Hallo,
ich bestelle häufig etwas beim bestseller.com (vero moda etc), und wenn ich etwas wieder zurück schicke, wird es einfach nicht berechnet, mit der Behauptung, sie hätten die Ware nicht erhalten.
Kann mir jemand sagen, wer da im Recht ist, also wenn ich etwas zurück schicke und es kommt nur ein Teil an. Es kann ja nicht sein, dass ich jedes mal mehr zahlen muss als ich behalte.
Vielen Dank schon mal und schöne Weihnachtszeit.
:-)Meine Forderung an Bestseller:
Erstattung des Preises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wenn Sie etwas zurückschicken, haben Sie ja normalerweise einen Paketschein/Retourenschein/Einlieferungsbeleg. Damit können Sie schon mal beweisen, das Sie das Päckchen verschickt haben. Allerdings können die dann immernoch behaupten, das in dem Päckchen nichts drinnen war. So blöd das auch ist, beim verpacken am besten einen Zeugen dabei haben, oder (das habe ich schon gemacht) mit dem Päckchen zur Post, sich den Inhalt von irgendeinem Mitarbeiter bestätigen lassen (machen die nicht so gerne, aber den versuch ist es wert) und dann erst verkleben. -So sind Sie auf jedenfall auf der sicheren Seite.
Vielen Dank für die Antwort und die Tipps.
Es ist wirklich sehr ärgerlich, aber so gut wie jedes Mal muss ich mehr Geld zahlen, da es angeblich nicht drin war, dann werde ich das erstmal so versuchen.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten!
Schauen Sie mal hier: § 357 Abs. 1 Satz 2 BGB