Fristgerecht kündigte ich meinen Vertrag bei Stromio zum 30.11.2011.
Am 09.12.11 erhielt ich meine Endbrechung mit einem Guthaben von 336,88 €. In der Abrechnung war mir nur ein Bonus von 145,-- € statt 160,-- ,€ gutgeschrieben. Ich reklamierte und erhielt eine zweite Gutschrift über 6,47 €. Statt eine Auszahlung innerhalb von zehn Tagen, wurden mir am 19.12.11 336,88 € von meinem Konto abgebucht, die ich sofort zurück buchen lies. Umgehend kam eine Mahnung über 336,88 zuzüglich 8,-- € Rücklastschrift und 5,-- € Mahnkosten! (Stromio mahnt mein eigenes, von ihnen unberechtigt abgebuchtes Geld an)
Stromio schuldet mir insgesamt 343,35 €!
Meinen ersten Auszahlungstermin am 16.12.11 konnte Stromio wegen einem Systemfehler nicht einhalten.
Mein zweiter Auszahlungstermin am 23.12.11 wurde von Stromio wieder nicht eingehalten.
Meine Auszahlung wurde mir nun zum 30.12.11 zugesichert!
Sollte Stromio wieder aus irgendeinem Grund die Auszahlung verzögern, wende ich mich an die Bildzeitung (Bild hilft auch dir)!
Durch die unerlaubte Abbuchung von meinem Konto hat sich Stromio strafbar gemacht und ich kann auf Schadenersatz klagen!
Bestell-/Kundennummer: 10183023/1321411
Meine Forderung an Stromio:
Stromrückzahlung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Wir waren auch Kunden bei Stromio, nie wieder
Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Stromio den Verbrauch (möglichst auch online in Ihrem Account), die Kosten und das Guthaben mit
(z. B.: " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxxxxxxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Stromio hat bezahlt!
Nächste Woche wäre der gerichtliche Mahnbescheid rausgegangen. Ich drohte auch mit Anzeige wegen Betrug und unerlaubter Abbuchung von meinem Konto.
Nach 23 Mails und unzähligen Telefonaten hat Stromio bezahlt!
Habe jetzt schon Angst, was mir beim nächsten Stromversorger bevorsteht!
Hab in der Zeitung von Stromerhöhung für 2012 gelesen.
Wer soll das noch bezahlen?
Habe meine Zahlung von Stromio erhalten!