tätig (www.eg-factory.de/index.php?article_id=79). Könnte man telefonisch erfragen. . .
Dann würde denen auch das Postfach 974, 09009 Chemnitz gehören, an welches alle schriftlichen Anfragen (wie z. B. Widerruf, Kündigungen etc.) zu Verträgen mit z. B. HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie zu senden sind (wird zumindest so von HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie gefordert).
Ich kann nur Markus beipflichten. Auf diesem Wege (schriftliche Fristsetzung, danach sofort Mahnbescheid) habe ich mein ausstehendes Guthaben bei einem ähnlich unseriösen Anbieter "gerettet". Warten Sie keinen Tag länger, handeln Sie sofort. Und: keine Hemmung bei einem Mahnbescheid. Der Online-Antrag ist sehr einfach. Die Gebühren müssen Sie erst nach Antragstellung bezahlen (bei mir waren es 23 EUR). Diese hat mir der "Schnäppchen-Versorger" auch inkl. meiner Auslagen (Porto, Telefon u. ä. ) erstattet. Also: schnell handeln, bevor es ein zweites Teldafax gibt. Sie haben sicherlich auch hart für Ihr Geld gearbeitet, also verschenken Sie es nicht, in dem Sie noch warten bzw. sinnlos die Zeit verschwenden und auf die Antwort der BNetzA hoffen.
@ Stromio Nie wieder
Vielen Dank für den eindringlichen Hinweis. Wenn "die" was von uns wollen, geht es ruck, zuck und schon haben wir Post aus der Mahnabteilung oder vom Inkassobüro - "wir" aber sollen uns monatelang in Geduld üben!
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
http://de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
http://de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.
Nein, leider hat sich Hitgas/Extraenergie nicht bei mir gemeldet. Jedoch hat sich die Schlichtungsstelle per Mail mit mir in Verbindung gesetzt und wird den Fall jetzt prüfen.
Am 07.12.11 habe ich von Hitgas per Mail die Schlussabrechnung erhalten - mit einem falschen Endzählerstand! Es werden ca. 17 Euro Rückzahlung gefordert. Ich habe sofort schriftlich (Mail und Fax) korrigiert und beanstandet und siehe da, mit dem korrekten Endstand müsste ich ca. 88 Euro von Hitgas erstattet bekommen. Ich habe eine Frist zur Korrektur und Rückzahlung gesetzt, die natürlich nicht eingehalten wurde. Anfang Januar gebe ich den Vorgang an meinen Anwalt mit der Bitte, den Mahnbescheid zu beantragen. Auch diese falsche Abrechnung scheint System zu haben, habe natürlich mehrfach dort angerufen und die Damen im Callcenter können wie gehabt nichts einsehen. Ich verstehe es nicht, Hitgas ruiniert sich doch nur den Ruf mit solchen Aktionen. Wer wird sich, wenn so etwas im großen Stil bekannt wird, für Hitgas als Lieferanten entscheiden? Ganz schlechte PR, und das absolut verdient!
An dieser Beschwerde können Sie sehen, dass nur mit konsequentem Handeln schnelle und zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden!
Http://de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite
Auf diesen Internetseiten ist unter anderem zu lesen wie der "Antrag Mahnbescheid" ausgefüllt wird
www.internetrecht-rostock.de/maschinellen-mahnbescheid-ausfuellen.htm
www.internetrecht-rostock.de/manuellen-mahnbescheid-ausfuellen.htm
www.internetrecht-rostock.de/mahnscheid-was-passiert-jetzt.htm
www.internetrecht-rostock.de/mahnbescheid-ausfuellen.pdf
Kennen Sie diese Beschwerde und die Kommentare? Hierin ist sehr viel wissenswertes enthalten.
Http://de.reclabox.com/beschwerde/46417-extraenergie-neuss-ploetzlich-abschlussrechnung-nach-mahnbescheid
Der Hinweis im Kommentar vom 22.02.12, 10.04 Uhr, hilft vielleicht weiter. ..
Http://de.reclabox.com/beschwerde/45011-extraenergie-neuss-schlussrechnung-wird-nicht-gestellt-guthaben#comment110979
Ich habe meinen Gas-Vertrag bei "Hitgas" fristgerecht zum 29.02.12 gekündigt und warte seitdem auf die Endabrechnung mit einer -geschätzten- Gutschrift von ca. 300 EUR. Die Auskünfte bei verschiedenen Hotlines erschienen mir "nichtssagend und vertröstend".
Ich werde jetzt schriftlich eine Frist setzen und den Rechtsweg androhen. Was mich zusätzlich wundert, dass so viele Kunden dieselben Probleme haben - hier scheint "vorsätzlicher Betrug" im Spiel zu sein. Bei 600000 Kunden, die angenommen 3 Monate auf Ihr Guthaben von 200 EUR warten, ergeben sich für den Betreiber bei einem Zinssatz von 3% zusätzliche Einnahmen von 900.000 EUR!
Aufgrund meines Schreibens (per Einschreiben-Rückschein) habe ich heute eine E-Mail erhalten, mit der Bitte, der Fa. Hitgas den Zählerstand mitzuteilen, den ich -nachweislich- bereits am 29.2.12 mitgeteilt habe, und was mir bei der Info-Hotline von Hitgas auch bestätigt worden ist.
Eine ergänzende Frage:
Hitgas hat konkurrenzlose Angebote bei der Gas- und Stromversorgung. Die könnten problemlos einen weitaus höheren Kundenstamm gewinnen und so ihre Umsätze steigern. Warum machen die sich Ihre eigenen Perspektiven mit Ihren -fragwürdigen wie kundenunfreundlichen- Abrechnungsmethoden kaputt?
Im Justizportal von NRW ist das Mahnverfahren gut erklärt:
www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Ablauf/index.php
Hier sind auch für juristische Laien verständliche Ausführungen zum Verfahrensbeginn: Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, wenn Fehler auftreten: Die Monierung, der Mahnbescheid, falls die Forderung nicht anerkannt wird: Der Widerspruch, keine Zahlung binnen 2 Wochen: Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der Vollstreckungsbescheid, nach dem Verfahren: Die Zwangsvollstreckung usw.
Oder auch: Http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
@ Michael Gärtner:
Ein interessanter Link: www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094/
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Erstellung der Jahresrechnung habe ich eine Mahnung geschickt (per FAX) und mit Klage gedroht.
5 Tage später hatte ich die Abrechnung als mail - in etwa der von mir errechnete und geforderte Betrag von ca. 300 EUR. ABER: Die Erstattung erfolgt innerhalb der nächsten 30 Tage.
SEHR WICHTIGER HINWEIS-MAHNVERFAHREN!
Wenn die Einleitung eines Mahnverfahren beabsichtigt ist, unbedingt die zwei Kommentare vom 24.05.12 lesen und beachten!
Http://de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung
Dank des Einsatzes der Behörde wurde der Vorgang kommentarlos durch Überweisung von ExtraEnergie nach einem Dreivierteljahr gelöst.
Dank des Einsatz von Rekla Box und der zuständigen Behörde habe ich im April ungefähr die Summe der von mir errechneten Rückzahlung erhalten. Man braucht viel Geduld, aber die Beharrlichkeit hat sich dank der Unterstüzung doch ausgezahlt. FAZIT: Nie wieder ExtraEnergie!