Am 17.12.2011 sind wir um ca. 5.21 Uhr mit dem Niedersachsen-Ticket für vier Personen (33,00 €) von Aschendorf nach Braunschweig gefahren.
Zunächst verlief die Fahrt mit dem RE 14101 problemlos. Ab Rheine hatte der Anschlusszug RE 4843 bereits einige Minuten Verspätung. In Porta Westfalica blieb der Zug zunächst stehen. Wir wurden per Lautsprecher vertröstet, dass die Fahrt einige Minuten später fortgesetzt würde.
Mehrere Male wurde die Lok gestartet und wurde wieder ausgestellt. Dann teilte man ca. 15 Minuten später per Lautsprecher mit, dass die Lok defekt sei. Die Fahrgäste wurden gebeten auszusteigen, um mit der S-Bahn zum nächsten Bahnhof Minden zu fahren. Dort herrschte ein heilloses Durcheinander.
Per Lautsprecher wurde die Abfahrt in Richtung Braunschweig auf Gleis 11 angekündigt. Dort angekommen erklärte ein Bahnbeamter lediglich, dass der Zug nach Braunschweig auf Gleis 12 ankommen würde. Auf die Bemerkung, dass per Lautsprecher jedoch Gleis 11 gesagt wurde, verschwand dieser einfach nur.
Dann kam der Zug auf Gleis 11 an, den wir in Porta Westfalica verlassen mussten. Nun konnten alle Fahrgäste wieder einsteigen. Als alle Fahrgäste saßen und es sich gemütlich gemacht hatten, wurde gesagt, dass die Fahrt doch nicht weitergehen würde. Man solle wieder aussteigen. Wir mussten sodann mit dem Zug RE 4875 eine Stunde später unsere Fahrt nach Braunschweig fortsetzen. Das zum Thema Deutsche Bundesbahn.
Ich bitte um eine angemessene Erstattung.
Mit freundlichem Gruß
Hildegard Wöste
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
Entschädigung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 11
Haben Sie sich zwischenzeitlich an die DB gewandt und wurde eine evtl. Entschädigung abgelehnt?
Eine Beschwerde direkt bei der Bahn düfte zielführender sein.
http://www.youtube.com/watch?v=_TDgUvxQpXM
@ReclaBoxler-3769981: das sieht ganz so aus.
@ Hildegard Wöste: Sie sollten froh sein, dass nicht noch eine andere Unannehmlichkeit auf Sie zugekommen ist!
Sowohl Porta Westfalica als auch Minden gehören zu NRW, dort hätten Sie mit Ihrem Niedersachsen-Ticket gar nicht auftauchen dürfen. Als glühender Verfechter des Förderalismus bin ich in solchen Sachen sehr pingelig!
Mir ist zwar schon klar, dass es in Niedersachsen an günstigen West-Ost-Verbindungen fehlt, aber das nächste Mal fahren Sie bitte über Leer und Oldenburg nach Delmenhorst. Da Sie auch Bremer Gebiet nicht mit Ihrem Niedersachsen-Ticket betreten dürfen, müssen Sie sich von Delmenhorst irgendwie nach Verden durchschlagen. Von da geht's dann weiter über Hannover nach Braunschweig.
Und ich bleibe dabei! Porta Westfalica und Minden gehören zu NRW. Die Beschwerdeführerin hätte das Niedersachsen-Ticket dort gar nicht benutzen dürfen!
@der Förderalist,
bitte informieren Sie sich einmal etwas genauer. Dass Minden und Porta Westfalica in NRW sind, ist bekannt.
Trotzdem ist auch in diesen Orten das Niedersachsen-Ticket gültig.
siehe hier:
http://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/pdf/regional/allgemein__berregional/l_nder_tickets/agb_ab_20091213/MDB70343-geltungsber_nieders_20091213.pdf
@ RB-4225641: Das mag ja sein, und ich will es auch nicht in Abrede stellen.
Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung, wenn die Bürger in NRW die Bahnfahrten ihrer nördlichen Nachbarn subventionieren! Darum geht es!
@Der Förderalist. Haben Sie die Zeit verschlafen?
Wir haben ein Europa und was unsere 16 Bundesländer untereinander mauscheln sollte wohl egal sein.
@der Förderalist,
Sie sollten sich einmal die Geltungsbereiche der Ländertickets ansehen. Dann werden Sie feststellen, dass es an allen Ländergrenzen Überschneidungen gibt und gerade NRW davon profitiert.
Gerade bei Ihrem Namen hätte ich nicht gedacht, dass Sie so eine Einstellung haben.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Mir wurde mit Schreiben vom 11.01.2012 erklärt, dass der Entschädigungsbetrag kleiner als 4 € sei und nicht ausgezahlt werde. Auf meine Bitte um Erläuterung wurde mir der Entschädigungsbetrag nicht genannt. Es wurde lediglich erklärt, dass Inhaber von Zeitfahrkartendes Nahverkehrs die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer der Karten gesammelt einreichen sollten. Um meine Nerven zu schonen, werde ich die Sache nicht weiter verfolgen.