FlexStrom zahlt Wechselbonus nicht

FlexStrom AG
Berlin

Über das Portal www.einfach-strom-wechseln.de haben wir den Tarif "FlexStrom 2400er Partner Regio Sommeraktion mit Abschlussbonus" gewählt. Vertragsbeginn war der 01.10.2010. Beworben wurde das Paket u. a. mit: 130,00 EUR Wechselbonus und 100 Frei-kWh bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Jetzt, nach Vorlage der Schlussrechnung, will FlexStrom den Wechselbonus mit Verweis auf ihre heutigen AGB nicht zahlen.

Die 130,00 EUR Wechselbonus wurden damals an keine weitere Bedingung geknüpft.

Klartext: Wir haben die damals angegebene Mindestlaufzeit eingehalten und erwarten die Auszahlung der versprochenen 130,00 EUR Wechselbonus.

Bestell-/Kundennummer: 900001412636

Meine Forderung an FlexStrom:

Auszahlung Wechselbonus von 130,00 EUR

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Anscheinend eine neue Masche von Flexstrom, die Kunden hinters Licht zu führen.

Übergeben Sie den Fall doch einfach an die Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de), wenn nach 4 Wochen keine Einigung erfolgt ist.
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!

Vorsicht! Flexstrom versucht unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie" (gleiche Anschrift und identische AGB wie FS) auf Kundenfang zu gehen!

Mittlerweile ist doch aber bekannt, dass der Bonus nur mit Hilfe eines gerichtlichen Mahnbescheides oder eben über Anwalt eingetrieben werden kann, hier gibt es genug Beiträge.
Muss ich demnächst auch in der Form bei Flexstrom eintreiben, wer es nicht macht, ist die Kohle los.

@ Strom Robin Hood
Hier waren auch schon Beiträge zu Löwenzahnstrom, sind komplett entfernt worden, sehr mysteriös?

@ ReclaBoxler-1411870
Richtig, meine Aufklärungs-Beiträge über Löwenzahn wurden einfach entfernt.
Es ist Flexstrom anscheinend unangenehm, dass ihr neuer Trick so schnell durchschaut wurde.

Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie:
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=24

@Karl Nenner: Ihre Schlichtungsstelle bringt NICHTS.
Flexstrom wird freiwillig hier nichts tun. Nicht einmal Gerichtsurteile oder Schlichter können diesen Verein dazu bewegen:

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html

Mein Beileid

Diese Flexstrom-Kunde haben am 16.11.11 bzw. am 04.01.12 in der Reclabox mitgeteilt, dass sie, nachdem sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, von FlexStrom den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen bekommen haben.

Http://de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

Http://de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975

Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

Nach diesem klaren Urteil der Schlichtungsstelle Energie, die sich wohl im Gegensatz zu manchen Amtsgerichten endlich mal ernsthaft mit der Bonus-Sache auseinander gesetzt hat, sollte jeder Betroffene auf dem Gerichtsweg den Bonus einklagen!
Ich hoffe, dass die Schlichtungsstelle auch die Gebühr von 350 Euro bei Flexstrom einklagt - am besten für JEDEN gemeldeten Fall, so dass denen endlich das unlautere Handwerk gelegt wird.

Die Juristen von FS müssen außerdem zeimlich unprofessionell sein, sich so starrsinnig zu zeigen.
Gut ist, dass durch jeden neuen bekannten Fall die Öffentlichkeit durch die Presse gut informiert wird und so Hunderte Kunden jeweils gewarnt werden.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in dem Artikel "FlexStrom soll Bonus zahlen: Schlichtungsstelle Energie bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale" vom 06.01.12 betroffenen ehemaligen FlexStrom-Kunden, die die entsprechende Klausel in ihrem Vertrag vereinbart hatten

(es handelt sich um die Klausel in Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingung: "Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. "),

den Energieversorger ein letztes Mal schriftlich zur Auszahlung des Bonus aufzufordern.

Zitat: ". . Setzen Sie dafür unter Angabe des Datums eine taggenaue Frist von vier Wochen und kündigen Sie gleichzeitig an, dass Sie nach erfolglosem Fristablauf die Schlichtungsstelle Energie einschalten werden. Für Ihr Schreiben an FlexStrom können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "

www.vz-nrw.de/UNIQ132643950226602/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html

Musterbrief: www.vz-nrw.de/mediabig/184601A.pdf

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es unter anderem einen Bericht "5000-Euro-Klage gegen Flexstrom: Wir haben Flexstrom dabei erwischt, dass sich das Unternehmen nicht an die uns gegebene Unterlassungserklärung in Sachen untergeschobene Preiserhöhungen hält. Jetzt haben wir Flexstrom auf Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000 Euro verklagt. "

In diesem Bericht wird auch der verweigerte Bonus angesprochen.

www.vzhh.de/energie/30195/5000-euro-klage-gegen-flexstrom.aspx

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in dem Artikel "FlexStrom soll Bonus zahlen: Schlichtungsstelle Energie bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale"

vom 25.01.12

betroffenen ehemaligen FlexStrom-Kunden, die die entsprechende Klausel in ihrem Vertrag vereinbart hatten, folgendes:

(es handelt sich um die Klausel in Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingung: "Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. "),

Zitat: ". . Angesichts der hartnäckigen Haltung von FlexStrom hat es für Verbraucher aber keinen Sinn, in vergleichbaren Fällen ebenfalls die Schlichtungsstelle einzuschalten. Betroffene FlexStrom-Kunden, denen das Unternehmen die Zahlung des Bonus verweigert, haben zwei Möglichkeiten:

Da die Erfolgsaussichten einer Klage ungewiss sind, scheint es für die meisten FlexStrom-Kunden sinnvoll, den Ausgang eines von der Verbraucherzentrale Berlin durchgeführten Klageverfahrens abzuwarten und erst anschließend Ihren Rückzahlungsanspruch durchzusetzen. Die Verbraucherzentrale Berlin will dem Unternehmen gerichtlich untersagen lassen, sich auf die besagte Bonus-Klausel zu berufen, die im Fall der Schlichtungsstelle zugrunde lag. Sie fordert zudem eine Erklärung von FlexStrom an die Kunden, dass der Bonus erstattet wird. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier auch keine Eile geboten.

Eine Klage, den Bonus zu zahlen, kommt eher für Kunden in Betracht, die eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung haben. Dabei ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Klage können Sie entweder gemäß § 12 ZPO am allgemeinen Gerichtsstand von FlexStrom (= AG Berlin-Tiergarten) oder gemäß § 29 ZPO am besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes (= Wohnsitz des Verbrauchers) erheben. Da der Streitwert in der Regel unter 600 € liegt, könnte gegen ein Urteil des Amtsgerichts keine Berufung eingelegt werden. Sie sollten daher schon in der Klageschrift beantragen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zuzulassen. Daran ist das Gericht aber nicht gebunden. . "

www.vz-nrw.de/UNIQ132868619722622/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html

Stiftung Warentest-Artikel vom 17.02.12 "Flexstrom verklagt ehemalige Kunden: Schlichtung gerät zum Bumerang"

Http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/

Zitat:

"Der Streit um den Flexstrom-Neukundenbonus geht in die nächste Runde. Im Dezember 2011 hatte der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie dem Unternehmen empfohlen, den Bonus zu zahlen.

Nun verklagt Flexstrom ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben.

... .

Besonders ärgerlich ist Flexstroms Vorgehen für die beklagten Ex-Kunden.

Ihr Hilferuf an die Schlichtungsstelle kommt nun als Bumerang zurück:

Verlieren sie vor Gericht, zahlen sie bei 150 Euro Streitwert 75 Euro Gerichtskosten sowie 90 Euro für den gegnerischen Anwalt. Nehmen sie sich einen eigenen Anwalt, stehen diesem weitere 90 Euro zu. Im schlimmsten Fall ergibt das 255 Euro.

Wer den Rechtsstreit umgehen möchte, sollte dem Gericht die Annahme der Klage erklären. Dann sinken die Gebühren.

In beiden Fällen verlieren Beklagte jedoch jegliche Aussicht auf den Neukundenbonus.

Urteile im Schnellverfahren

Fakt ist: Wer als ehemaliger Flexstrom-Kunde die Schlichtungsstelle Energie anruft, riskiert eine Klage. "

Bund der Energieverbraucher Artikel vom 24.03.12 "Die dunkle Seite von Flexstrom":
Http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12443

Zitat: "Unterdessen klagt auch die Verbraucherzentrale Berlin in zwei Gerichtsverfahren gegen Flexstrom:

Vor dem Amtsgericht Tiergarten läuft eine Klage auf Zahlung des Bonus an 14 Verbraucher, die sich die Verbraucherzentrale hat abtreten lassen.

Erster Verhandlungstermin ist am 2. Oktober 2012.

In einer weiteren Klage vor dem Landgericht Berlin soll sich Flexstrom dazu verpflichten, sich künftig nicht mehr auf eine umstrittene Klausel zur Bonuszahlung zu berufen. Stattdessen soll das Unternehmen seine Kunden darüber informieren, dass diese Klausel unwirksam ist. Beide Verfahren laufen noch. ... "