Alles fing über Verivox.de an, vermeintliche 300 € sollten wir für Strom im Jahr sparen!
Zum 01.12.2010 wechselten wir vom örtlichen Grundversorger zu Stromio. Auch wir erhielten das als Werbe-Flyer getarnte Preiserhöhungssgesuch mit Datum vom 27.12.2010, woraufhin ich per E-Mail vom 01.01.2011 direkt widersprochen habe. Hierauf erfolgte seitens Stromio keinerlei Reaktion bis auf die Email-Eingangsbestätigung.
Es folgten lediglich dubiose Behauptungen über einen horrenden Jahresverbrauch, welchen der örtliche Grundversorger angeblich gemeldet haben soll. Daraufhin verfasste ich ein umfassendes Beschwerdeschreiben, welches Stromio per Fax, E-Mail und Einschreiben erreicht hat. Auch hier wieder keinerlei Reaktion! Daher kündigte ich den Vertrag zum 30.11.2011, ebenfalls per Fax und Einschreiben (datiert auf den 17.02.2011).
Auch hier erfolgte zunächst keinerlei Reaktion, stattdessen erhielten wir die auf den 30.03.2011 datierte Vertragsbestätigung, woraufhin ich mit Schreiben vom 01.04.2011 meine Vertragserklärung widerrufen habe, wieder per Fax, E-Mail und Einschreiben.
Mit diesem Widerruf ist also gar kein Vertrag zustande gekommen, trotzdem buchte Stromio zunächst Abschläge ab. Diese habe natürlich sofort zurück gebucht und es folgten zwei Mahnungen. Wenigstens dies scheint bei Stromio zu funktionieren, das Mahnwesen. Anders gelagerte Reaktionen auf meinen Widerruf erhielt ich nicht. Bis zum heutigen Tage übrigens.
Zum 31.07.2011 erfolgte dann seitens Stromio die Kündigung (datiert auf den 30.05.2011), die Kündigung eines Vertrages, den es gar nicht gibt, wohlgemerkt! Mit Schreiben vom 29.06.2011 bestätigte man mir dann auch endlich meine Kündigung zum 30.11.2011 (s. o.), wofür man geschlagene vier Monate gebraucht hat.
Nun sind wir wieder erfolgreich beim Grundversorger untergekommen und prompt schickt uns Stromio eine Schlussabrechnung. Nicht nur, dass diese Abrechnung keine vertragliche Grundlage hat, sie basiert auch auf Phantasie-Zählerständen, ermittelt durch eine "Maschinelle Schätzung". Da möchte ich doch gerne mal wissen, auf welchen Grundlagen da geschätzt wird.
Da wie erwähnt gar kein Vertrag zustande gekommen ist, werden wir natürlich auch nicht zahlen und letztmalig Widerspruch einlegen.
Sollte Stromio dann nicht einlenken, werden wir zunächst Feststellungsklage einreichen, damit diesem Unternehmen mal von gerichtlicher Seite das Vertragsrecht erklärt wird.
Meine Forderung an Stromio:
Anerkennung des Vertragswiderrufs
Antwort auf die Beschwerde vom 12.12.2011
Sehr geehrte Frau Colella,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Leider können wir Ihr Anliegen nicht eindeutig zuordnen. Bitte lassen Sie uns Ihre Vertragskontonummer zukommen.
Gern können Sie uns auch direkt über reklamation@stromio.de kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 14
Nein, Stromio sind die Allerbesten, hier: http://www.stromio.de/testurteile.html
und Verivox sind ja sowieso die Guten.
Sie haben doch die Eingangsbestätigung ihres Widerspruchs, warum also dann noch einmal eine Kündigung zum 30.11.11?
Der anfängliche Widerspruch bezog sich auf die Preiserhöhung. Da hier keine Reaktion kam, habe ich die fristgerechte Kündigung ausgesprochen. Bis dahin wusste ich noch nicht, mit was für MAchenschaften ich es zu tun habe. Hierauf folgten ja wieder diverse Dubiositäten, wie erhöhte Abschlagsforderungen, etc., bis dann erst Ende März 2011 die Vertragsbestätigung kam (zum 01.12.2010). Und daraufhin habe ich erst die ganze Vertragserklärung widerrufen. Das hat nicht nur etwas mit der Preiserhöhung zu tun, sondern mit dem gesamten Geschäftsgebahren der Firma.
Ach kleiner Nachtrag:
Den Vertragswiderspruch können und müssen sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeginn aussprechen, um somit den Vertrag zu annullieren.
Sie können aber jederzeit einer Preiserhöhung widersprechen und damit, wenn gewollt, den Vertrag beenden (oder zum alten Preis weiterführen)! Danach geht der Vertrag wieder an den örtlichen Grundversorger. Dauert ca 6 Wochen.
So lief es bei mir ab. Danach musste ich noch 8 Monate auf eine korrekte Schlussrechnung warten.
Und noch ein Opfer des Gutmenschen Namens Varol. Immer die gleiche Masche. Die überhöhten Abschläge sind nichts anderes, als eine getarnte Vorkasse. An Ihrer Stelle würde ich von der Klage zunächst Abstand nehmen, da es ggf. zu lange dauert. Damit Sie schnell an Ihr Geld kommen:-Den Anfangs- und Endzählerstand durchgeben-Ihren so errechneten Verbrauch zum ursprünglichen Preis berechnen-Gezahlte Abschläge davon abziehen-Endbetrag ausrechnen. Das ganze per Einschreiben (nach Düsseldorf) mit taggenauer Fristsetzung zu Rechnungserstellung und Zahlung des errechneten Guthabens. Danach ohne weitere Nachfragen einen Mahnbescheid online beantragen. Das war in vorhergegangenen Beschwerden die einzig effektive Waffe gegen diesen Onkel. Wie gesagt, schnell, man weiss nie, wann sein Kartenhaus zusammenbricht. Viel Glück!
P. S. Lassen Sie sich nicht durch eine evtl. Antwort der Bude hinhalten. Zu 100% wird sich trotzdem nichts tun. Ich spreche aus Erfahrung.
Hoffentlich müssen die Kunden nach Zusammenklappen des Kartenhauses nicht genauso dem schlechten Geld noch gutes nachschmeißen wie jetzt bei Teldafax - Oje!
An "Auch angeschmiert. ": Gott sei Dank habe ich die Masche noch früh genug erkannt und daher die Vertragserklärung widerrufen und demnach auch kein Geld gezahlt, allerdings lässt Stromio mit dem Äußern von Forderungen- natürlich unberechtigt- nicht locker.
Kann das nur jedem raten, wenn möglich, noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Diesen Tip habe ich doch tatsächlich bei der Kundenhotline von Stromio bekommen.
An den Stromio Kundenservice: Ich habe Ihren Kommentar unter der angegebenen Emailadresse beantwortet. Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
Zum Kommentar von "Auch von Stromio amgeschmiert" vom 12.12.11, 13.47 Uhr:
Die Aussage im 1. Satz des Kommentars stimmt meines Wissens nicht!
Die 2-wöchige gesetzliche Widerrufsfrist nach den §§ 312 b und 312 d BGB in Verbindung mit § 355 BGB beginnt meines Wissens erst NACH Lieferbeginn zu laufen und nicht nach Auftragserteilung!
Auf der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher heißt es
( Http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Rechtliche-Fragen__2165/ )
Zitat:
"Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts.
Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.
Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat.
Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, eine Email oder ein Fax, auch ein Computerfax genügt.
Achtung: Der Widerruf darf nicht an eine Bedingung geknüpft sein ("Ich widerrufe, wenn Sie nicht bis übermorgen liefern").
Mit dem Widerruf fällt der Liefervertrag mit dem neuen Anbieter weg, egal, was im Vertrag steht.
Die eventuell bereits verbrauchte Energie muss entsprechend den Tarifen des Liefervertrags bezahlt werden.
Der Anbieter ist verpflichtet, alle eventuell geleisteten Vorauszahlungen etc. unverzüglich und ohne Abzug zurückzuerstatten.
Bestreitet der Anbieter das Widerrufsrecht des Verbrauchers, so liegt die Beweislast dafür bei ihm.
Im Zweifelsfall muss er vor Gericht nachweisen, dass er länger als zwei Wochen vor dem Kündigungszeitpunkt bereits mit der Lieferung begonnen hatte, und er seinen Informationspflichten im vorgeschriebenen Umfang nachgekommen ist.
Nach dem Widerruf sollte man umgehend einen neuen Anbieter beauftragen, um nicht allzu lange in der teuren Grundversorgung zu bleiben. "
Liebe Elke,
vielen Dank für Ihren Kommentar, genau darauf will ich hinaus. Vielleicht sitzt ja bei Stromio in der Reklamations-Abteilung jemand, der zumindestens lesen kann. Etwas wissen muss er oder sie nicht, sowohl ich als auch Sie haben die Sachlage hinreichend erörtert. Stromio sollte nun schleunigst einlenken, denn alles andere ist wohl aussichtslos.
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Reclabox scheint zumindestens mal etwas ins Rollen gebracht zu haben.
Stromio hat sich tatsächlich mit mir in Verbindung gesetzt, beharrt jedoch darauf, dass wir für einen Zeitraum vom 01.12.10 bis 30.06.11 zahlen sollen, obwohl mein Widerruf vom 01.04.11 im Raum steht. Lediglich bis zu diesem Zeitpunkt verbrauchte Energie muss ich zahlen, nicht mehr und nicht weniger.
Eine Anspruchsgrundlage wird mir nicht genannt, wahrscheinlich weil es keine gibt!
Es wird einfach gesagt, eine Netzabmeldung ist unmöglich und fertig.
Die größte Frechheit, die ich je erlebt habe! Ich denke nicht, dass es bei dieser einen Beschwerde bleiben wird.
Übergeben Sie den Fall doch einfach an die Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de), wenn nach 4 Wochen keine Einigung erfolgt ist.
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Stromio muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!
Es ist wichtig, dass möglichst viele Betroffene sich bei der Schlichtungsstelle beschweren!
Es laufen derzeit noch Verhandlungen.
Die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise bleibt weiterhin in Frage gestellt, jedoch konnten wir als Verbraucher letztendlich mit der Lösung leben.