30.12.2011 | 18:59 Uhr · 1610 Views · von Khadija
Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Kontrolle von einer Verkäuferin
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag den 16.12.2012 habe ich in der Filiale in Borbeck eingekauft. Ich und meine Enkelin, die im Wagen schlief, waren bereits an der Kasse und haben alle unsere Produkte bezahlt.
Als ich jedoch den Laden verlassen wollte, fing der Sicherheitsalarm an zu bimmeln. Da ich nichts zu verbergen hatte, durchsuchte die Verkäuferin meine Jacke, meine Handtasche, meine Einkaufstasche und den Kinderwagen. Die Verkäuferin fand allerdings nichts. Dann setzte die Verkäuferin an der Kasse ihre Kollegin in Kenntnis, die mich kontrolliert hat, dass sie das zur Kontrolle gemacht hat.
Durch das Betätigen des Sicherheitsalarms, um zu kontrollieren, ob ich etwas gestohlen habe, fühlte ich mich bloßgestellt. Des weiteren möchte ich sie darüber informieren, dass ich jahrelang Kundin dieser Filiale war und jetzt diese in Zukunft meiden werde.
Meine Forderung
Stellungnahme und Entschuldigung
Firmenantwort
04.01.2012 | 15:03 Uhr · Dirk Rossmann GmbH
Sehr geehrte Rossmann-Kundin,
für Ihre über ReclaBox eingereichte Beschwerde möchten wir uns herzlich bei Ihnen bedanken.
Wir bedauern sehr, dass Sie sich in einer unserer Verkaufsstellen ungerecht behandelt fühlten. Es liegt nicht in unserer Absicht, Sie als Kundin zu verärgern.
Die Bekämpfung des Ladendiebstahls zwingt den Einzelhandel zu immer aufwändigeren Präventions-Maßnahmen, die neben dem Einsatz von Detektiven, Schulung der Mitarbeiter sowie mechanischen und elektronischen Überwachungssystemen auch die bereits von den Herstellern angebrachten Quellensicherungen einschließen. Diese werden ausschließlich bei Bezahlung der Ware deaktiviert.
Wird der automatische Alarm bei Verlassen des Geschäftes ausgelöst, ist unser Personal angewiesen, den Kunden zu bitten, noch einmal die Ware kontrollieren zu lassen. Eventuell wurde ein diebstahlgesicherter Artikel versehentlich nicht deaktiviert. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass es unseren Mitarbeitern - wie auch denen anderer Handelsketten und Kaufhäuser - nicht möglich ist, einen Alarm selbstständig und willkürlich auszulösen.
In Ihrem Fall hat eine hinzugerufene Mitarbeiterin die Kassiererin bei der Aufklärung der Alarmauslösung vorschriftsgemäß unterstützt, indem zunächst Ihr bei uns bezahlter Einkauf kontrolliert wurde. Die Ware war einwandfrei deaktiviert. Die Kolleginnen erfragten, ob sie Ihre mitgeführte Handtasche am Griff in den Sicherheitsbereich hineinhalten dürften, was Sie eindeutig erlaubten. Die Handtasche hat den Alarm verursacht, woraufhin Sie freiwillig anboten, einen Blick in die Tasche werfen zu dürfen. Es konnte daraufhin ein Fremdgegenstand ermittelt werden, der offensichtlich ein noch aktives Sicherheitsetikett enthielt. Ein Diebstahl lag demnach weder vor, noch wurde ein Verdacht gegenüber den anderen Anwesenden zum Ausdruck gebracht. Vielmehr haben unsere Mitarbeiter zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten die Deaktivierung des Etikettes am Fremdgegenstand vorgenommen.
Aufgrund Ihrer freiwilligen Angebote, die Kontrolle im Kassenbereich durchführen zu lassen bzw. Ihrer Zustimmung zur erfragten Vorgehensweise, können wir kein Fehlverhalten feststellen, dass einer gesonderten Entschuldigung bedarf.
Es liegt nicht in unserer Absicht, Sie zu verärgern. Wir können nur auf Ihr Verständnis dafür hoffen, dass die Aufklärung einer Alarmauslösung für unser Verkaufsstellenpersonal nicht immer leicht zu handhaben ist.
Wir hoffen, mit diesen ausführlichen Informationen zur Aufklärung der Situation vor Ort beigetragen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann Kundenservice