27.11.2011 | 12:42 Uhr | 10 Views
Bekannter von mir wird von dem Marktleiter bezichtigt etwas gestohlen zu haben, wird in einem Raum geführt und Tasche durchsucht, war aber leider nichts zu finden. Solche Unterstellungen sind Rufschädigend und Ehrabschneidend.
Meine Forderung an Rewe:
Entschuldigung und Wiedergutmachung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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