Keine Schlussrechnung nach Gasanbieterwechsel

Am 31.07.2011 habe ich den Gasanbieter gewechselt. Seit diesem Zeitpunkt (4 Monate) warte ich auf meine Schlussrechnung.

Ich habe bereits 5x telef. nachgefragt. Beim ersten Anruf war der Schlusszählerstand nicht da. Das zweite und dritte Mal gab es Softwareprobleme. Beim vierten Anruf war der aktuelle Brennwert noch nicht da. Beim letzten Anruf am 22.11.11 hat sich ergeben, dass der Zählerstand nicht als Schlusszählerstand, sondern als Zwischenzählerstand verbucht wurde, Schlussrechnung sollte umgehend kommen. Ist sie aber nicht!

Da ich ein Guthaben erwarte, kann es doch nicht sein, dass EON mit meinem Geld monatelang arbeitet.

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 216 009 083 928

Meine Forderung an E.ON Hanse:

Ich erwarte eine rasche Bearbeitung meines Falles.

Antwort auf die Beschwerde vom 03.12.2011
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

08.12.2011 | 15:18 Uhr

Guten Tag, Herr Dietrich,

bitte entschuldigen Sie, dass die Erstellung Ihrer Rechnung länger gedauert hat. Sie haben Recht, dass Sie von einem kundenorientierten Energiedienstleister mehr erwarten können.

Heute haben wir aber eine gute Nachricht für Sie. Die Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Das Guthaben wird auf Ihr Konto überwiesen.

Wir hoffen, dass Sie uns wieder einmal die Chance geben, Sie von unserem Service zu überzeugen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
bewerten sie die antwort von E.ON Energie Deutschland GmbH

EON HANSE den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.

Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber (Netzbetreiber zuvor anschreiben / anrufen und um Bestätigung des Brennwerts bitten) den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (EON HANSE) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Was lange währt, wird endlich gut.

Danke!