Kontrolle von einer Verkäuferin

Burgwedel

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag den 16.12.2012 habe ich in der Filiale in Borbeck eingekauft. Ich und meine Enkelin, die im Wagen schlief, waren bereits an der Kasse und haben alle unsere Produkte bezahlt.

Als ich jedoch den Laden verlassen wollte, fing der Sicherheitsalarm an zu bimmeln. Da ich nichts zu verbergen hatte, durchsuchte die Verkäuferin meine Jacke, meine Handtasche, meine Einkaufstasche und den Kinderwagen. Die Verkäuferin fand allerdings nichts. Dann setzte die Verkäuferin an der Kasse ihre Kollegin in Kenntnis, die mich kontrolliert hat, dass sie das zur Kontrolle gemacht hat.

Durch das Betätigen des Sicherheitsalarms, um zu kontrollieren, ob ich etwas gestohlen habe, fühlte ich mich bloßgestellt. Des weiteren möchte ich sie darüber informieren, dass ich jahrelang Kundin dieser Filiale war und jetzt diese in Zukunft meiden werde.

Meine Forderung an Dirk Rossmann:

Stellungnahme und Entschuldigung

Antwort auf die Beschwerde vom 30.12.2011
Dirk Rossmann GmbH

Abteilung: Neue Medien

04.01.2012 | 15:03 Uhr

Sehr geehrte Rossmann-Kundin,
für Ihre über ReclaBox eingereichte Beschwerde möchten wir uns herzlich bei Ihnen bedanken.
Wir bedauern sehr, dass Sie sich in einer unserer Verkaufsstellen ungerecht behandelt fühlten. Es liegt nicht in unserer Absicht, Sie als Kundin zu verärgern.
Die Bekämpfung des Ladendiebstahls zwingt den Einzelhandel zu immer aufwändigeren Präventions-Maßnahmen, die neben dem Einsatz von Detektiven, Schulung der Mitarbeiter sowie mechanischen und elektronischen Überwachungssystemen auch die bereits von den Herstellern angebrachten Quellensicherungen einschließen. Diese werden ausschließlich bei Bezahlung der Ware deaktiviert.
Wird der automatische Alarm bei Verlassen des Geschäftes ausgelöst, ist unser Personal angewiesen, den Kunden zu bitten, noch einmal die Ware kontrollieren zu lassen. Eventuell wurde ein diebstahlgesicherter Artikel versehentlich nicht deaktiviert. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass es unseren Mitarbeitern - wie auch denen anderer Handelsketten und Kaufhäuser - nicht möglich ist, einen Alarm selbstständig und willkürlich auszulösen.
In Ihrem Fall hat eine hinzugerufene Mitarbeiterin die Kassiererin bei der Aufklärung der Alarmauslösung vorschriftsgemäß unterstützt, indem zunächst Ihr bei uns bezahlter Einkauf kontrolliert wurde. Die Ware war einwandfrei deaktiviert. Die Kolleginnen erfragten, ob sie Ihre mitgeführte Handtasche am Griff in den Sicherheitsbereich hineinhalten dürften, was Sie eindeutig erlaubten. Die Handtasche hat den Alarm verursacht, woraufhin Sie freiwillig anboten, einen Blick in die Tasche werfen zu dürfen. Es konnte daraufhin ein Fremdgegenstand ermittelt werden, der offensichtlich ein noch aktives Sicherheitsetikett enthielt. Ein Diebstahl lag demnach weder vor, noch wurde ein Verdacht gegenüber den anderen Anwesenden zum Ausdruck gebracht. Vielmehr haben unsere Mitarbeiter zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten die Deaktivierung des Etikettes am Fremdgegenstand vorgenommen.
Aufgrund Ihrer freiwilligen Angebote, die Kontrolle im Kassenbereich durchführen zu lassen bzw. Ihrer Zustimmung zur erfragten Vorgehensweise, können wir kein Fehlverhalten feststellen, dass einer gesonderten Entschuldigung bedarf.
Es liegt nicht in unserer Absicht, Sie zu verärgern. Wir können nur auf Ihr Verständnis dafür hoffen, dass die Aufklärung einer Alarmauslösung für unser Verkaufsstellenpersonal nicht immer leicht zu handhaben ist.
Wir hoffen, mit diesen ausführlichen Informationen zur Aufklärung der Situation vor Ort beigetragen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann Kundenservice

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D. h. die Kassierer können willkürlich per Knopf den Diebstahlsalarm auslösen und dann mit vorgetäuschtem Anfangsverdacht Körper- und Handtaschendurchsuchungen durchführen? Ich glaube, ich bewerbe mich sofort bei Rossmann, anstatt bei der Polizei.

Es wird schon einen Grund gehabt haben, warum der Alarm losging, aber bestimmt hat die Kassiererin keinen Knopf den sie drückt um Alarm auszulösen. Warum haben Sie dann nicht darauf bestanden, dass die Polizei gerufen wird? Das ist Ihr gutes Recht, denn in so einem Fall darf NUR die Polizei eine Durchsuchung tätigen.
Bei mir ging neulich auch mal der Alarm los und auch ich hatte nichts zu verbergen. allerdings fand ich den Grund selbst heraus, denn ich bin mit meinem Rollstuhl über eine Scannermarke gefahren und die hat den Alarm ausgelöst.

Ich bleibe dabei, wenn die Beschwerdeführerin dies alles widerstandslos über sich ergehen lässt, hat sie doch irgendwie selber Schuld.

Also, was soll diese Beschwerde?

@Discountexperte:

Soll eine Oma mit einem schlafenden Kind einen Aufstand machen?

Ein Anwalt würde sagen, daß mit dem Auslösen des Alarms die Zustimmung erschlichen wurde und ab dort wird es ungemütlich.

@Rossmann und andere Händler

Wir sind Kunden und keine Tiere hinter denen man hinterherläutet.
Bei mir gibt es bei so einem Verhalten ein Gerichtsverfahren.

Lt. Rossmann-Antwort: alles freiwillig gemacht. Und dann noch ein "Fremdgegenstand" in der Handtasche mit einem noch aktivierten Sicherheitsetikett. Wo waren Sie denn einkaufen, bevor Sie das Rossmann-Geschäft betreten haben? Wird ja immer interessanter.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst

Soso, sie fühlen sich also bloßgestellt? Was machen Sie denn hier, ist das keine Bloßstellung?

Es ist unglaublich, dass Leute wie Sie Rechte für sich in Anspruch nehmen, die Sie anderen verweigern.

Vielleicht sahen Sie einfach so aus, als würden Sie "was mitgehen" lassen? Kinder sind dabei die beste Tarnung.
Ich hätte genausp reagiert, wenn ich die Verkäuferin gewesen wäre.