Ich habe am 17.11.2011 ein iPad bestellt und noch am gleichen Tag das Geld überwiesen. Auf meine E-Mail zwecks Liefertermin vom 22.11.2011 erhielt ich keine Nachricht.
Das wäre an sich noch kein Problem, aber der Shop ist inzwischen seit Tagen offline. Das trägt angesichts der Höhe des per Vorkasse überwiesenen Betrages zu gesteigerter Nervosität bei. Ich habe außer dem Webshop keine konkreten Angaben zur Firma, keine Telefonnummer, keine Möglichkeit der Rückfrage und auch keine Möglichkeit zu Fristsetzungen usw.
Der Ort Düren ist der Sitz des Bankinstitutes, muss nicht der Sitz der Firma sein - wie schon gesagt, ich habe leider keinerlei weitere Details.
Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 12324
Meine Forderung an my-estore.de:
624,80€
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Vielen Dank für den Tipp mit "Denic.de". Jetzt habe ich zumindest mal die Adresse.
Ansonsten nehme ich die Schelte für mein blauäugiges Vorgehen demütig entgegen. Bisher hatte ich noch niemals irgendwelche Schwierigkeiten. Bisher!
Welche sind denn "übliche Fristen", innerhalb derer ich die Lieferung oder die Rückerstattung fordern darf?
Heute ist die Fristsetzung, unter Androhung einer Anzeige, raus. Forderung: Waren- oder Geldeingang bis zum Termin: 09.12.
Soll ich weiter berichten?
Und so ging es weiter.
Fristsetzung bis zum 09.12.2011 - kein Geldeingang und auch keine Ware eingetroffen. Habe dann noch am gleichen Tag Anzeige erstattet. Nachdem der Shop-Eigentümer nicht in Bayern wohnt, ging die Anzeige "per Schneckenpost" zur Kripo nach Düren. Dort wurde sie, man möchte es gar nicht glauben, immerhin am 27.12.2011 erfasst und an den zuständigen Sachbearbeiter weiter geleitet.
Auf meine Nachricht hin, rief mich der Kripo-Beamte zurück und berichtete mir folgendes: inzwischen sind sehr viele Anzeigen eingegangen, die angebotenen Artikel basieren auf Kopien anderer Shops, der my-estore. de-Shop wurde auf Veranlassung der Kripo Düren geschlossen, das auf den Zahlungsaufforderungen angegebene Konto wurde abgeräumt, die im Shop angegebene Handelsregister-Nummer ist falsch und alles deutet auf vorsätzlichen Betrug hin.
Von der Kohle kann ich mich wohl verabschieden.
An dieser Stelle noch eine Frage: bei der Anzeige habe ich (natürlich) Strafantrag gestellt - das hat aber wohl noch nichts mit einer zivilrechtlichen Klage (und dem xx (? ) -jährigen Anspruch auf Erstattung des Geldes) zu tun? Dazu muss man wohl noch gesondert irgend etwas unternehmen. Was muss man unternehmen? Braucht man dazu zwingend einen Anwalt? Weitere Kosten, zumal die Erfolgsaussichten gegen null gehen, möchte ich vermeiden.