15.12.2011 | 16:52 Uhr · 1209 Views · von ReclaBoxler-7184151

Volume World Vision (Maßbach)

Bestellten Artikel nicht geliefert und kein Geld zurück

Am 04.11.11 einen Fernseher (sofort lieferbar) bestellt und das Geld sofort überwiesen.

Auf E-Mails wurde sehr selten geantwortet. Telefonisch erreicht man sehr selten jemanden, bei den letzten ca. 50 Anrufversuchen geht keiner ans Telefon.

Habe zwei Briefe per Einschreiben an den Händler geschickt. Im ersten mit der Drohung vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls der Artikel nicht geliefert wird. Im zweiten Brief der Rücktritt vom Kaufvertrag und Aufforderung die Kaufsumme bis zum 16.12.11 zurückzuüberweisen mit Androhung, ansonsten die Forderung gerichtlich durchzusetzen. Wieder keine Antwort, keine Ware, kein Geld.

Meine Forderung

Erstattung der gesamten Kaufsumme inkl. Versandkosten und Mahnkosten

Kommentar

15.12.2011 | 20:18 Uhr · Der _Betreuer

*KOPFSCHÜTTEL*

Was soll das hier? Nicht nur dauernd drohen - durchsetzen!

Nach Fristablauf ohne Reaktion einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Geht auch online.

Das hier liest (vielleicht) Ihr Vertragspartner noch. Aber Ernst nehmen?

Kommentar

16.12.2011 | 12:11 Uhr · ReclaBoxler-5029130

Mahnbescheid ist heute beantragt worden. Die Beschwerde sollte eigentlich mehr eine Warnung vor dem Verkäufer sein.

Kommentar

22.12.2011 | 19:47 Uhr · ReclaBoxler-7184151

Antrag auf Mahnbescheid ist raus. Warte jetzt ab.

Kommentar

31.12.2011 | 15:20 Uhr · ReclaBoxler-1122130

Kaufbetrag wurde erstattet aber die mir entstandenen Kosten nicht.

Kommentar

14.01.2012 | 19:51 Uhr · Volume World Vision

Der Kaufbetrag wurde Form und Fristgerecht binnen des gesetzlichen Widerrufsrechtes zurück gezahlt.
Das das Produkt nicht geliefert werden konnte lag an dem Lieferverzug des Herstellers.
Trotz alledem wurde der Kaufbetrag innerhalb des gesetzlichen Rahmens zurück gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Volume World Vision

Kommentar

27.01.2012 | 14:27 Uhr · ReclaBoxler-7184151

Als der Mahnbescheid zugestellt wurde, hat der Verkäufer uns den Kaufbetrag erstattet. Aber nicht die Kosten für den Mahnbescheid. Er hat dagegen Widerspruch eingelegt. Er hätte die Kosten für den Mahnbescheid und weitere Kosten, die uns seinetwegen entstanden sind (ca. 50€), wenigstens aus Kulanz/Entschädigung an uns auszahlen können. Stattdessen droht er mit rechtlichen Folgen wegen unserer Beschwerde hier bei Reclabox :). Wir warten erst mal ab.

Kommentar

31.01.2012 | 11:52 Uhr · ReclaBoxler-8870225

Widerrufsbelehrung HP VWV:
"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. "

Kann man dann den Kaufbetrag plus Zinsen zurück fordern?

Kommentar

02.02.2012 | 08:25 Uhr · Tobias Haase

Habe das selbe Problem.
Fernseher vor Weihnachtne bestellt. Keine Lieferung, keine Erstattung des Kaufpreises. Einschreiben, Fristen, Mailbox ignoriert.

Um mir Kosten zu sparen habe ich jetzt eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrug bei der Polizei eingeleitet!

Kommentar

19.03.2012 | 08:00 Uhr · RO Bec

Meine Firma hat kürzlich 2 Kameras bei VWV gekauft aber noch nicht bezahlt. wäre es ratsamer bei diesem Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten? Auch die Homepage von VWV ist down.
Wäre für nen Rat dankbar.