Bin seit 30.05.2011 ausgezogen und habe bis heute weder Schlussrechnung noch Rückerstattung erhalten. Mehrmalige Anrufe bei der Hotline beweisen mir, dass es eine Hinhaltemethode ist. Mehrmals wurde mir versichert, dass ich innerhalb von 14 Tage mein Geld bekomme.
Bestell-/Kundennummer: 347719
Meine Forderung an Prio Services:
Schlussrechnung mit sofortiger Rückerstattung
Antwort auf die Beschwerde vom 01.12.2011
Abteilung: Kundenservice
26.07.2012 | 14:52 Uhr
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre prioenergie
kommentare und trackbacks 9
Wenden Sie sich an die neue Schlichtungsstelle Energie.
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Schlichtungsstelle Energie?
Das ist ein Papiertiger, ähnlich wie die Bundesnetzgentur.
Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Priostrom den Verbrauch (möglichst auch online in Ihrem Account), die Kosten und das Guthaben mit
(z. B.: " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Priostrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
@ RS
"Schlichtungsstelle Energie?
Das ist ein Papiertiger"
Was veranlasst Sie zu der Annahme?
@ ReclaBoxler-5194111
Aus den Richtlinien:
"Hat die Ombudsperson den Sachverhalt ermittelt, gibt sie auf der Grundlage von Recht und Gesetz ihre Empfehlung ab. Diese ergeht schriftlich und wird den Beteiligten übermittelt. Diese Empfehlung ist grundsätzlich NICHT BINDEND. "
Die Kosten (in der Regel vom Energieversorger zu zahlen) :
"Für die Jahre 2011 und 2012 beträgt die Fallpauschale 350 Euro pro Fall. "
Und für Mehrfachtäter gibt es Mengenrabatt:
"Liegen der Ombudsperson mehrere bei ihr anhängige Beschwerden vor, die gleichgelagerte Fälle gegenüber demselben Beschwerdegegner betreffen, ist die Schlichtungsstelle gehalten, abweichend von den Fallpauschalen angemessene, die Besonderheit der Fälle berücksichtigende niedrigere Entgelte festzusetzen. "
Wer glaubt da noch, dass aufgrund dieses Gesetzes die Vorstände der Energieversorger vor Angst zittern, wenn der Verbraucher mit der Anrufung der Schlichtungsstelle droht?
@RS
Es wird aber in jedem Fall ein gewisser Druck auf den Versorger ausgeübt, falls die Schlichtungsstelle gegen ihn entscheidet. Was es letztendlich wirklich bringt, muss sich noch zeigen.
Es wurde zwar prompt eine Abschlussrechnung am 05.12.2011 erstellt mit Zusage, dass ich meine 200 Euro innerhalb von 14 Tage bekomme. So es ist jetzt 23.12. und es ist noch nichts da. Also Vorgang noch nicht gelöst.
Hurra, endlich nach fast einem Jahr habe ich mein Restgeld von 208 Euro erhalten.
Herzlichen Glückwunsch!
Ist es nicht beschämend für unsere "gleichberechtigten" Vertrgaspartner, den Energieversorgern, dass wir Kunden uns nach vielen leidvollen Erfahrungen und nach bangem Warten schon freuen, wenn einem vom Energieversorger eine rechtlich eindeutig zustehende Geldforderung nach mehreren Monaten -bei Ihnen nach immerhin rund 7,5 Monaten - ausgezahlt wird. ..?